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Härtefallfonds für Privathaushalte

Die Bundesregierung hat einen weiteren Heizkostenzuschuss beschlossen, der die hohe Belastung bei der Beschaffung von nicht leitungsgebundenen Brennstoffen im Jahr 2022 abmildern soll.

Darunter fallen Heizöl, Holzpellets, Scheitholz, Flüssiggas (LPG), Holzhackschnitzel, Holzbriketts und Kohle/Koks.
Die Beantragung eines möglichen Zuschusses kann in Baden-Württemberg nun über ein Online-Portal ab dem heutigen Montag, 8. Mai 2023 erfolgen.
Dieses Portal ist über folgenden Link des Umweltministeriums Baden-Württemberg zu finden:

https://um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/versorgungssicherheit/energieversorgung-in-deutschland/haertefallfonds-fuer-privathaushalte

Hier werden auch die Bedingungen genau erklärt und mögliche Fragen in einer FAQ-Liste beantwortet. Über einen Online-Rechner kann ein möglicher Anspruch vorab geprüft werden. In Kürze wird dort auch eine Telefonhotline freigeschaltet, um weitere Informationen zu erhalten.