Nach wie vor muss für einen Besuch bei der Kfz-Zulassungsstelle ein Termin über die Homepage www.landkreis-tuttlingen.de vereinbart werden. Der Zutritt zum Gebäude wird nur über den Haupteingang des Landratsamtes Tuttlingen gewährleistet.
Das Landratsamt Tuttlingen bittet die Kunden, pünktlich zum Termin zu erscheinen und Termine, welche nicht wahrgenommen werden können, rechtzeitig abzusagen.
Außerdem bittet die Kfz-Zulassungsstelle zu beachten, dass am Samstag die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung bei Verlust des Fahrzeugbriefes sowie die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO nicht möglich ist und sofern andere Behörden oder Institutionen für Ihren Zulassungsvorgang beteiligt werden müssen, die Zulassung am Samstag aufgrund der Erreichbarkeit nicht vorgenommen werden kann.