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Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung

Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 17.07.2018

1. Bürgerfrageviertelstunde

Keine Anfragen.

2. Feststellung über das Vorliegen von Hinderungsgründen für den Eintritt von Frau Astrid Möbbeck in den Gemeinderat

Frau Astrid Möbbeck wurde bei der letzten Gemeinderatswahl mit 196 Stimmen als Ersatzkandidatin gewählt. Aufgrund des Ausscheidens des langjährigen Gemeinderates Steffen Wienecke kann nunmehr Frau Möbbeck in den Gemeinderat nachrücken.
Zunächst aber hatte der Gemeinderat darüber zu entscheiden, ob Hinderungsgründe vorliegen. Frau Möbbeck selbst hatte keine Gründe angeführt, die dagegen sprechen würden.
Es erging somit einstimmiger Beschluss, dass Frau Astrid Möbbeck als neues Mitglied in den Gemeinderat aufgenommen wird.

3. Verpflichtung von Frau Astrid Möbbeck als Gemeinderätin

Bürgermeister Jochen Arno nahm die Verpflichtung von Frau Möbbeck in den Gemeinderat vor. Nachdem er die Verpflichtungsformel verlesen hatte, wurde diese von Frau Möbbeck nachgesprochen und dann durch Handschlag bekräftigt. Damit ist Frau Möbbeck mit sofortiger Wirkung nun ordentliches Mitglied im Gemeinderat.




4. Beratung und Beschluss zur Nachbesetzung in den Ausschüssen

Einstimmig wurde beschlossen, dass Frau Gemeinderätin Möbbeck in sämtlichen Ausschüssen künftig vertreten sein wird, in denen zuvor Gemeinderat Steffen Wienecke vertreten war. Somit ist Gemeinderätin Möbbeck künftig Mitglied im Gutachter-Ausschuss, im Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft, im Abwasserzweckverband Ostbaar, sowie im Kindergarten-Ausschuss.  Frau Möbbeck nahm die Wahl an.

5. Beratung und Beschluss über die Anschaffung eines neuen Spielgerätes für die Begegnungsstätte

Nachdem sich zwei Mütter dafür eingesetzt hatten, dass auf der Begegnungsstätte neue und vor allem kleinkindgerechte Kinderspielgeräte installiert werden und der Gemeinderat hierfür in diesem Haushaltsjahr insgesamt 5.000,-- € bereits eingestellt hatte, galt es anhand der vorliegenden Angebote eine Auswahlentscheidung zu treffen. Empfohlen wurde das Spielgerät „Remagen“, bei dem es sich um ein kleinkindgerechtes Multifunktionsspielgerät bestehend aus einem Viereckturm mit Satteldach, einem senkrechten Sprossenaufgang, einer Spieltreppe mit Handlauf und Brüstung, einem schrägen Steg mit Aufstiegshilfe , einem viereckigen Anbaupodest, sowie einer Edelstahl-Anbaurutsche handelt. Um ein witterungsfestes Spielgerät zu bekommen, sollte die Ausführung in Robinie erfolgen, die splintfrei und naturbelassen ist. Desweiteren sollte auch noch ein Kleinkindersitz mit verzinkten Ketten angeschafft werden. Zusammen kosten die Spielgeräte 6.215,-- € netto zuzüglich MwSt. und Frachtkosten. Die Montage selbst soll durch den Bauhof ausgeführt werden. Der Auftrag ging einstimmig an den günstigsten Anbieter, die Firma Müller, Kinderspielgeräte eKG aus Schöntal.

6. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Griesbaumäcker“ 1. Änderung im beschleunigten Verfahren.

Bürgermeister J. Arno konnte zu diesem TOP Herrn André Leopold vom RIP begrüßen. Bevor die Entwurfsplanung „Griesbaumäcker“ durch Herrn Leopold vorgestellt wurde, erläuterte Bürgermeister Jochen Arno kurz, wie es zu der Aufstellungen dieses Bebauungsplanentwurfs kam.
Die Geschäftsführung der Firma Sikla hatte sowohl der Verwaltung als auch dem Gemeinderat bereits in einer früheren nichtöffentlichen Sitzung mitgeteilt, dass zwar eine Erweiterung des bestehenden Standorts in Hausen ob Verena  überprüft wurde, dieser jedoch wesentlich teurer ausfallen werde, als eine Erweiterung am neuen Standort in VS-Schwenningen. Seitens der Geschäftsführung wurde daher der Beschluss gefasst, den Standort in Hausen ob Verena nach und nach komplett aufzugeben, da die Gebäude veraltet sind und eine Instandsetzung  oder ein Neubau unverhältnismäßig teuer wären. Außerdem ist es das Ziel der Geschäftsleitung, die beiden Standorte nunmehr in VS-Schwenningen zusammenzuführen.  Dies wurde vom Gemeinderat mit großem Bedauern zur Kenntnis genommen.
Gleichzeitig aber wurde nunmehr der Gemeinde Hausen ob Verena das Angebot unterbreitet, die gesamte bestehende Verwaltungs- und Produktionsfläche, sowie auch die geplante Erweiterungsfläche zu überplanen, um hier sowohl Flächen für eine Wohnbebauung als auch für eine weitere gewerbliche Entwicklung zu schaffen. Nachdem die Planung im Vorfeld bereits nichtöffentlich abgestimmt worden war, wurde diese nunmehr in der vergangenen öffentlichen Gemeinderatssitzung vorgestellt und der Aufstellungsbeschluss gefasst. Der Bebauungsplanentwurf ist als Anlage beigefügt.
Angrenzend an die allgemeine Wohnbebauung ist im östlichen Bereich ebenfalls ein allgemeines Wohngebiet mit 12 Bauplätzen vorgesehen, wobei die ersten beiden Bauplätze von der Schillerstraße her gesehen durch eine dreigeschossige Bebauungsmöglichkeit, auch die Möglichkeit bieten, hier 2 Mehrfamilienhäuser zu erstellen. Auf den restlichen 10 Bauplätzen sollen Einfamilienhäuser in zweigeschossiger Bauweise entstehen.
Angrenzend an das bereits bestehende Mischgebiet soll im westlichen Teil ebenfalls ein Mischgebiet entstehen, in dem auch eine gewerbliche Nutzung ermöglicht wird.
Da sowohl die gesamte Erschließung als auch die spätere Vermarktung über den jetzigen Grundstückseigentümer, die Fa. Sikla, erfolgen soll, trägt diese auch die gesamten Verfahrens- und Baukosten. Allerdings hat die Gemeinde Hausen ob Verena durch das Planungsrecht und über die Baugenehmigungen ein Mitspracherecht. Außerdem erhält die Gemeinde die Möglichkeit zur Vermarktung des Mischgebietes für gewerbliche Betriebe. Um dies alles zu regeln, gilt es zwischen dem Grundstückseigentümer und der Gemeinde noch einen entsprechenden städtebaulichen Vertrag parallel zum Bebauungsplanverfahren abzuschließen.
Von Seiten des Gemeinderates wurde noch angeregt, den Fußweg, der in den angrenzenden landwirtschaftlichen Außenbereich führt, so breit zu machen, dass dieser auch von landwirt-schaftlichen Fahrzeugen genutzt werden kann. Die Erschließungsstraßen selber haben eine Breite von 6 Metern. Die Abgrenzung zum Hölderlinweg soll aber bestehen bleiben, dort soll nur ein schmaler Fußweg angelegt werden, der im Bedarfsfall aber ebenfalls von landwirt-schaftlichen Fahrzeugen genutzt werden kann. Der nachfolgende Beschlussvorschlag wurde mit einer Gegenstimme vom Gemeinderat mehrheitlich angenommen.

1. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Griesbaumäcker– 1. Änderung“ im
     beschleunigten  Verfahren nach § 13a BauGB in Hausen o. V.. Auf eine detaillierte
     Umweltprüfung sowie eine frühzeitige Beteiligungsphase nach § 4(1) und § 3 (1) BauGB
     wird nach § 13a BauGB verzichtet.

2. Beschluss zur Aufstellung von Örtlichen Bauvorschriften nach § 74 LBO i.V. § 13a BauGB
    für den Planbereich „Griesbaumäcker – 1. Änderung“ in Hausen o.V.

3. Feststellung des Entwurfs des Bebauungsplans „Griesbaumäcker – 1. Änderung“ vom
    17.07.2018

4. Feststellung des Vorentwurfs der örtlichen Bauvorschriften für das Gebiet
    „Eschenwiesen I – 2. Erweiterung – 1. Änderung“ vom 1.07.2016/06.02.2017/17.07.2018

5. Beschluss zur öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB am Bebauungsplan
    „Griesbaumäcker – 1. Änderung“ vom 17.07.2018

6. Beschluss zur frühzeitigen Benachrichtigung der Behörden nach § 4 (2) BauGB am
     Bebauungsplan  „Griesbaumäcker – 1. Änderung“ vom 17.07.2018

 


7. Beratung und Beschluss über die Einrichtung einer zusätzlichen Außengruppe für den Elias-Schrenk-Kindergarten in der Grundschule

Bürgermeister Jochen Arno konnte zu diesem Tagesordnungspunkt die Kindergartenleiterin Frau Carmen Grimm begrüßen.
Bürgermeister Jochen Arno führt zunächst aus, dass die Umstrukturierung des Elias-Schrenk-Kindergartens in eine Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit und eine Kleinkind-Gruppe erstaunlich gut angenommen werde, was nun dazu führt, dass bereits im kommenden Kindergartenjahr 2018/2019 es nach jetzigen Kenntnisstand an 5 – 6 Kindergartenplätzen fehlen würde. Durch mögliche Zuzüge könnte sich dies aber auch noch nach oben verändern. Da es nicht möglich wäre, sofort einen Anbau an den Kindergarten zu erstellen, wolle man nunmehr als provisorische Übergangslösung im Forscherzimmer der Grundschule eine zusätzliche Außengruppe mit 12 Plätzen einrichten. Dies verschaffe der Gemeinde etwas Luft, um den Anbau zu planen und die Finanzierungsmöglichkeiten zu prüfen.
Bürgermeister Jochen Arno bat anschließend Frau Grimm, die geplante Umsetzung näher zu erläutern.
Die Kindergartenleiterin berichtete, dass ab dem neuen Kindergartenjahr dringend eine weitere Gruppe eröffnet werden müsse. Dies wäre in Form einer Außengruppe in der Grundschule geplant. Grund dafür ist, dass es in Hausen einige unerwartete Zuzüge gab, mit denen die Gemeinde ursprünglich nicht rechnen konnte. Da das bestehende Kindergartengebäude derzeit voll belegt ist, wäre nun ein Umbau bzw. Anbau notwendig. Dies sollte auch nach Möglichkeit bereits im kommenden Jahr angegangen werden.
Durch den unerwarteten Zuzug habe man nun ab dem Kindergartenjahr 2018/2019 zu wenig Plätze zur Verfügung. Deshalb plane man nun im Grundschulgebäude nebenan eine Klein-kindgruppe mit maximal 12 Kindern zu errichten.
Da die Grundschule selbst derzeit lediglich von ca. 30 Schülern besucht wird und die Klassen 1 – 4 jahrgangsübergreifend im Obergeschoss unterrichtet werden, könnte die Kindergarten-gruppe problemlos im Erdgeschoss untergebracht werden. Vorteil ist auch, dass sich das Grundschulgebäude direkt neben dem Kindergarten befindet und so können die Kinder auch ungehindert das Kindergartengelände erreichen. Die Kinder der Grundschule und des Kinder-gartens kennen sich auch recht gut und so dürfte es keine Probleme geben. Außerdem werden die Schüler der verlässlichen Grundschule auch im Kindergarten betreut.
Geplant ist, dass in der Außengruppe nunmehr die Kinder untergebracht werden sollen, die ihr drittes Lebensjahr vollendet haben und so nicht mehr zur Krippengruppe gehören. Grund dafür ist, dass diese Kinder in ihrem Verbund bleiben und nicht in eine Gruppe mit 20 großen Kindern gesteckt werden, was für Kinder in diesem Alter sehr anstrengend sein könnte. Da die Außengruppe aber auch das Mittagessen wieder in der Einrichtung einnimmt, gibt es noch viele Gemeinsamkeiten. Frau Grimm schilderte auch kurz noch, was an neuen Einrichtungsgegenständen für die Außengruppe angeschafft werden muss, was sich aber im Rahmen hält. Diese Ausstattungsgegenstände könnten dann aber auch später im Anbau des Kindergartens wieder weiter verwendet werden. Hinzuweisen war noch darauf, dass die Betriebserlaubnis zwar beantragt ist, diese aber noch nicht vorliegt und es möglicherweise noch zu gewissen Auflagen kommt. Ebenso wurde auf die Notwendigkeit hingewiesen, zusätzliches Personal zu gewinnen, bzw. beim derzeitigen Personal Aufstockungen vorzunehmen. Dies sollte aber in der anschließenden nichtöffentlichen Sitzung unter Personalangelegenheiten eingehend beraten werden.
Der Gemeinderat nahm von diesen Berichten Kenntnis und stimmte der Einrichtung der Außengruppe mit den damit verbundenen weiteren Anschaffungen von Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen bei einer Enthaltung zu.

8. Datenschutzbeauftragter

Bürgermeister Jochen Arno gab bekannt, dass durch die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auch die Gemeinde Hausen ob Verena einen Datenschutzbeauftragten bestellen muss. Da die Gemeinde Hausen ob Verena mit dem Rechenzentrum zusammen arbeitet, ist es naheliegend auch über das Rechenzentrum einen Datenschutzbeauftragten, sowie dies sämtliche VG-Gemeinden wahrnehmen, zu bestellen. Ein entsprechendes Angebot werde derzeit eingeholt und in einer der kommenden Sitzungen dem Gemeinderat unterbreitet. Der Gemeinderat nahm hiervon Kenntnis.

9. Bauangelegenheiten

Von den Bauherren der behandelten Baugesuche im vereinfachten Verfahren  bzw. im liegen keine Zustimmungen zur Veröffentlichung vor.

10. Verschiedenes, Anfragen, Bekanntgaben u. a. aus nichtöffentlichen Sitzungen

10.1 Erstellung eines neuen Ortsplanes

Bürgermeister Arno stellte dem Gemeinderat den Entwurf des neuen Ortsplanes vor und bat bei Bedarf entsprechende Änderungswünsche vorzubringen. Der Ortsplan wurde anschließend genau unter die Lupe genommen und auch seitens der Verwaltung waren noch einige Änderungsvorschläge vorhanden. So soll nunmehr auch bereits das neue Baugebiet „Griesbaumäcker“ mit in den Ortsplan aufgenommen werden.
Es ist davon auszugehen, dass der neue Ortsplan dann im Herbst verteilt werden kann und auch die großen Ortspläne an den beiden Ortseingängen damit erneuert werden können.
10.2 FTTH (Fibre to the home) für das Neubaugebiet Steigäcker
Der Vorsitzende konnte noch berichten, dass ihm seitens der Telekom mitgeteilt wurde, dass im Neubaugebiet Steigäcker in Hausen ob Verena die neueste Glasfasertechnik eingesetzt werden soll, nämlich FTTH (Fibre to the home), das heißt Glasfaser bis in die Wohnung. Diese Baumaßnahmen werden selbstverständlich in Abstimmung mit den anderen Versorgern aus-geführt. Seitens der Telekom wurde die Verwaltung gebeten, diese Information auch an die zukünftigen Eigentümer weiterzugeben. Laut Telekom stehen nach dem Ausbau in dem bezeichneten Gebiet Breitbandanschlüsse mit bis zu 1000 MBits im Download und bis zu 500 MBits im Upload zur Verfügung.
Der Gemeinderat nahm hiervon erfreut Kenntnis.

Soviel zum öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung.

Aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung kann noch berichtet werden, dass verschiedene Grundstsücksangelegenheiten und Personalangelegenheiten beraten wurden. Erfreulicherweise liegen zwischenzeitlich doch noch einige Bewerbungen für die von der Gemeinde ausgeschriebene Stelle des Bauhofleiters vor. Die Bewerbungsunterlagen wurden gesichtet und es sollen nun in einer weiteren nichtöffentlichen Sondersitzung sich mehrere Bewerber dem Gemeinderat vorstellen, sodass eventuell noch vor den Sommerferien eine Auswahlentscheidung getroffen werden kann.
     Unter dem Tagesordnungspunkt Grundstücksangelegenheiten konnte Bürgermeister Jochen Arno berichten, dass die Bemühungen zur Verbesserung des Mobilfunknetzes für Hausen ob Verena nach und nach voranschreiten würden.  Seitens des Mobilfunkanbieters der Telekom werden derzeit verschiedene Möglichkeiten zur Verbesserung des Mobilfunknetzes auch im Zusammenhang mit den Gemeinden Durchhausen und Gunningen geprüft.
Von der Telekom wurde der Gemeinde nunmehr das Angebot unterbreitet, in zentraler Lage, nämlich am Besten auf dem Rathaus, selbst einen zusätzlichen Funkmast zu errichten. Da am Rathaus sowohl die Glasfaserleitung der Telekom vorbeiläuft und hier auch bereits Stromleitungen vorhanden sind. Ein Mobilfunkmast außerhalb kommt nach Auskunft der Telekom dagegen nicht in Betracht. Da sich dies aufgrund der dann erforderlich werdenden Zuleitungen und Grabungsarbeiten wirtschaftlich nicht mehr trägt. Der Gemeinderat wird sich demzufolge in einer der kommenden öffentlichen Sitzungen mit diesem Thema befassen.
Soviel noch zum nichtöffentlichen Teil der Sitzung.

 

Jochen Arno
Bürgermeister