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Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung

vom Montag, 20.07.2021

TOP 1  Bürgerfrageviertelstunde

Maximilian Kaiser berichtet in seiner Funktion als Leiter der Hausener DRK-Bereitschaft, dass für die Durchführung der Tests für Corona ab dem 01.08.2021 eine neue spezielle Konzession benötigt wird. Die Hausener DRK-Bereitschaftsgruppe habe daher einen entsprechenden Antrag bei der Kassenärztlichen Vereinigung eingereicht, um hier die erforderlichen digitalen Zertifikate, sowie das entsprechende Equipment zu bekommen. Es handelt sich hierbei um ein recht umfangreiches und kompliziertes Verfahren, doch habe sich gezeigt, dass der Bedarf nach Testungen nach wie vor bestehe.

Bürgermeister Jochen Arno ergänzt, dass es wahrlich erstaunlich wäre, mit welchem Engagement die Hausener DRK-Bereitschaftsgruppe die Testungen durchführe, daher sei auch dieser Antrag seitens der Gemeindeverwaltung wieder mitunterstützt worden. Sollte es gelingen, hier die erforderlichen Genehmigungen zu erhalten, gehöre die DRK-Bereitschaftsgruppe Hausen ob Verena sicherlich zu einer der Wenigen, die auch die Testungen ab dem kommenden Monat durchführen dürfen.

TOP 2 Beratung und Beschluss über die Erhöhung der Kindergartenbeiträge, sowie  der Beiträge der Betreuung der Grundschulkinder für das kommende  Kindergartenjahr 2021/2022

Auch für dieses Jahr wurden von den Vertretern des Gemeindetags, Städtetags und der Kirchenleitungen, sowie der kirchlichen Fachverbände Baden-Württemberg für das kommende Kindergartenjahr 2021/2022 wieder eine erforderliche Erhöhung der Elternbeiträge empfohlen. Dabei wird an der Einigung festgehalten, in Baden-Württemberg einen Kostendeckungsgrad von 20 % durch die Elternbeteiligung anzustreben.

Allerdings sollte auch auf die Auswirkungen und Umstände der Corona-Pandemie Rücksicht genommen werden. Die Trägervertreter haben sich vor diesem Hintergrund darauf verständigt, eine Erhöhung der Elternbeiträge um pauschal2,9 % zu empfehlen.

Bei uns in Hausen ob Verena kommt aktuell hinzu, dass wir durch den Anbau einer weiteren Kindergartengruppe dem steigenden Bedarf an Kindergartenplätzen gerecht werden wollen und dabei zeitgleich auch den bestehenden Kindergarten wieder auf Vordermann bringen werden.

Für alle Gruppen entsteht dabei ein neuer zentraler Aufenthaltsbereich mit einer neuen Küche. Diese Investition, in die Zukunft unserer jüngsten Generation, schlägt sich daher mit Kosten in Höhe von rund 900.000 € zu buche. Hinzu kommen die jährlichen Personal- und Unterhaltungskosten für diese weitere Gruppe, sowie die allgemeinen Kostensteigerungen, die unabhängig von der Corona-Pandemie zu verzeichnen sind.

Daher hat sich der Gemeinderat nicht nur der Empfehlung zur Erhöhung der Elternbeiträge ausgesprochen, sondern bei der diesjährigen Erhöhung aufgrund der bereits erwähnten erheblichen Investitionen in den Kindergarten auch die Tatsache erstmalig mit herangezogen, dass die Elternbeiträge bisher lediglich auf der Basis einer Betreuungszeit von 31,5 Stunden/Woche erhoben wurden. Da wir aber im Kindergarten tatsächlich in jeder unserer Gruppen jeweils eine Betreuungszeit von 35 Stunden/Woche anbieten, sollten nunmehr auch die Elternbeiträge für diese beiden Gruppen mit verlängerter Öffnungszeit etwas angepasst werden. Daher wurden die Elternbeiträge in der VÖ-Gruppe der über 3-jährigen um rund 10 % und der unter 3-jährigen um rund 20 % angehoben, womit aber die Gemeinde Hausen ob Verena immer noch deutlich unter den empfohlenen Beitragssätzen liegt. Hieraus ergeben sich ab dem neuen Kindergartenjahr 2021/2022 folgende Elternbeiträge:

Kindergartengruppe „ Verlängerte Öffnungszeiten“ für Kinder über 3 Jahren:

Bisher - Neu
Erhöhung um ca. 10 %
für das Kind über 3 Jahren aus einer Familie mit 1 Kind 119,00 Euro - 130,00 Euro
für das Kind über 3 Jahren aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 92,00 Euro - 100,00 Euro
für das Kind über 3 Jahren aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren  61,00 Euro - 67,00 Euro
für das Kind über 3 Jahren aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 20,00 Euro - 22,00 Euro


Krippengruppe „Verlängerte Öffnungszeiten“ für Kinder von 1 – 3 Jahren:

 Die Empfehlungen der Verbände und Kirchen liegen deutlich höher.  Sie sind in der Klammer dargestellt.
Bisher-  Neu
Erhöhung ca. 20 % für das Kind unter 3 Jahren aus einer Familie mit 1 Kind 238,00 Euro -  285,00 Euro (362 €)
für das Kind unter 3 Jahren aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 184,00 Euro - 220,00 Euro (269 €)
für das Kind unter 3 Jahren aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 122,00 Euro - 146,00 Euro (182 €)
für das Kind unter 3 Jahren aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 40,00 Euro - 48,00 Euro (72 €)


Ebenso wurden die Elternbeiträge für die Betreuung der Grundschulkinder für das kommende Schuljahr 2021/2022 völlig neu gefasst.

Der neue Vorschlag für die Erhebung der Gebühren ab dem Schuljahr 2021/2022 ist wie folgt:

„Verlässliche Grundschule“ von 07.00 bis 08.30 Uhr

Anzahl Wochentage
5 bzw. 4 3 2 1
für das Kind aus einer Familie mit  34 € 27 € 20 € 13 €     1 Kind monatlich        
für das Kind aus einer Familie mit  26 € 21 € 16 € 10 €     2 Kindern unter 18 Jahren monatlich        
für das Kind aus einer Familie mit  17 € 14 € 10 € 7 €       3 Kindern unter 18 Jahren monatlich        
für das Kind aus einer Familie mit  6 € 5 € 3 € 2 €             4 und mehr Kindern unter 18 Jahren monatlich

„Verlässliche Grundschule“ von 12.00 bis 14.00 Uhr

Anzahl Wochentage 5 bzw. 4 3 2 1     

für das Kind aus einer Familie mit  42 € 34 € 26 € 18 €   1 Kind monatlich
für das Kind aus einer Familie mit  32 € 26 € 20 € 14 €    2 Kindern unter 18 Jahren monatlich 
für das Kind aus einer Familie mit  22 € 18 € 14 € 8 €      3 Kindern unter 18 Jahren monatlich 
für das Kind aus einer Familie mit  8 € 6 € 4 € 2€    4 und mehr Kindern unter 18 Jahren monatlich        

Diese neuen Elternbeiträge wurden einstimmig so beschlossen.


TOP 3 Vorstellung des Haushaltszwischenberichts 2021


Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte Frau Weißer von der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Spaichingen begrüßt werden, die den Haushaltszwischenbericht 2021 eingehend erläuterte.

Nach dem aktuellen Stand, kann im Vergleich zur Planung des Jahres 2021 im Ergebnishaushalt eine Verbesserung festgestellt werde. Das ordentliche Ergebnis verbessert sich demnach von - 455.660 € auf ein ordentliches Ergebnis von - 417.410 €. Die Verbesserung im Ergebnishaushalt ist in erster Linie auf den Zuschuss für die Erneuerung der Heizung in der Grundschule und des Kindergartens zurückzuführen. Hier wurde ein Zuschuss in Höhe von 76.500 € bewilligt.

 Die Gewerbesteuer fällt gegenüber der Haushaltsplanung um 9.400 € geringer aus und beträgt voraussichtlich 359.400 €.

 Aufgrund der Mai-Steuerschätzung musste im Finanzausgleich der Einkommensteueranteil und der Umsatzsteueranteil angepasst werden. Der Umsatzsteueranteil reduziert sich um 400 € auf 72.800 €. Der Einkommensteueranteil verringert sich um 13.500 €. Im Bereich des Kindergartens erhielt die Gemeinde im Rahmen des FAG eine höhere Zuweisung von 9.500 € für die Kleinkindbetreuung.

 Im Finanzhaushalt zeichnet sich im Moment eine Verschlechterung ab von ca. 81.000 €. Dies liegt hauptsächlich an den Veränderungen der Investitionen.

Im Haushaltsplan wurden bereits Erschließungsbeiträge für die Bühlstraße eingeplant, doch können diese Einnahmen voraussichtlich in diesem Jahr nicht mehr realisiert werden und verschieben sich in das kommende Jahr.

Für den Anbau des Kindergartens wurden Mittel in Höhe von 600.000 € eingeplant. Durch die Sanierung des Altbestandes sowie Verteuerungen ist aber davon auszugehen, dass sich die Gesamtkosten auf voraussichtlich rund 900.000 € belaufen werden, was zu einer deutlichen Mehrbelastung führt. Im laufenden Jahr wurden bereits Kreditaufnahmen von insgesamt 900.000 € getätigt, wobei eine Kreditermächtigung mit 200.000 € noch aus dem Jahr 2020 stammt und eine weitere Kreditermächtigung über 700.000 € aus dem Jahre 2021.

Der Zahlungsmittelbestand zum Jahresanfang beträgt 11.428,27 €. Trotz der Kreditaufnahme in Höhe von 900.000 € verringert sich der Bestand an Zahlungsmitteln um 486.010,00 € und liegt damit bei - 474.581,73 €. Die Mindestliquidität gemäß § 22 Abs. 2 GemHVO liegt bei ca. 34.600 €. Die Gemeinde hat allerdings noch liquide Mittel im TUT-Balance-Fond. Hier betrug der Stand zum 01.01.2021 insgesamt 737.464,09 €. Aus Sicht der Kämmerei der VG Spaichingen wäre, um die Mindestliquidität zu sichern, eine Entnahme aus dem Fond in Höhe von 509.200 € notwendig.

Da es sich allerdings bei der Anlage im TUT-Balance-Fond um eine hervorragende Geldanlage handelt und derzeit die Kredite auf dem Kreditmarkt weitaus günstiger sind, wurde Frau Weißer darum gebeten, zunächst zu prüfen, ob nicht sinnvollerweise eine weitere Kreditaufnahme erfolgen könnte.

Im Übrigen nahm der Gemeinderat den Bericht so zur Kenntnis.

TOP 4 Bundestagswahl am 26.09.2021

Zwecks Vorbereitung der Bundestagswahl, die am 26.09.2021 stattfinden wird, galt es verschiedene Beschlüsse zu fassen, wie beispielsweise die Bestimmung als Wahlbezirk, die Bestimmung des Wahlraumes sowie die Ernennung des gesamten Wahlvorstandes, einschl. Stellvertreter und Beisitzer, sowie ebenfalls die Ernennung des Briefwahlvorstandes neben Stellvertreter und Beisitzer. Die Beschlüsse erfolgen jeweils einstimmig.
 

TOP 5 Beratung und Beschluss über die Anschaffung weiterer Grabkammern

Um auch künftig das Angebot an doppeltiefen Grabkammern anbieten zu können, lag dem Gemeinderat ein Angebot über die Anschaffung von insgesamt zwölf weiteren Grabkammersystemen im Gesamtwert von 30.094,62 € vor. Dies beinhaltet aber lediglich die Lieferung dieses Grabkammersystems. Der Einbau sollte dann nach Lieferung durch den Bauhof erfolgen.

Nachdem sich der Lieferant bereit erklärt hatte, die Grabkammersysteme zum früheren Preis anzubieten, beschloss der Gemeinderat einstimmig, die Anschaffung zu tätigen.

Das Unternehmen BayWa AG aus Würzburg erhält daher den Auftrag zur Lieferung von zwölf neuen Grabkammersystemen.


TOP 6 Beratung und Beschluss zur geplanten Luftbildbefliegung durch die Stabstelle  GIS des Landratsamtes Tuttlingen


Die Stabstelle GIS des Landratsamtes Tuttlingen plant die nächste Befliegung im Juni 2022.

Bei dieser Befliegung besteht nunmehr die Möglichkeit, statt einer Auflösung von 20 cm, eine Auflösung von 10 cm zu wählen. Dadurch entstehen allerdings zusätzliche Kosten. Der Preis für die Befliegung mit einer Auflösung von 10 cm liegt pro km² bei 45,00 €. Es lagen dazu auch Beispielbilder vor.

Nach kurzer Aussprache erging einstimmig der Beschluss, die höhere Auflösung zu wählen.


TOP 7 DRK-Bereitschaftsgruppe Hausen ob Verena – Durchführung von Blutspendeterminen im Jahr 2022 in der Verenahalle

Die DRK-Bereitschaftsgruppe Hausen ob Verena möchte im kommenden Jahr insgesamt sechs Blutspendetermine in der Verenahalle in Hausen ob Verena anbieten. Aktuell sind sie nach Gunningen in die Hohenkarpfenhalle ausgewichen, da die Verenahalle bekanntlich durch den Kindergarten belegt ist. Allerdings würde sich die die DRK-Bereitschaftsgruppe wünschen, dass im kommenden Jahr die Blutspendetermine wieder in Hausen ob Verena durchgeführt werden können. Dafür müssen die Blutspendetermine rechtzeitig beim DRK-Blutspendedienst angemeldet werden, um diese Termine erhalten zu können. Hierzu lagen nun sechs Wunschtermine vor, die auch so eingehalten werden sollten, um regelmäßig Blutspenden zu können.

Seitens der Verwaltung wurde Maximilian Kaiser gebeten, diese Termine auch noch mit dem TV Hausen o.V. abzustimmen, da dadurch vier Übungsabende ausfallen werden. Zwei weitere Blutspendetermine finden am Donnerstag statt, an dem die DRK-Bereitschaftsgruppe dann selbst betroffen ist.

Die sechs Termine wurden mit einer Enthaltung so beschlossen, damit diese in der Verenahalle stattfinden können.


TOP 8 Bauangelegenheiten

Bauvoranfrage zum Umbau und Aufstockung des Gebäudes in der Bergstraße 28, Flst. 1576

Die neuen Eigentümer des Anwesens in der Bergstraße 28 wollen das Gebäude aufstocken und zusätzlich ein Carport erstellen.

Beiden Anliegen konnte der Gemeinderat vom Grundsatz her mit einer Enthaltung entsprechen. Es gilt nun die konkreten Bauanträge einzureichen.


TOP 9 Bekanntgaben und Verschiedenes


Keine Bekanntgaben

 
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