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Fälligkeit Abschlag Wasserzins und Abwassergebühren

In den letzten Tagen sind den Grundstückseigentümern, die kein SEPA-Mandat für den Wasserzins und die Abwassergebühren erteilt haben, Fälligkeitsanzeigen für den Abschlag zum 31.07.2018 zugestellt worden.

 

Wir bitten freundlich um fristgerechte Überweisung der Abschlagszahlung zum 31.07.2018.

Bei vorliegendem SEPA-Mandat werden die Beträge ebenfalls zum 31.07.2018 abgebucht.