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Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung

vom 17.01.2023

TOP 1     Bürgerfrageviertelstunde

Maximilian Kaiser fragt als Vorsitzender der DRK-Bereitschaft Hausen ob Verena an, ob es aus sich der Gemeinde wünschenswert wäre, wenn die Corona-Teststation von Seiten der DRK in Hausen ob Verena weiterhin aufrechterhalten würde. Sollte dies der Fall sein, so müsse dies vorab auch noch unter den steuer- rechtlichen Gesichtspunkten abgeklärt werden.

Der Gemeinderat sprach sich einstimmig dafür aus, die Corona-Teststation Hausen ob Verena weiterhin aufrecht zu erhalten. Vorab soll dies unter den steuerlichen Aspekten geprüft werden, da die Gemeinde Auftraggeber wäre.


TOP 2    Beratung und Beschluss des Haushaltsplan 2023 mit Haushaltssatzung 2023  

Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte Bürgermeister Jochen Arno wiederum Frau Andrea Sieger vom Fachbereich Finanzen und Steuerung der Verwaltungsgemeinschaft Spaichingen begrüßen, die den Haushaltsplan nach den Vorgaben der Gemeinde nun erstellt hat.

Nachdem der Entwurf für den diesjährigen Haushalt bereits in der Sitzung am 07.12.2022 eingehend vorberaten worden war und sich hieraus nur noch geringfügige Abweichungen ergaben, bestand allerdings kein weiterer größerer Diskussionsbedarf. Wichtig war dem Gemeinderat, dass der Erwerb des Anwesens „Hölderlinweg 3“ mit 353.000 Euro eingeplant worden war. Gleichzeitig wurde hierbei die Förderung aus ELR-Mittel mit 141.000 Euro und die Förderung aus Mitteln des Ausgleichstocks in Höhe von 213.000 Euro mit zum Ansatz gebracht.

Der Erwerb des Anwesens musste allerdings mit einem Sperrvermerk versehen werden, was bedeutet, dass der Kauf nur dann getätigt werden könnte, wenn entsprechende Fördermittel nun auch so bewilligt werden.

Als weiterer wichtiger Punkt ist die Baumaßnahme zur Anlegung der Retentionsbecken als Abschlussmaßnahme zur Erschließung des Baugebietes Steigäcker mit insgesamt 113.000 Euro eingeplant worden.

Die Beschlussfassung des Haushaltspanes 2023 erfolgte schließlich einstimmig.


TOP 3    Beantragung Ausgleichstock für den Kauf des Anwesens Hölderlinweg 3

Bürgermeister Jochen Arno erläuterte nochmal kurz die Notwendigkeit zur Beantragung von Mitteln aus dem Ausgleichstock für den Kauf des Anwesens „Hölderlinweg 3“.

Mittel aus dem Ausgleichstock sind allerdings nur dann zu erwarten, wenn die Gemeinde auch eine Fachförderung aus Mitteln des Entwicklungsprogrammes des ländlichen Raumes erhält. Dieser Antrag wurde bereits im September des vergangenen Jahres eingereicht und zwischenzeitlich auch in einem Gespräch vor Ort im Regierungspräsidium Freiburg eingehend erläutert worden.

Bei dem Anwesen „Hölderlinweg 3“ handelt es sich, durch die Aufgabe des gewerblichen Betriebes, inzwischen um eine sogenannte Gewerbebrache. Die Gemeinde möchte das Gebäude erwerben, um dies wieder einer dauerhaften Nutzung zuzuführen. Geplant ist die Umnutzung zu einem Vereinshaus für die ortsansässigen Vereine und Gruppierungen und könnte sowohl für verschiedene kleinere Veranstaltungen, wie auch zu den unterschiedlichsten Übungs- und Lagerzwecken genutzt werden. Ebenso könnte die DRK-Bereitschaft Hausen ob Verena von ihrem bisherigen Standort im Anbau der Verenahalle in dieses neue Gebäude umziehen. Die dadurch freiwerden Räumlichkeiten würden dann für die dringend notwendige Betreuung der Grundschüler, die hierfür ab dem Jahr 2026 auch einen Rechtsanspruch bekommen sollen, umgebaut werden.

Da die Gemeinde die Voraussetzungen für eine Förderung aus dem Ausgleichstock erfüllen dürfte, wurde die Verwaltung einstimmig vom Gemeinderat damit beauftragt, den entsprechenden Ausgleichstockantrag zu stellen. Voraussetzung hierfür war auch die zuvor erfolgte Beschlussfassung des Haushalts 2023


TOP 4    Beratung und Beschluss der neuen privatrechtlichen Gebührenordnung für die Nutzung des Schlachthauses

Nachdem die Schlachthausgebühren das letzte Mal vom Gemeinderat zum 01.10.2002 festgesetzt worden war, erhielt die Verwaltung den Auftrag einer Neukalkulation der Schlachthausgebühren. Diese wurden dann in der Sitzung am 07.12.2022 vorberaten und noch verschiedene Anpassungen vorgenommen.

Die neue Gebührenordnung konnte nunmehr zum 01.02.2023 beschlossen werden. Die Schlachthausgebührenordnung wurde bereits im Amtsblatt vom 27.01.2023 veröffentlicht.       
    

TOP 5     Beratung und Beschluss zur Vergabe der Arbeiten zur Anlegung einer Retentionsmaßnahme

Bürgermeister Jochen Arno konnte hierzu nochmals berichten, dass die Retentionsmaßnahme für das Baugebiet Steigäcker auf Grund der Einwendungen des Wasserwirtschaftsamtes entgegen der ursprünglich vorgesehenen Maßnahme eines Rigolen Systems nochmals um geplant werden musste.

Hieraus ergaben sich wiederum von Seiten der unteren Naturschutzbehörde erhebliche Auflagen im Hinblick auf die Durchführung verschiedener Ausgleichsmaßnahmen.
Da die Retentionsmaßnahme einen Ausgleich für eine Mähwiese verursachte, musste dafür zunächst der erforderliche Umfang nachgewiesen werden.  Dies konnte inzwischen erfolgen, womit die Maßnahme nun endlich umgesetzt werden kann. Hierfür lag nun von Seiten der Firma Walter Straßenbau KG ein entsprechendes Ergänzungsangebot vor. Vorausgesetzt, dass der Erdaushub noch auf der gemeindeeigenen Deponie erfolgen kann, verursacht die Maßnahme Kosten in Höhe von 102.390,99 Euro. Sie liegt damit deutlich günstiger als der ursprünglich vorgesehene Einbau des Rigolen Systems.

Der Beschluss zur Vergabe der Arbeiten erfolgte einstimmig. Mit den Arbeiten soll zeitnah im Frühjahr begonnen werden.


TOP 6    Spendenannahme

Erfreulicherweise sind auch im zweiten Halbjahr 2022 beim Bürgermeisteramt weitere Spenden eingegangen. Für die Grundschule ging eine Spende am 08.06.2022  über 3.000 Euro und am 30.07.2022 über 500 Euro ein. Des Weiteren erhielt der Kindergarten am 14.09.2022 eine Spende über 150 Euro.

Der Bürgermeister wurde einstimmig ermächtigt, die oben angeführten Spenden anzunehmen.

Wir bedanken uns an dieser Stelle bei den Spendern nochmals sehr herzlich.        


TOP 7    Bauangelegenheiten

Hierzu lagen keine Anträge vor.


TOP 8    Bekanntgaben und Verschiedenes

Anregung eines Mitbürgers zur Durchführung von Neubürgerempfängen

In einer der früheren Sitzung wurde durch ein Bürger angeregt, für Neubürger künftig einmal jährlich einen Willkommensabend durchzuführen bei dem sich auch die örtlichen Vereine präsentieren können, um neue Mitglieder zu gewinnen. In diesem Zusammenhang kam dann auch die Idee auf, regelmäßige  Bürgerstammtische anzubieten. Dies soll nun im Rahmen der nächsten Bürgerversammlung einmal thematisiert werden.  

    
Soviel zum öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung