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Führerscheine : Landratsamt konkretisiert Umtauschpflicht

Papier-Führerscheine der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 müssen bis Januar 2022 umgetauscht werden

Die Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Tuttlingen weist darauf hin, dass bis zum Jahr 2033 zwar alle Führerscheine umgetauscht werden müssen, nach einem Stufenplan derzeit jedoch nur die Papier-Führerscheine (grau oder rosa) der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 davon betroffen sind. Diese müssen allerdings bis spätestens 19. Januar 2022 umgetauscht werden. Führerscheininhaber, die vor 1953 geboren sind, müssen ihre Führerscheine erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.

Benötigt werden für den Umtausch lediglich ein (biometrisches) Passbild, eine Kopie des Führerscheines und des Personalausweises sowie ein Antrag (bei jedem Bürgermeisteramt erhältlich oder auf der Homepage des Landkreises Tuttlingen unter Bürgerservice – Formulare von A-Z – Führerscheinstelle – Fahrerlaubnis - Antrag auf Umstellung) mit Unterschrift.

Der Antrag kann mit den genannten Unterlagen entweder bei der Wohnortgemeinde oder der Führerscheinstelle abgegeben werden. Wer sich unnötige Wege sparen möchte, kann sich den neuen Führerschein gegen einen geringen Aufpreis auch direkt nach Hause schicken lassen. Die Gebühr hierfür beträgt 31,00 Euro (bzw. 25,30 Euro bei Abholung im Landratsamt).

Bitte beachten Sie, dass die Anträge persönlich bei den Gemeinden oder der Führerscheinstelle im Landratsamt abgegeben werden müssen, damit der alte Führerschein zeitlich befristet werden kann und so vor allem beim Direktversand ein zusätzlicher Weg zur Behörde erspart wird.