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Wer will Schöffe werden?

Neuwahl der Schöffen und Jugendschöffen steht an.

Die Amtszeit der für die Geschäftsjahre 2019-2023 gewählten Schöffen endet am 31. Dezember 2023. Für die Geschäftsjahre 2024-2028 werden wieder Personen gesucht, die bereit sind, als Schöffen oder Jugendschöffen beim Amtsgericht oder beim Landgericht ehrenamtlich mitzuarbeiten. Schöffen sind ehrenamtliche Richter, die grundsätzlich gleichberechtigt dem Berufsrichter beistehen. Schöffen müssen über keinerlei juristische Kenntnisse verfügen, gefragt sind Alltagskenntnisse, gesunder Menschenverstand, Menschenkenntnis und allgemeine Lebenserfahrung. Die Laienrichter sollen damit die Entscheidungen der Berufsrichter ergänzen. Weitere Informationen zum Schöffenamt finden Sie unter www.schoeffen-bw.de oder www.schoeffenwahl.de.

Folgende Eigenschaften brauchen Personen, die die Gemeinde für das Schöffenamt vorschlagen darf:
• in unserer Gemeinde wohnhaft
• deutsch im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz
• die deutsche Sprache ausreichend beherrschend und
• am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 70 Jahre alt.

Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Beklei- dung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann, ist von der Wahl ausgeschlossen.

Interessenten für diese verantwortungsvollen Ämter können sich bei der Gemeindeverwaltung, Tel.: 07424/9400080 oder info@hausen-ob-verena.de melden.
Der Gemeinderat schlägt die Kandidaten dem Amtsgericht vor. Aus den Vorschlägen aller zum Amtsgerichtsbezirk zählenden Kommunen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.

Ihr Bürgermeisteramt