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ELR- Anträge für das Programmjahr 2021

Das Ziel des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum ist es, die Lebens- und Arbeitsbedingungen einer Gemeinde durch strukturverbessernde Maßnahmen zu erhalten und fortzuentwickeln sowie der Abwanderung entgegenzuwirken.

Ein zentraler Punkt hierbei spielt die Stärkung oder ggf. Wiederbelebung des Ortskerns durch Schaffung zeitgemäßer Wohnverhältnisse. Wer bei seinem Gebäude mit dem Gedanken einer umfassenden Modernisierung oder der Schaffung von zusätzlichen Wohnungen spielt, sollte die Chance einer staatlichen Förderung nutzen. Gleiches gilt für die Schließung einer Baulücke. Außer zinsverbilligten Darlehen der L-Bank und KfW besteht auch die Möglichkeit eines Zuschusses aus dem ELR (Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum). Grundvoraussetzung ist aber, dass sich das Gebäude im historischen Ortskern befindet. Auch in diesem Jahr ist die ökologische Komponente neben der strukturellen Bedeutung ein maßgebliches Wertungskriterium. Beispielsweise spielt bei der Beurteilung von Gebäudemodernisierungen ein verbesserter Wärmeschutz eine wichtige Rolle.
Neben der Stärkung des Ortskerns werden über das ELR Maßnahmen zur Festigung und Weiterentwicklung des ortsansässigen Gewerbes gefördert. Sofern ein Unternehmer seinen Betrieb erweitern möchte, bietet das ELR auch in diesem Fall Fördermöglichkeiten. Grundlegende Voraussetzung hierbei ist, dass durch die Betriebserweiterung gemeindebezogen mindestens ein zusätzlicher Arbeitsplatz geschaffen wird. Reine Betriebsverlagerungen sind im Rahmen des ELR nicht förderfähig.

Die Anträge sind gemäß Ausschreibung des Jahresprogramms 2021 bis zum 30.09.2020 beim Landratsamt und dem Regierungspräsidium einzureichen. Im Vorfeld sind aber noch viele Überlegungen zu tätigen und Grundlagen für die Antragstellung zu schaffen. So sind Bau- oder Umbaupläne zu fertigen und eine detaillierte Kostenschätzung zu erstellen. Im Falle einer Modernisierung ist der derzeitige Zustand des Gebäudes zu dokumentieren. Darüber hinaus muss auch die Finanzierung geregelt werden. Dies nimmt viel Zeit in Anspruch. Daher sollten sich Interessenten rechtzeitig Gedanken machen und die notwendigen Schritte in die Wege leiten.
Um Ihre Anträge fristgerecht einreichen zu können benötigen wir die entsprechenden Unterlagen bis spätestens 15.08.2020.
Leider können in der Regel nicht alle Förderanträge bewilligt werden. Dies hängt immer von der Zahl der Anträge und der zu verteilenden Zuschussmittel ab.

Sollten Sie an einer ELR-Förderung interessiert sein, beraten wir Sie gerne. Bitte kommen Sie auf uns zu, damit wir das weitere Vorgehen besprechen können.