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Gartenpools – richtig befüllen und nach der Saison leeren

Pools im eigenen Garten erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Was es beim Befüllen, Betrieb und Entleeren zu beachten gilt, haben wir für Sie zusammengestellt.

Gartenpools und „Planschbecken“ füllen Sie am besten mit Trinkwasser aus dem öffentlichen Versorgungsnetz. Gesammeltes Regenwasser oder Wasser aus einem privaten Brunnen sind nicht geeignet, da diese häufig mikrobiologisch oder chemisch belastet sind und sogar gesundheitsschädlich sein können.
Die Befüllung darf nicht über einen Gartenwasserzähler erfolgen. Über den Gartenwasserzähler darf nur die Bewässerung des Gartens durchgeführt werden. Hierbei fallen keine Abwassergebühren an, da dieses Wasser vor Ort versickert und von den Pflanzen aufgenommen wird.
Poolwasser stellt jedoch Schmutzwasser dar, ist in die öffentliche Kanalisation einzuleiten und durch die Kläranlage zu reinigen. Demnach sind hierfür Abwassergebühren zu zahlen. Der Pool muss über den Hauswasserzähler gefüllt werden.
Das Poolwasser richtig entsorgen:
Poolwasser ist Schmutzwasser und wird nach dem Wasserhaushaltsgesetz als verändertes Frischwasser eingestuft und muss über die Kanalisation entsorgt werden. Vielfach wird Poolwasser mit Chemikalien (Chlor) versetzt. Auch wenn keine chemischen oder sonstigen Behandlungen vorgenommen werden, ist das Poolwasser spätestens durch das Benutzen durch seine Nutzer verändert. Hierzu zählen das Einbringen von Laub, Gras, Sand, Sonnencreme, Haare usw. vereinzelt werden auch Aktivstoffe zur Reinigung des Poolwasser benutzt. Alle beschriebenen Gründe führen zu einer Veränderung des Wassers und die ursprüngliche
Beschaffenheit als Frischwasser ist nicht mehr gegeben. Aus diesen genannten Gründen darf Poolwasser nicht im Garten zur Versickerung gebracht werden. Eine unerlaubte Versickerung führt nicht nur zu einer Verunreinigung des Bodens und des Grundwassers, sondern kann auch Nachbargrundstücke und Gebäude in Mitleidenschaft ziehen.