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Sachkundenachweis Pflanzenschutz - neuer Lehrgang

Lehrgang Sachkundenachweis im Pflanzenschutz des Landwirtschaftsamtes Rottweil

Wer Pflanzenschutzmittel anwendet (auch mit Rückenspritze auf landwirtschaftlichen Flächen oder Holzbehandlung), muss sachkundig sein. Ohne den Sachkundenachweis ist in Betrieben der Landwirtschaft, des Gartenbaus, der Forstwirtschaft und im kommunalen Bereich, sowie z. B. durch Hausmeisterdienste, die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nicht erlaubt. Der Nachweis der Sachkunde im Pflanzenschutz wird durch Ablegen einer Prüfung erbracht.
Als nicht sachkundig gelten Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung als Landwirt, Gärtner oder Forstwirt, die keine Gehilfenprüfung haben und kein Abschlusszeugnis einer Berufs- oder Fachschule besitzen.
Der Lehrgang wird von den Landratsämtern Rottweil, Tuttlingen und Schwarzwald-Baar-Kreis gemeinsam angeboten und findet am Landwirtschaftsamt in Rottweil, Johanniterstr. 25 statt.
Die Schulung umfasst 5 Abende - immer am Mittwoch und ein Samstag in der BayWa in Rottweil und beginnt am 24. Oktober 2018 um 19.00 Uhr, Der Kurs schließt mit einer praktischen, schriftlichen und mündlichen Prüfung ab. Die Prüfungsgebühr beträgt 30 Euro.

Um Anmeldung bis Montag, 04. Oktober 2018 beim Landwirtschaftsamt in Rottweil unter der Tel.-Nr. 0741-244 701 oder Fax 0741-244 707 wird gebeten. Ansprechpartner: Hannes Glunz, Tel. 0741-244 724.