zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 vom 13.10.2020
Die Allgemeinverfügung der Gemeinde Hausen ob Verena über die Einschränkung privater Veranstaltungen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 vom 13.10.2020 wird aufgehoben.
Die Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung- CoronaVO) vom 23. Juni 2020 in der ab 19. Oktober 2020 gültigen Fassung (Ausrufung Pandemiestufe 3) ersetzt als höherrangiges Recht die von der Gemeinde erlassene Allgemeinverfügung.
Hausen, den 20.10.2020
Jochen Arno
Bürgermeister