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Organspendeausweis im Rathaus erhältlich

Die Medizin von heute ist in der Lage, durch die Transplantation von Spendeorganen oder Spendegeweben das Leben eines Menschen zu retten oder deutlich zu verlängern,

aber auch die Lebensqualität entscheidend zu verbessern. In einem Organspendeausweis kann sowohl eine Zustimmung als auch eine Ablehnung oder Beschränkung der Spende auf einzelne Organe festgehalten werden.

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende sind unter anderem die Pass- und Personalausweisbehörden verpflichtet worden, Organspendeausweise sowie die in § 2 Abs. 2 Transplantationsgesetz genannten Aufklärungsunterlagen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung auszuhändigen.

In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich betont, dass die Aushändigung der Aufklärungsunterlagen nicht Bestandteil des pass- und personalausweisrechtlichen Verwaltungsvorgangs ist, sondern anlässlich der neuen gesetzlichen Regelung erfolgt. Zu den Öffnungszeiten des Rathauses können sowohl Organspenderausweis als auch die Aufklärungsunterlagen bei der Gemeinde Hausen ob Verena abgeholt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.bzga.de