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Corona: Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des Landkreises Tuttlingen reagieren

geschlossen auf dramatische Entwicklung der Corona-Fallzahlen - Maßnahmenkatalog zur Kontaktreduzierung beschlossen

Am Dienstag, dem 23. November 2021 einigten sich die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Städte und Gemeinden des Landkreises Tuttlingen auf eine gemeinsame und einheitliche Vorgehensweise zur Eindämmung der rasant fortschreitenden Corona-Pandemie. In einer Videokonferenz mit Landrat StefanBär bekräftigten alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister einmal mehr den an die Bevölkerung gerichteten Appell, sich bitte impfen zu lassen und Kontakte auf ein absolutes Minimum zu beschränken. Wir haben die Spitze der vierten Welle noch nicht erreicht und blicken mit großer Sorge auf die angespannte Situation in unseren Kliniken. Spätestens jetzt muss jeder den Ernst der Lage erkennen und seinen Beitrag zur Eindämmung des Infektionsgeschehens leisten, fordert der Vorsitzende der Bürgermeisterkreisversammlung, Rudolf Wuhrer. Einvernehmlich und einstimmig wurde ein Maßnahmenkatalog verabschiedet, der nunmehr zügig vor Ort in denStädten und Gemeinden umgesetzt werden soll. Spitzt sich die Lage weiter zu,so sind weitere Maßnahmen nicht ausgeschlossen, erklärt Landrat Stefan Bär. Der Maßnahmenkatalog beinhaltet folgende Punkte:

1. Ab der kommenden Woche wird in den kommunalen Kindertagesstätten wieder eine Testpflicht für Kinder und das Personal eingeführt. Für die Kindergärten in kirchlicher oder freier Trägerschaft wird dies ebenfalls angestrebt. Kinder die nicht getestet sind können dann die Kindertagesstättenicht mehr besuchen.

2. Bis Ende Dezember werden alle gemeindlichen Veranstaltungen abgesagt. Den Kirchen und Vereinen wird die Absage von Veranstaltungen wie Konzerten usw. ebenfalls dringend empfohlen.

3. Gemeindliche Einrichtungen werden bis Ende Dezember nicht mehr für Veranstaltungen zur Verfügung gestellt. Ausnahmen werden für die regelmäßigen Proben und Übungsabende im sportlichen und kulturellen Bereich sowie im schulischen oder gewerblichen Bereich gemacht.

4. Die Ortspolizeibehörden werden verstärkt Kontrollen von Veranstaltungen, Gaststätten usw. zur Überwachung der Einhaltung der Corona-Bestimmungen durchführen.

5. Der Besuch von Jubilaren wird bis auf Weiteres eingestellt, um insbesondere die Jubilare nicht zu gefährden.

6. Weihnachtsfeiern für die Bediensteten werden nicht durchgeführt.

7. Der Besuch der Rathäuser ist nur unter Einhaltung der 3G-Regelung möglich. Kommt es hier zu einer Verschärfung der Corona-Bestimmungen, so gelten diese Regelungen für den Besuch des Rathauses.

8. Die Gemeinden werden ihre Testkapazitäten wieder aufrüsten. Hierzu wird der Landkreis in den kommenden Tagen eine Liste der Testmöglichkeiten im Landkreis erstellen. Das vom Landkreis angebotene regelmäßige Impfangebot wird sehr begrüßt.

9. Es ergeht der eindringliche Appell an die Bevölkerung, sich impfen zulassen und Kontakte zu vermeiden wo es nur geht. Auf die Maskenpflicht entsprechend der Corona-Verordnung sowie die allgemeinen Hygienebestimmungen wird noch einmal ausdrücklich verwiesen.