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Landtagswahl 14.03.2021: Hinweise zur Stimmabgabe und zum Besuch des Wahllokals

Die diesjährige Landtagswahl findet in der Corona-Pandemie statt und unterliegt daher bestimmter coronabedingter Hygienevorschriften.

Das Wahllokal befindet sich im Rathaus.

Der Einlass wird geregelt, d.h. es darf sich immer nur eine bestimmte Anzahl an Wählerinnen und Wählern im Wahllokal befinden. Die Wählerinnen und Wähler werden einzeln hereingelassen. Bei Schlangenbildung vor dem Eingang sind der Mindestabstand von 1,5 m sowie die Maskenpflicht einzuhalten.

Der Zutritt zum Wahlgebäude ist Personen untersagt, die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 10 Tage vergangen sind, typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns, aufweisen, entgegen der CoronaVO keine Maske tragen, sofern sie nicht hierzu befreit sind, oder ganz oder teilweise nicht zur Angabe ihrer Kontaktdaten bereit sind.

Das Wahllokal darf nur mit einer Nasen-Mund-Schutzbedeckung betreten werden. Ausnahme nur bei einem ärztlichen Attest möglich. Es ist eine medizinische Maske (vorzugsweise zertifiziert nach DIN EN 14683:2019-10) oder ein Atemschutz, welche die Anforderungen der Standards FFP2 (DIN EN 149:2001), KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt zu tragen.

Beim Eintritt in das Wahllokal sind die Hände zu desinfizieren.

Der Aufenthalt im Wahllokal ist auf den Wahlvorgang zu begrenzen und sollte 15 Minuten nicht übersteigen. Auch innerhalb des Wahllokals sind die Abstandsregeln einzuhalten.

Bitte bringen Sie ihren eigenen Kugelschreiber mit ins Wahllokal.

Personen, die sich aufgrund des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Gebäude aufhalten wollen, also zum Beispiel die Wahlhandlung oder die Auszählung der Stimmen beobachten wollen, müssen ihre Daten zur Kontaktnachverfolgung angeben.

Die Stimmenauszählung (Urnen- und Briefwahl) findet nach Schließung des Wahllokals um 18.00 Uhr im Rathaus statt. Die Räumlichkeiten sind entsprechend gekennzeichnet. Auf die Abstandsregeln und die Pflicht eine Schutzmaske zu tragen wird hingewiesen.

Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten vor ihrem ehrenamtlichen Einsatz die Möglichkeit einen Schnelltest zu machen. Weiter werden sie mit entsprechenden Schutzmasken ausgestattet.

Das Wahllokal wird regelmäßig gelüftet. Häufig benutzte Kontaktflächen wie z.B. Tische oder Wahlkabinen werden regelmäßig desinfiziert.