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Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung

vom 12.April 2022

Bereits um 18:00 Uhr trafen sich die Mitglieder des Gemeinderates, um den Jugendraum und die Räumlichkeiten der Motorradfreunde zu besichtigen. Sowohl Jugendraum, als auch die Räumlichkeiten der Motorradfreunde waren bekanntlich durch einen Wasserrohrbruch und den daraus entstandenen Wasserschaden in erhebliche Mitleidenschaft gezogen worden. Die völlig durchnässten Räumlichkeiten mussten daher in großen Teilen durch eine Fachfirma von Grund auf saniert werden. Die Kosten dafür wurden von der Versicherung getragen.

Gleichzeitig aber nahmen auch die Motorradfreunde sowie die beiden Jugendverantwortlichen Ute Runge und Maximilian Kaiser zusammen mit einigen Jugendlichen diverse Renovierungsarbeiten vor. Beide Räumlichkeiten erstrahlen damit nun in neuem Glanz und vor allem beim Jugendraum ging es nun darum, noch einige Anschaffungen zu tätigen, wie beispielsweise eine neue Spüle.

Nachdem die pandemiebedingten Einschränkungen aktuell nicht mehr bestehen, wird an eine alsbaldige Wiedereröffnung der Räumlichkeiten gedacht, sobald die Abschlussarbeiten noch getätigt sind.


TOP 1 Bürgerfrageviertelstunde
Keine Anfragen.

TOP 2 Beratung und Beschluss zur Änderung der Erschließungsbeitragssatzung

Die bisher gültige Erschließungsbeitragssatzung datiert noch vom 21.03.2006.

In der Zwischenzeit hat der Gemeindetag Baden-Württemberg sein Muster einer Erschließungsbeitragssatzung aktualisiert.

Mit kleineren punktuellen Änderungen wurde die Verteilungsregelung in der Erschließungsbeitragssatzung an den Beitragsteilen der aktualisierten Muster des Gemeindetages Baden-Württemberg für eine Abwassersatzung und eine Wasserversorgungssatzung angeglichen, damit die Beitragspflichtigen in allen Beitragssatzungen weitestgehend die gleichen Regelungen vorfinden:

⦁ Bei der Ermittlung der Vollgeschosszahl wurde die bisherige Aufrundung durch eine Auf- und Abrundungsregelung ersetzt: Dies betrifft die §§ 8 Abs. 2, 9 Abs. 1 und 2, 10 Abs. 1 und 2.

⦁ Die erste Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen soll am Tag nach der Bekanntgabe in Kraft treten.

Der Beschluss erging einstimmig.

Die erste Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen ist in diesem Amtsblatt mit abgedruckt.


TOP 3 Beratung und Beschluss über die Vergabe des Planungsauftrages zur Erstellung des Bebauungsplans „Hauptstraße / Seitinger Straße Nord“

Der Gemeinderat der Gemeinde Hausen ob Verena hatte bereits am 27.07.2011 beschlossen, einen Bebauungsplan „Seitinger Straße Nord“ aufzustellen und es fand dazu dann auch bereits im September 2011 eine frühzeitige Bürgerbeteiligung statt. Allerdings wurde anschließend das weitere Verfahren durch den Amtsvorgänger offensichtlich nicht mehr weiterverfolgt, so dass dieser Bebauungsplan auch nicht mehr zur Rechtskraft geführt wurde.

Auf Wunsch des Gemeinderates soll dieses Verfahren nunmehr wieder aufgegriffen werden. Überhaupt liegt es der Gemeinde daran, die bislang noch nicht überplanten Flächen nach und nach überplanen zu lassen, um klare Vorgaben zu schaffen.

Für den Bereich „Hauptstraße und Seitinger Straße Nord“ gibt es folgende Aufgabenstellung.

In den rückwärtigen Bereichen der Hauptstraße und der Seitinger Straße bestehen zum Teil größere Garten- und Wiesenflächen, teils im privaten, teils im kommunalen Eigentum.

Da seitens einzelner Eigentümer der Wunsch einer Bebauung besteht und auch die Gemeinde großes Interesse an einer maßvollen baulichen Nutzung dieses Bereiches hat, bietet sich die Möglichkeit, ein kleines Wohngebiet in integrierter Ortslage zu entwickeln. Für die Erschließung des inneren Quartierbereichs kann ausgehend von der Seitinger Straße eine Stichstraße aus südwestlicher Richtung angelegt werden. Eine weitere Anbindung besteht über eine Wegeverbindung zum östlich gelegenen Heerweg.

Neben den bisher unbebauten Flächen im rückwärtigen Bereich, wird auch die bestehende Randbebauung an der Haupt- und Seitinger Straße in den Bebauungsplan einbezogen. Die Erfahrung zeigt, dass leerstehende Gebäude und potenzielle Bauflächen aufgrund der weiterhin sehr großen Nachfrage nach Wohnraum zunehmend in den Fokus von Investoren und Bauträgern geraten, mit der Absicht, verdichteten Wohnungsraum zu realisieren. Daher soll auch für die bestehende Randbebauung einschließlich der Gartenflächen eine geordnete städtebauliche Entwicklung sichergestellt werden.

 
Aufgrund der gegebenen Rahmenbedingungen wird von einer Aufstellung eines Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB (Innenentwicklung) ausgegangen. Damit kann von einem vollumfänglichen Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen werden. Die Eingriffs- / Ausgleichsregelung findet keine Anwendung. Der Flächennutzungsplan kann ohne ein förmliches Verfahren im Wege der Berichtigung angepasst werden.

Für dieses vorgenannte Verfahren lag dem Gemeinderat nunmehr ein Honorarangebot des freien Stadtplaners Dipl.-Ing. (FH) Rüdiger Stehle aus Spaichingen vor. Der Beschluss zur Vergabe des Auftrags zur Erstellung eines Bebauungsplans im Bereich Hauptstraße und Seitinger Straße Nord erging einstimmig.


TOP 4 Vorstellung und Beratung zum Entwurf der Gesamtplanfortschreibung des Regionalplans Schwarzwald-Baar-Heuberg

Bereits Mitte Januar erhielt die Gemeinde Hausen ob Verena den Entwurf der Gesamtplanfortschreibung des Regionalplanes Schwarzwald-Baar-Heuberg und bekam Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 29. April 2022. Der Entwurf des Regionalplans umfasste insgesamt 73 Seiten und bezog sich zudem noch auf den Landesentwicklungsplan der weitere rund 150 Seiten umfasst. Seitens des Gemeinderates wurde deshalb darum gebeten, hier eine Zusammenfassung zu schaffen, der sich erfreulicherweise die Gemeinderätin Astrid Möbbeck annahm.

In dieser Sitzung erläuterte sie nunmehr anhand eines einstündigen Power Point- Vortrags den Inhalt der angedachten Gesamtplanfortschreibung mit den

Themenbereichen:

⦁ Siedlungsstruktur/-entwicklung
⦁ Festlegung sogenannter zentraler Orte und ihren Verflechtungsbereichen
⦁ Ausweisung von sogenannten Entwicklungsachsen
⦁ Freiraumstruktur/ -entwicklung und -sicherung (Naturschutz)
⦁ Regionale Infrastruktur / Verkehrsplanung und IT-Technologien
⦁ Rohstoffsicherung / Energie- und Abfallwirtschaft
⦁ Klimaschutzbezogene Festlegungen

Sollte seitens der Bürgerschaft Interesse bestehen, kann die Planung selbstverständlich gerne auf dem Rathaus während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Der Gemeinderat nahm Kenntnis, hatte aber keinen Bedarf hierfür eine Stellungnahme abzugeben.

 
TOP 5 Beratung und Beschluss über die Annahme von Spenden im ersten Quartal 2022

Bürgermeister Jochen Arno konnte berichten, dass von der Schreinerei Zillhart für den Kindergarten ein Wäschetrockner im Wert von rund 800 € spendiert wurde. Um hier eine Spendenbescheinigung ausstellen zu können, bedarf es der Zustimmung des Gemeinderates, dass die Spende angenommen werden darf.

 Der Bürgermeister wurde einstimmig ermächtigt, die gewährte Spende anzunehmen.


TOP 6 Bauangelegenheiten
Bauvoranfrage über die Möglichkeit der Errichtung eines Tinyhauses auf dem Flurstück 297/2 (Hausener Mühle)

Die oben genannte Bauvoranfrage wurde dem Gemeinderat erläutert, der vom Grundsatz her keine Einwendungen hatte. Es gilt die Bauvoranfrage nunmehr mit der Baurechtsbehörde der VG Spaichingen abzustimmen, inwieweit ein solches Vorhaben auch baurechtlich genehmigungsfähig ist.


TOP 7 Bekanntgaben unter anderem aus nichtöffentlicher Gemeinderatssitzung und Verschiedenes

7.1 Bekanntgabe über die Zustimmung für den Bau eines Netzverteilers durch die Telekom

 Im Bereich des neuen Mischgebietes Grießbaumäcker galt es den Standort für einen Netzverteiler abzustimmen. Dem vorliegenden Standortvorschlag wurde zugestimmt, nachdem dieser bereits im Vorfeld abgestimmt worden war.

7.2 Anfrage der Grundschule Hausen ob Verena zur Umsetzung verschiedener Vorschläge für ein lebendigeres und naturnahes Schulgelände

Bürgermeister Jochen Arno konnte berichten, dass seitens der Grundschule, der Wunsch bestehe im Rahmen eines sogenannten Langzeitprojektes, die Aufwertung des Schulgeländes anzugehen. Hierzu wäre es wünschenswert, dass beispielsweise verschiedene Bäume gepflanzt werden, wie beispielsweise ein Birnbaum im Rahmen der Pflanzaktion zum Tag des Baumes durch den Obst- und Gartenbauverein. Des Weiteren ist die Anlage einer insektenfreundlichen Blühwiese angedacht.

Außerdem wären denkbar:

 Kräuterspirale, Erneuerung Insektenhotel, Igelburg, Schulgarten mit wechselnden Aktionen, auch in Kooperation mit dem Obst- und Gartenbauverein wie z. B. Kartoffelbeet, Sonnenblumen, Hügelbeet etc.. Ferner besteht der Wunsch nach Sitzgelegenheiten für Schüler, sowie ein Bereich zur Errichtung einer Wackelbrücke und / oder eines Recks, wobei das eine oder andere auch über Spendengelder finanziert werden soll.

Der Gemeinderat stand generell den Wünschen zur Aufwertung des Schulgeländes positiv gegenüber, so dass die Themen angegangen werden können.

7.3 Informationen über die geplante zusätzliche Straßensanierungsarbeiten durch die Fa. Walter

Wie von Anbeginn angedacht sollen im Zuge des Ausbaus des 2. Bauabschnitts in der Bühlstraße durch die Firma Straßenbau Walter auch weitere dringend notwendige Sanierungsmaßnahmen am Straßenortsnetz durchgeführt werden.

Bürgermeister Jochen Arno erläuterte dabei nochmals die aktuell angedachten Sanierungsmaßnahmen.

Dazu gehören:
01 Sanierung der Randsteinabsenkung im Kurvenbereich der Bergstraße
02 Einbau einer Tragdeckschicht in Verlängerung der Uhlandstraße
03 Erneuerung eines Gehwegteilstücks und Sanierung eines Schachtes im hinteren Abschnitt der Dreifaltigkeitsbergstraße
04 Sanierungen der Schlaglöcher im Bereich der Schillerstraße (beim Abzweig zur Uhlandstraße)


 Soviel zum öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung