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Corona aktuell: Verschärfte Maskenpflicht in Bus und Bahn

FFP2-Maske im ÖPNV im Landkreis Tuttlingen erforderlich!

Seit dem 24. April 2021 gilt deutschlandweit die Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an 3 aufeinanderfolgenden Tagen. Diese sieht für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) eine FFP2-Maskenpflicht oder gleichwertig (KN95/K95) vor. Andere medizinische Masken wie die OP-Maske sind dann nicht mehr erlaubt. Durch die hohe Inzidenz im Landkreis Tuttlingen gilt hier die Bundesnotbremse.

Zu Ihrem eigenen Schutz und dem Schutz der anderen Fahrgäste nutzen Sie bitte eine FFP2-Maske, wenn Sie Bus und Bahn fahren. Die Maskenpflicht gilt auch an allen Bushaltestellen, Bahnsteigen und in Bahnhofsgebäuden. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter 6 Jahren und Personen mit ärztlichem aussagekräftigen Attest, bei denen das Tragen einer Maske aus medizinischen zwingenden Gründen nicht möglich ist.

Vielen Dank, dass Sie Verantwortung für sich und andere übernehmen und zur Pandemie-Bekämpfung beitragen.

Informationen zur aktuellen Corona-Verordnung und den Inzidenzwerte im Landkreis finden Sie auf der Internetseite des Landes Baden-Württemberg (www.baden-wuerttemberg.de unter Service – Aktuelle Infos zu Corona).
Bitte informieren Sie sich regelmäßig über die aktuellen Regelungen im ÖPNV unter www.tuticket.de Wir halten Sie auf der Internetseite des Verkehrsverbunds stets auf dem Laufenden. Dort finden Sie auch wichtige Informationen zu Baustellenmeldungen, Tickets und Fahrplänen.

Das TUTicket-KundenCenter steht Ihnen bei Fragen zu den regulären Öffnungszeiten gerne zur Verfügung. Bitte nutzen Sie die Klingel am Eingang. Gerne können Sie auch anrufen unter 07461/926-3500 oder eine E-Mail schreiben an info@tuticket.de. Besuchen Sie uns auf unserer Internetseite www.tuticket.de und entdecken Sie viele wertvolle und aktuelle Informationen.