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Wichtige Hinweise zum Winterdienst in der Gemeinde

Wiederholt wurden in den vergangenen Tagen durch den anhaltenden Schneefall und die Glätte bei der Gemeindeverwaltung etliche Beschwerden und auch Sonderwünsche geäußert.

Wir möchten deshalb an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass unser Bauhofpersonal nach einem feststehenden Räum- und Streuplan die Gemeindestraßen entsprechend der festgelegten Prioritätenliste von Schnee und Eis zu befreien hat.
Zunächst werden ab 4.00 Uhr alle verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen in unserem Straßennetz geräumt und gestreut. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um  Straßen mit Steigungen, wichtige Verkehrsknotenpunkte oder Straßen mit hoher Verkehrsbedeutung wie beispielsweise Schulwege. Alle weiteren Straßen müssen von der Gemeinde nach den gesetzlichen Vorgaben weder geräumt noch gestreut werden, dies ist eine freiwillige Maßnahme der Gemeinde, die sie im Anschluss wahrnimmt.
Außerdem werden die Gehwege, Parkplätze und Zufahrten der Gemeindegebäude von Hand geräumt, um der Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde als Grundstückseigentümer nachzukommen.
Die übrige Räum-und Streupflicht wurde wie in allen Gemeinden auf die Haus-und Grundstücksbesitzer mittels einer gültigen Räum-und Streupflichtsatzung übertragen (siehe Auszug an anderer Stelle dieses Mitteilungsblattes).
Die Gemeinde hat somit auf allen übrigen Straßen und Wege keine Verkehrssicherungspflicht, so dass beispielsweise einspurige Straßen wie etwa die Bühlstraße im Verlauf zum Heerweg oder etwa Fußwege wie der Verbindungsweg vom Heerweg zu „In der Breite“ keine Priorität haben. Diese werden nur dann geräumt, wenn es die Witterungsverhältnisse und damit die Dringlichkeit, für den Verkehr wichtigere Straßen zu räumen, es zulassen.
Auch stellt es keine böse Absicht der Bauhofmitarbeiter dar, wenn durch das Räumen mit dem im Vergleich zu früher jetzt deutlich breiteren Schneepflug einzelne schon geräumte Gehwegabschnitte oder Garagenzufahrten mit Schnee bedeckt werden. Dennoch gilt auch in diesen unbeabsichtigten Fällen, dass die Verkehrssicherungspflicht der Grundstückseigentümer bestehen bleibt und dieser ggf. nochmals nachräumen muss.
Sollte es vereinzelt wegen des breiteren Schneepfluges zu Schäden an Zäunen o.ä. kommen, bitten wir um Nachricht. Oft wird allerdings auch durch auf der Straße parkende Autos der Straßenraum noch unnötig eingeengt.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, unsere beiden Bauhofmitarbeiter sind wahrlich bemüht, die Ortsstraßen von Schnee und Eisglätte sauber zu halten und dies nahezu bei jeder Tages- und Nachtzeit. Dabei muss der Schnee irgendwohin geschoben werden, er lässt sich nun mal nicht weg zaubern und zudem sind auch die Mitarbeiter im Zeitdruck. Im Vergleich zu anderen Gemeinden oder Städten, die wesentlich mehr Personal zum Winterdienst einsetzen können, sind die Straßen der Gemeinde Hausen ob Verena mit nur zwei Bauhofmitarbeitern mehr als gut geräumt und gestreut.
Deshalb möchten wir in diesem Zusammenhang auch noch ausdrücklich darauf hinweisen, dass der zu räumende Schnee auf dem eigenen Grundstück abgelagert werden muss und nicht der Einfachheit halber wieder auf die geräumte Straße geworfen werden darf. Solche Fälle müssen wir deshalb bei Bekanntwerden künftig ebenso monieren. Gleiches gilt, wenn Haus-und Grundstückeigentümer  ihrer Räum- und Streupflicht nicht nachkommen.   
Wir bitten insoweit  um Verständnis, die Räum-und Streupflicht gilt für alle gleichermaßen.
Ihre Gemeindeverwaltung