Darunter fallen Heizöl, Holzpellets, Scheitholz, Flüssiggas (LPG), Holzhackschnitzel, Holzbriketts und Kohle/Koks.
Die Beantragung eines möglichen Zuschusses kann in Baden-Württemberg nun über ein Online-Portal ab dem heutigen Montag, 8. Mai 2023 erfolgen.
Dieses Portal ist über folgenden Link des Umweltministeriums Baden-Württemberg zu finden:
https://um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/versorgungssicherheit/energieversorgung-in-deutschland/haertefallfonds-fuer-privathaushalte
Hier werden auch die Bedingungen genau erklärt und mögliche Fragen in einer FAQ-Liste beantwortet. Über einen Online-Rechner kann ein möglicher Anspruch vorab geprüft werden. In Kürze wird dort auch eine Telefonhotline freigeschaltet, um weitere Informationen zu erhalten.