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Wenn Schnee und Eis die Müllabfuhr erschweren

Im Winter kommt es durch Schnee und Eis immer wieder zu Behinderungen bei der Müllabfuhr.

Durch die Arbeit der Räumfahrzeuge kann es zu Straßenverengungen kommen, was eine Durchfahrt für die Müllfahrzeuge oft unmöglich macht. In diesem Fall müssen die Anlieger ihre Müllbehälter an die nächste, für das Müllfahrzeug noch erreichbare Stelle bringen. Es ist nicht Aufgabe der Müllabfuhr, Behälter aus dem Schnee auszugraben oder sich einen Zugang zum Müllbehälter zu verschaffen.

Falls Straßenzüge, insbesondere in Hanglagen durch Schnee- oder Eisglätte für die Müllfahrzeuge nicht befahrbar sind, gilt der Grundsatz der „höheren Gewalt“. Die Müllwerker sind bemüht, dort anzufahren, wo es fahrtechnisch geht. Es darf aber keine Gefährdung für die Beschäftigten des Abfuhrunternehmens oder für die Fahrzeuge entstehen.

Biomülltonne: Insbesondere die Leerung der Biomülltonne ist bereits bei leichten Minustemperaturen erschwert. Sollte der Biomüll im Winter an der Tonnenwand festgefroren sein, muss er vor der Abfuhr mit einem Stock oder Spaten gelöst werden.
Nicht der Müllwerker, sondern derjenige, der die Tonnen zur Abfuhr bereit stellt, ist für die Entleerbarkeit der Biotonne verantwortlich. Lässt sich der Mülleimer nicht leeren, besteht kein Anspruch auf eine Nachleerung.