Wir bitten alle Steuerpflichtigen, die die Teilbeträge nicht abbuchen lassen bzw. bei der Grundsteuer Jahreszahlung vereinbart haben, um termingerechte Zahlung.
Grund –und Gewerbesteuer fällig am 15.02.

Wir bitten alle Steuerpflichtigen, die die Teilbeträge nicht abbuchen lassen bzw. bei der Grundsteuer Jahreszahlung vereinbart haben, um termingerechte Zahlung.