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Förderung der Straßenbeleuchtung

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit fördert die Umstellung der Straßenbeleuchtung in Hausen ob Verena

18.07.2017

Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Die Gemeinde Hausen ob Verena hat die Chance genutzt, um die vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) bekanntgegebene Förderung von kommunalen Investitionen in die Straßenbeleuchtung zu beantragen.

Die sogenannte Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Klimaschutzinitiative (Kommunalrichtlinie) sieht unter anderem auch die Förderung von Kommunen bei der Umstellung ihrer Straßenbeleuchtung auf die LED-Technologie vor, wenn dadurch eine 60-prozentige Emissionsminderung erreicht wird.

Der Förderantrag nach der Kommunalrichtlinie des Bundesministeriums wurde am 21.09.2016 gestellt und beim Projektträger Jülich eingereicht. Gegenstand des Antrages war, dass rund 60 der zum Teil dreißig bis vierzig Jahre alten Leuchten ohne Lichttechnik durch moderne hocheffiziente LED-Leuchten ersetzt werden sollen. Dies entspricht rund einem Drittel der gesamten Straßenbeleuchtungsanlage. Die Gemeinde Hausen ob Verena erhielt bereits am 29.11.2016 einen Zuwendungsbescheid, aus dem hervorgeht, dass die Umstellung der Straßenbeleuchtung mit 25% der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden soll.

Insgesamt beläuft sich der Zuschuss gemäß Zuwendungsbescheid auf 8.554 €. Der Zuwendungsbescheid gilt für den Zeitraum vom 01.03.2017 bis 28.02.2018.

Durch die Umstellung Straßenbeleuchtung wird eine Stromverbrauchsreduktion um ca. 83% und eine CO²-Emissionsreduktion von 225 t in 20 Jahren erreicht.

Förderprojekt
Zuwendungsempfänger: Gemeinde Hausen ob Verena
Zuwendung aus dem Bundeshaushalt für das Vorhaben: "KSI: Klimaschutztechnologien bei der Stromnutzung der Gemeinde Hausen ob Verena für den Bereich der Außenbeleuchtung“

Förderkennzeichen: 03K04875

Mehr zu den Förderprogrammen unter:

www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen.de