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Information über den Beginn der Ausgleichsmaßnahme für das Baugebiet „Steigäcker“

Im Zusammenhang mit der Erschließung des neuen Baugebietes „Steigäcker“ muss ein naturschutzrechtlicher Ausgleich geschaffen werden. Hierzu wird nun die Ökokontomaßnahme „Förderung des Bergkronwicken-Widderchens in den Gewannen Buchhalde und Gehrn in Hausen ob Verena“ herangezogen, die hierfür speziell beantragt worden war.

Diese Maßnahme konnte nunmehr angegangen werden, nachdem die naturschutzrechtliche Zustimmung durch die Naturschutzbehörde des Landratsamtes Tuttlingen, nach umfangreichen Gutachten und eingehenden Abstimmungen, Mitte des vergangenen Jahres genehmigt worden war.
Im Rahmen dieser Maßnahme gilt es den sogenannten „Bestockungsgrad“ der betroffenen Waldfläche, durch die Fällung von Bäumen herunterzunehmen, um damit den in diesem Bereich vorhandenen Bergkronwicken Raum zu schaffen, damit sich diese weiter vermehren können.
Durch die Vermehrung der Bergkronwicken besteht wiederum die Möglichkeit, dass sich auch die dort befindlichen Schmetterlinge mit der Bezeichnung Bergkronwicken-Widderchen wieder verstärkt ansiedeln und ebenso vermehren. Ob dies gelingen wird, muss im Rahmen eines umfassenden sogenannten Monitoring festgestellt bzw. erfasst werden.
Zu Beginn dieser Maßnahme werden der Gemeinde nun 20 % der Ökopunkte für den Wirkungsbereich förderungsspezifischer Arten auf dem Ökokonto gut geschrieben. Sollte sich das Bergkronwicken-Widderchen etablieren, dann werden der Gemeinde die restlichen 80 % der Ökopunkte auf dem Ökokonto gut geschrieben. Insgesamt könnten durch diese Maßnahme 1.288.843 Ökopunkte erzielt werden.

Dies zur Information unserer Bürgerinnen und Bürger.