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Landratsamt: Kreis Tuttlingen ist 5 Werktage in Folge unter der Inzidenz von 165

Landratsamt erlässt Allgemeinverfügung - Lockerungen in greifbarer Nähe

Das Landratsamt erlässt am Donnerstag, dem 20. Mai 2021 die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Tuttlingen zur Feststellung der Unterschreitung des Werts von 165 bei der 7-Tages-Inzidenz an 5 aufeinanderfolgenden Werktagen. „Dieser Wert wurde seitens des Gesundheitsamtes heute festgestellt“, erklärt Landrat Stefan Bär. Somit treten ab Samstag, dem 22. Mai 2021 im Landkreis Tuttlingen das Verbot der Durchführung von Präsenzunterricht für allgemeinbildende Schulen und berufsbildende Schulen, Hochschulen, außerschulische Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnliche Einrichtungen in Form von Wechselunterricht sowie das Verbot der Durchführung von Präsenzbetrieb für Kindertageseinrichtungen, Kinderhorte und erlaubnispflichtige Kindertagespflege außer Kraft. Konkret bedeutet das, dass Kindertageseinrichtungen ab dem 25. Mai von der Notbetruung in den Regelbetrieb wechseln dürfen und Schulen nach den Pfingstferien in den Wechselbetrieb gehen können.