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Jetzt gibt es die Meisterprämie

1.500 Euro für neue Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister

Der Meisterbrief steht für Qualität und Qualifikation im Handwerk. Jetzt lohnt sich der Titel noch mehr. Denn jeder neue Meister und jede neue Meisterin bekommt vom Land Baden-Württemberg eine Prämie in Höhe von 1.500 Euro. Die Meisterprämie gilt rückwirkend für alle erfolgreichen Abschlüsse ab dem 1. Januar 2020 und kann jetzt direkt bei der Handwerkskammer beantragt werden.

„Das ist eine gute Nachricht nicht nur für die persönliche Zukunftsplanung vieler talentierter Handwerkerinnen und Handwerker, sondern für den gesamten Wirtschaftszweig“, sagt Georg Hiltner, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Konstanz. Das Handwerk zeige gerade einmal mehr, wie unverzichtbar es für die Nahversorgung mit Produkten und Dienstleistungen, für Ausbildung und Beschäftigung sei. Führungskräfte, Gründer und Betriebsübernehmer mit Meisterqualifikation würden also auch in Zukunft dringend gebraucht. Die Meisterprämie könne einen zusätzlichen Anreiz für eine Karriere im Handwerk schaffen, sei vor allem aber ein wichtiger Schritt zur Anerkennung der Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung. „Die Wertschätzung für das, was das Handwerk ausmacht, muss sich in guten Rahmenbedingungen für die Weiterbildung widerspiegeln. Nur so wird klar: Der Weg zum Meister ist ein Weg zum Erfolg.“

So gibt es die Meisterprämie:

Die Prämie gilt für alle Meisterabsolventen im Handwerk, die nach dem 01.01.2020 ihre Prüfung erfolgreich absolviert haben.

Die erfolgreiche Prüfung zur Handwerksmeisterin oder zum Handwerksmeister muss durch die Vorlage des Meisterprüfungszeugnisses nachgewiesen werden. Es zählen Abschlüsse nach dem Handwerksregister A und B. Bei fachlich unterschiedlichen Abschlüssen kann die Prämie auch mehrfach (je bestandener Prüfung) gewährt werden.

Beschäftigungsort und/oder Hauptwohnsitz der Meisterabsolventen müssen zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Baden-Württemberg liegen.

Der Antrag auf die Meisterprämie wird an die Handwerkskammer gerichtet, die das Meisterprüfungszeugnis ausgestellt hat.

Wurde die Meisterprüfung außerhalb von Baden-Württemberg abgelegt, sind Meisterabsolventen antragsberechtigt, wenn sie nachweisen können, dass die Prüfung im entsprechenden Handwerksgewerk in Baden-Württemberg nicht angeboten wird. In diesen Fällen hilft die für den Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in Baden-Württemberg zuständige Handwerkskammer weiter.

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, kann der Antrag mit den entsprechenden Nachweisen bei der Handwerkskammer eingereicht werden. Sie prüft die Angaben und zahlt die Prämie aus.

Informationen zur neuen Meisterprämie und ein Antragsformular zum Download stehen unter www.hwk-konstanz.de/meisterpraemie.

Ansprechpartnerin:
Rebecca Isele, Tel. 07531 205-356, rebecca.isele@hwk-konstanz.de

MC, 04.05.2020


Das Handwerk ist mit seinen vielen kleinen und mittleren Betrieben das Herz der deutschen Wirtschaft. Zum Bezirk der Handwerkskammer Konstanz, der die Landkreise Konstanz, Schwarzwald-Baar, Tuttlingen, Rottweil und Waldshut umfasst, gehören rund 12.500 Handwerksunternehmen mit etwa 70.000 Beschäftigten und über 4.000 Auszubildenden.
Die Handwerkskammer vertritt nicht nur die Interessen ihrer Mitglieder, sondern bietet ihnen auch eine umfassende Beratung an, etwa zur Fachkräftesicherung, Aus- und Weiterbildung, Betriebswirtschaft, Unternehmensführung, Recht, Umweltschutz und Technologie.
Außerdem ist die Handwerkskammer ein großer Bildungsanbieter mit Bildungsakademien in Singen, Rottweil, Waldshut und Villingen sowie der gemeinsam mit der IHK betriebenen Beruflichen Bildungsstätte in Tuttlingen.