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Niederschlagswassergebühr für die befestigten und versiegelten Flächen:

Bauliche Veränderungen wegen Regenwasserabfluss bitte melden!

 

Die Abwassergebühr setzt sich aus einer Schmutzwassergebühr und einer Niederschlagswassergebühr für die befestigten und versiegelten Flächen zusammen. Bemessungsgrundlage für die Schmutzwassergebühr ist die über den Wasserzähler entnommene Wassermenge. Bemessungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr sind die bebauten und befestigten (versiegelten) Flächen der an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossenen Grundstücke.

Seit der erstmaligen Erhebung der baulichen Anlagen und der befestigten Hofflächen, die an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind, gab es auf vielen Privatgrundstücken verschiedene Änderungen. So hat sich z. B. durch Neubauten, Umbauten, Umgestaltung von Hof- und Gartenflächen oder Neubau einer Zisterne bei einigen Grundstücken eine geänderte Situation ergeben.

Sind solche Flächen und Bauten in irgendeiner Weise, also direkt oder indirekt an den Kanal angeschlossen, bzw. wird von dort das Oberflächenwasser eingeleitet, ist dies bei der Gemeindeverwaltung anzumelden. Die Grundstückseigentümer sind bezüglich Veränderungen bei der Regenwasserbeseitigung mitteilungspflichtig. Erfolgt keine Mitteilung an die Gemeindeverwaltung muss eine Schätzung unter Anwendung der größten Einleitungsmenge vorgenommen werden. Aus Gründen der Gleichbehandlung ist die Gemeinde gehalten, stichprobenartige Kontrollen zu unternehmen.

Bestimmte Veränderungen können auch zu einer Reduzierung der Gebühr führen. Wenn im laufenden Jahr Änderungen an der Hausinstallation vorgenommen wurden und bisher in die Kanalisation eingeleitetes Regenwasser neu in einer Zisterne gesammelt wird oder in eine geeignete Sickergrube auf dem Grundstück eingeleitet wird, ermäßigt sich die Gebühr durch neue Berechnungsgrundlagen. Dies gilt auch, wenn Bodenbeläge mit geeignetem Material wasserdurchlässig gestaltet worden sind.

Wir bitten die Grundstückseigentümer, alle Zu- und Abgänge an Dach- und Hofflächen, Terrassen und Wegen etc. während des Jahres, spätestens innerhalb von einem Monat nach erfolgter Veränderung zu melden. Außerdem bitten wir die Grundstückseigentümer, die neu gebaut haben, ihre versiegelten Flächen anzugeben. Somit wird sichergestellt, dass die Berechnungsgrundlagen angepasst werden können und die Jahresbescheide die richtigen Daten aufweisen. Sollten Meldungen einer neu bebauten Fläche unterbleiben, müssen die Daten geschätzt werden.

Anfragen und Meldungen nimmt die Gemeindeverwaltung (Tel. 07424 9400080, E-Mail: info@hausen-ob-verena.de) gerne entgegen.