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Landesfamilienpass 2022

Im Bürgerbüro sind die neuen Gutscheinkarten 2022 zum Landesfamilienpass eingetroffen.

Den Landesfamilienpass bzw. die Gutscheinkarten können erhalten:
Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind
Familien, die Hartz IV- bzw. kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
Entsprechende Nachweise müssen auf Verlangen erbracht werden.
Auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren (www.sozialministerium-bw.de) sind unter „Familien mit Kindern“ > „Leistungen für Familien“ > „Landesfamilienpass“ eine Liste aller Staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg sowie eine Liste aller nicht staatlichen Einrichtungen, die für Passinhaber einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt gewähren, eingestellt.