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Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung

Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 16.05.2018

1. Beispiele zur Umsetzung der Landschaftspflegerichtlinien durch den Landschaftserhaltungsverband (LEV) des Landkreises Tuttlingen e. V.

Die geplante Exkursion  am Hohenkarpfen unter Führung von Herrn Th. Stehle vom LEV musste aufgrund schlechten Wetters abgesagt werden. Diese wird in einer der kommenden Gemeinderatssitzungen nachgeholt werden.

2. Bürgerfrageviertelstunde

Keine Anfragen

3. Beschluss über den Antrag von GR Steffen Wienecke zum Ausscheiden aus dem  Gemeinderat

Mit Schreiben vom 16.04.2018 hat GR Wienecke aus persönlichen Gründen einen Antrag auf Entlassung aus dem Gemeinderat gestellt. Über diesen Antrag hatte nunmehr der Gemeinderat zu befinden.
Nach § 16 der Gemeindeordnung kann ein Bürger sein Ausscheiden aus der ehrenamtlichen Tätigkeit als Gemeinderat verlangen, wenn er mindestens zehn Jahre lang dem Gemeinderat angehört hat. Nachdem Herr Wienecke erstmals im Jahr 2004 in den Gemeinderat gewählt wurde und diese Tätigkeit somit bereits seit rund 14 Jahren wahrnimmt, kann er folglich sein Ausscheiden verlangen.
Dem Antrag von GR Wienecke ihn aus persönlichen Gründen aus dem Gemeinderat zu entlassen wurde daher einstimmig stattgegeben.
Gleichzeitig wurde die Gemeindeverwaltung beauftragt, anhand des Wahlergebnisses der Kommunalwahl von 2014 zu klären, wer Nachfolger/in werden kann, damit die Bestellung in einer der folgenden Gemeinderatssitzungen dann erfolgen kann.

4. Beratung und Beschluss über die Neumöblierung des Bürgerbüros

Die derzeitige Möblierung des Bürgerbüros ist zum Großteil völlig veraltet. Aus einem der Rollladenschränke ist bereits der Rollladen herausgebrochen und bei den Schreibtischen drohen demnächst die Schulbaden auszubrechen. Es fehlt auch an der Höhenverstellbarkeit und ausreichender Arbeits- und Ablagefläche.
Darüber hinaus liegt der Begehungsbericht des Dienstes für Arbeitssicherheit vor, der weitere diverse Mängel auflistet, die nach der Arbeitsstättenverordnung sowie der DGUV umgehend erledigt werden müssen.
Für die Sitzung lagen dem Gemeinderat sowohl der Prüfbericht als auch ein erstes Angebot für Ersatzbeschaffungen vor. Gleichzeitig konnte sich der Gemeinderat im Rahmen einer kurzen Besichtigung ein Bild von der momentanen Situation machen.
Der Gemeinderat war sich darin einig, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht. Es herrschte  aber auch Einvernehmen darin, dass es nicht ausreichend wäre, hier lediglich neue Schreibtische und Büroschränke zu beschaffen. Es wurde daher aus den Reihen des Gemeinderates vorgeschlagen, ein neues räumliches Konzept vorzulegen, aus dem sich auch die Möglichkeit eines barrierefreien Zugangs zum Bürgerbüro ergeben kann.
Die Verwaltung wurde daher beauftragt, entsprechende Konzepte und Vorschläge erarbeiten zu lassen.

5. Bauangelegenheiten

Keine.

6. Verschiedenes, Anfragen, Bekanntgaben u.a. aus nichtöffentlichen Sitzungen

6.1 Geburtstagsempfang BM Arno

Bürgermeister Arno gab bekannt, dass aus Anlass seines Geburtstagsempfanges exakt 400 Euro als Geldspende zusammen kamen, die nun für die weitere Ausstattung des Kinderspielplatzes auf der Begegnungsstätte verwendet würde. Er selbst werde noch 100 Euro drauflegen, sodass es dann insgesamt 500 Euro sind, die dann zusätzlich zur Verfügung stehen. In diesem Zusammenhang bedankte sich Bürgermeister Arno für den schönen Empfang.

6.2 Baugebiet „Steigäcker“

In der vergangenen nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 17.04.2018 wurden die Vergabemodalitäten für die künftigen Bauplatzvergaben im Baugebiet „Steigäcker“ festgelegt. Der Beschluss erfolgte einstimmig und ist nachfolgend dargelegt:

1. Die Gemeinde verkauft Wohnbauplätze vorzugsweise an  Bürger der Gemeinde Hausen ob Verena bzw. Personen, die in Hausen arbeiten oder einen sonstigen besonderen Bezug nachweisen können.

2. Sollte ein Bauplatz an eine auswärtige Person, die keine der im vorherigen Absatz genannten Vorgaben erfüllen, verkauft werden, sollen Familien bevorzugt werden. Gleichzeitig wird auf den aktuell geltenden Kaufpreis ein Zuschlag von 10 €/m² als Infrastrukturkostenbeitrag berechnet. Dieser ist nicht Bestandteil des Bodenpreises.

3. Die Reservierungsgebühr beträgt bei Neureservierung 500 €. Bei Zustandekommen des Kaufvertrags werden 400 € auf den Bauplatzpreis angerechnet. Die verbleibenden 100 € dienen der Finanzierung des Verwaltungsaufwandes. Kommt kein Verkauf zustande, verfällt der bezahlte Betrag von 500 € und es besteht kein Rückzahlungsanspruch. Die Bauplatzreservierung kann für längstens sechs Monate erfolgen. Verlängerungen sind mit Zustimmung des Gemeinderates möglich.

4. Ein Rechtsanspruch auf Bauplatzzuteilung wird ausgeschlossen.

5. Die Bauplatzzuteilung ist grundsätzlich nicht auf dritte Personen übertragbar. Dies gilt nicht bei Verwandtschaft in direkter Linie im ersten Grad oder den Ehepartner.

6. Um vor allem den Zuzug junger Familien zu fördern, wird eine gestaffelte Familienförderung eingeführt. Der Nachlass am Kaufpreis beträgt pauschal:

o bei einem Kind im maximal grundschulfähigem Alter:  500 €

o bei zwei Kindern maximal grundschulfähigem Alter: 1.000 €

o ab drei Kindern im maximal grundschulfähigem Alter: 2.000 €.

7. Bei Abschluss des notariellen Kaufvertrags wird zugunsten der Gemeinde ein Wiederkaufsrecht zum ursprünglichen Kaufpreis ohne Verzinsung vereinbart, das dann ausgeübt werden kann, wenn die Bebauung und die notariell vereinbarten Bedingungen nicht eingehalten sind.

8. Der Rohbau eines Wohnhauses muss auf dem gekauften Bauplatz innerhalb von zwei Jahren nach Kaufvertragsabschluss erstellt sein.

9. Grundstückseigentümer, die in Umlegungsgebieten eigenes Bauland haben, können in demselben Umlegungsgebiet kein weiteres Grundstück von der Gemeinde erwerben.

10. Bei sämtlichen vorausgehenden Regelungen handelt es sich um Grundsatzregelungen. Über Ausnahmen und Härtefälle entscheidet der Gemeinderat im Einzelfall.
Des Weiteren kann bereits heute berichtet werden, dass der Gemeinderat den Bauplatzverkaufspreis anhand der ihm vorliegenden Kostenkalkulation auf 125  €/m² für den voll erschlossenen Bauplatz festgelegt hat. Dabei werden allerdings die Kosten für den Hausanschlusskostenersatz für die Wasserleitung (gerechnet ab Straßenmitte) sowie der Abwasserhauskontrollschacht vom Ingenieurbüro separat ermittelt und zusätzlich noch auf den Grundstücksverkaufspreis zugeschlagen. Diese Kosten liegen bei insgesamt rund 5000 – 5500 Euro.

Anschließend wurde über die Vergabe der ersten vier Bauplätze noch beschlossen.

Soviel zum öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung.