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Landesfamilienpass 2026

Im Bürgerbüro sind die neuen Gutscheinkarten 2026 zum Landesfamilienpass eingetroffen.

Den Landesfamilienpass bzw. die Gutscheinkarten 2026 können erhalten:

  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind
  • die Hartz IV- bzw. kinderzuschlagsberechtigt sind oder Wohngeldempfänger und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
  • Eltern, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten

Entsprechende Nachweise müssen auf Verlangen erbracht werden.
Auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren (www.sozialministerium-bw.de) sind unter „Familien mit Kindern“ > „Leistungen für Familien“ > „Landesfamilienpass“ eine Liste aller Staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg sowie eine Liste aller nicht staatlichen Einrichtungen, die für Passinhaber einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt gewähren, eingestellt.