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Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung

vom 07.12.2022

TOP 1 Bürgerfrageviertelstunde

Keine Anfragen.


TOP 2 Beratung und Beschluss über die Neukalkulation der Wassergebühren

Zu diesem und zu den nachfolgenden Tagesordnungspunkten konnte Bürgermeister Jochen Arno, Frau Andrea Sieger vom Fachbereich Finanzen und Steuerung der Verwaltungsgemeinschaft Spaichingen begrüßen.

Bürgermeister Jochen Arno wies daraufhin, dass es auch von Seiten des Gemeinderates der Wunsch wäre, dass die Gebühren durch entsprechende Kalkulationen regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Diesem Wunsch sei die Verwaltungsgemeinschaft mit der Kalkulation sowohl der Wasserverbrauchsgebühren, als auch der Abwassergebühren nunmehr wiederum nachgekommen, wobei die Gebührenkalkulation dieses Mal durch ein externes Beratungsbüro durchgeführt wurde. Die Kalkulation der Wassergebühren für die Gemeinde Hausen ob Verena wurde anschließend eingehend erläutert und beraten, wobei der Gemeinderat einer Erhöhung der Wassergebühren von bisher 2,64 €/m³ auf 2,95 €/m³ zzgl. der jeweiligen Mehrwertsteuer zum 01.01.2023 beipflichtete. Der Beschluss erfolgte einstimmig.


TOP 3 Beratung und Beschluss über die Neukalkulation der Abwassergebühren

Auch hierzu lag dem Gemeinderat eine umfassende Neukalkulation der gesplitteten Abwassergebühr vor. Nachdem die Neukalkulation keine große Änderung mit sich brachte, wurde beschlossen, es bei den bisherigen Abwassergebühren so zu belassen.


TOP 4 Beratung und Beschluss einer Satzung über die Nutzung des Schlachthauses mit Festlegung der neuen Nutzungsgebühren

Frau Andrea Sieger nahm die Gelegenheit war, auch die Kalkulation der neuen Schlachthausgebühren eingehend zu erläutern und vorzustellen.

Nachdem der Gemeinderat noch verschiedene Änderungswünsche anbrachte, wurde die Beschlussfassung vertagt. Die Anpassung der Schlachthausgebühren soll dann in einer der kommenden Gemeinderatssitzungen erfolgen.
 

TOP 5 Beratung und Beschluss des Haushaltsplans 2023 mit Haushaltssatzung 2023

Die dem Gemeinderat vorliegende Sitzungsvorlage, die der Vorberatung des künftigen Haushaltsplans 2023 diente, konnte eingehend erörtert und vorberaten werden.

Die Vorberatung des Haushalts 2023 hat vor allem gezeigt, dass durch die vielen und umfangreichen Investitionen in den vergangenen Jahren, vor allem jüngst durch die Erweiterung und die umfassende Sanierung des Altbestandes des Kindergartens, sowie durch verschiedene Straßenbaumaßnahmen, aber auch letztlich noch durch den Bau bzw. Erschließung des Baugebietes Steigäcker, sämtliche Rücklagen der Gemeinde aufgebraucht wurden und zusätzlich auch noch Darlehen aufgenommen werden mussten. Hinzu kam, dass die Gemeinde Hausen ob Verena auch noch einen Großteil an den Gewerbesteuern des Jahres 2022 zurückzuzahlen hatte und hier für die Zukunft, durch den Wegzug einer weiteren Firma auch ein eindeutiger Rückgang zu verzeichnen ist.

Der Gemeinderat war sich daher bewusst, dass größere Investitionen im neuen Haushalt nicht mehr möglich sind, wobei der Gemeinderat unbedingt am Erwerb des gewerblichen Anwesens im Hölderlinweg festhalten möchte, da hiermit weitreichende konzeptionelle Entscheidungen verbunden sind.

Der Erwerb des gewerblichen Anwesens wird aber in erster Linie davon abhängig sein, inwieweit die Gemeinde die Fachförderung aus dem Entwicklungsprogramm des ländlichen Raumes erhält. Sollte dieser Antrag, den die Gemeinde gestellt hat bewilligt werden, wäre zu dem eine Förderung aus dem Ausgleichsstock möglich, womit der Erwerb des Gebäudes nahezu dann auch finanziert wäre. Dies gilt es nun im Haushaltsplan 2023 auch entsprechend darzustellen und gleichzeitig den Antrag für eine Bezuschussung aus dem Ausgleichsstock zu stellen. Der Erwerb des Anwesens im Hölderlinweg würde der Gemeinde die einmalige Chance bieten, die notwendigen Räumlichkeiten für die Unterbringung der Vereine, wie aber auch der DRK-Bereitschaft Hausen ob Verena zu schaffen, die damit alle ein neues Domizil erhalten könnten. Hierdurch werden wiederum Räumlichkeiten sowohl im Rathaus, wie auch im Anbau der Verenahalle frei. Diese Räumlichkeiten werden von der Gemeinde ab dem kommenden Schuljahr, als ab September 2023 dringend für die Betreuung der Grundschüler benötigt. Dank der Auslastung des Kindergartens, ist auch unsere Grundschule wieder mehr als ausgelastet. Hier wird es bereits ab dem neuen Schuljahr 2023/2024 sogar so sein, dass weitere Klassenräume, durch die Aufteilung der Erst- und Zweitklässler erforderlich sind. Es ist also spätestens nach den Sommerferien erforderlich, die Betreuung der Grundschüler, die aktuell noch in einem Klassenzimmer stattfindet, in anderen Räumlichkeiten wahrzunehmen. Ergo hängt von dem Erwerb des Anwesens im Hölderlinweg vieles ab. Hinzu kommt der Umstand, dass nach dem Willen der Landesregierung, spätestens ab dem Jahre 2026 ein Rechtsanspruch für die Betreuung der Grundschüler bestehen soll und diesem Umstand entsprechend, ist die Gemeinde gehalten, dies rechtzeitig in die Wege zu leiten.

Der Haushaltsplan soll dann in der ersten Sitzung im neuen Jahr abschließend beraten werden.


TOP 6 Beratung und Beschluss zur Anpassung der örtlichen Satzungen

Nachdem die Regelungen zur Besteuerung der öffentlichen Hand im Rahmen des Steueränderungsgesetzes weitgehend neu geregelt wurden sind die Gemeinden gehalten, die Satzungen entsprechend nach § 2b des Umsatzsteuergesetzes entsprechend anzupassen. Diesem Vorschlag wurde vom Gemeinderat einstimmig entsprochen.


TOP 7 Bauangelegenheiten

Hierzu lagen keine Anträge vor.


TOP 8 Bekanntgaben unter anderem aus nichtöffentlicher Gemeinderatssitzung und Verschiedenes

Bürgermeister Jochen Arno konnte berichten, dass nach Auskunft der Straßenbaufirma Walter mit der Retentionsmaßnahme, die noch im Zusammenhang mit dem Baugebiet Steigäcker steht, unmittelbar bei entsprechender Witterung im Frühjahr begonnen werden könne. Ein entsprechend angepasstes Angebot könne in der nächsten Gemeinderatssitzung beschlossen werden.

 
Soviel zum öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung