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Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung

vom Dienstag, 18.07.2023

TOP 1     Bürgerfrageviertelstunde

Keine Anfragen


TOP 2    Vorstellung und Beratung zum Haushaltszwischenbericht 2023

Der Haushaltszwischenbericht 2023 wurde dem Gemeinderat eingehend von Frau Andrea Sieger vom Fachbereich Finanzen und Steuerung der VG Spaichingen erläutert. Nach dem derzeitigen Stand kann im Vergleich zur Planung des Jahres 2023 im Ergebnishaushalt erfreulicherweise eine deutliche Verbesserung festgestellt werden.
Das Gesamtergebnis verändert sich demnach von - 343.400 € auf - 212.570 €. Hauptgrund für diese Verbesserung sind zusätzliche Erträge aus der Gewerbesteuer. Diese fällt gegenüber der ursprünglichen Planung um 285.900 € höher aus und beträgt damit aktuell voraussichtlich 400.600 € gegenüber dem Ansatz in Höhe von 114.700 €. Ebenso gab es eine geringfügige Erhöhung bei der Investitionspauschale mit einem Plus von 4.700 €.

Dem gegenüber zeichnet sich allerdings im Finanzhaushalt im Moment eine Verschlechterung von ca. 40.000 € ab, was vor allem an den Veränderungen im investiven Bereich liegt. Hier ist anzumerken, dass sich der ursprüngliche Zahlungsmittelbedarf aus dem Ergebnishaushalt durch die erhöhten Gewerbesteuereinnahmen und die geringeren Transferauszahlungen um 32.700 € reduziert hat. Nachfolgend die vereinfachte Darstellung des Gesamtergebnisses:

Vereinfachte Darstellung Gesamtergebnis:
                Plan:            Ist:
Einzahlungen Verw.:     2.117.550,00 €     2.398.056,40 €
./. Auszahlungen Verw.:     2.283.950,00 €     2.430.806,03 €
= Ergebnis (Bedarf):          -166.400,00 €         -32.749,63 €
Einzahlungen Investiv:        608.400,00 €        223.400,00 €
./. Auszahlungen Invest:        515.300,00 €        442.500,00 €
= Finanzmittelbedarf:          93.100,00 €       -219.100,00 €

Wird nun zum Zahlungsmittelbedarf des Ergebnishaushalts der Bedarf an Finanzmittel für Investitionen hinzugerechnet, erhält man einen Finanzierungsmittelbedarf von 251.849,63 €. Hierzu wird die jährliche Kredittilgung von 90.000 € addiert, so dass sich der Finanzierungsmittelbestand auf 341.849,63 € erhöht.

Liquide Mittel zum 01.01.2023:         302.101,22 € (AB ohne Kassenkredit)
./. Finanzierungsmittelbestand 2023:     338.966,13 €
= Liquide Mittel zum 31.12.2023:          -36.864,91 €
 
Sollte das Haushaltsjahr 2023 also weiterhin so,  wie nun eingeschätzt verlaufen, wird es weder zu einem Nachtrag noch zu einer Kreditaufnahme kommen.

Nach kurzer Beratung nahm der Gemeinderat den Haushaltszwischenbericht zur Kenntnis.




TOP 3    Beratung und Beschluss über die Erhöhung der Gebühren der Elternbeiträge des Kindergartens sowie der Grundschulbetreuung

Die Elternbeiträge im Kindergarten bedürfen aufgrund der allgemeinen Kostensteigerungen, vor allem im Bereich der Personal- und Sachkosten einer regelmäßigen, meist jährlichen Anpassung.

Dabei werden die Erhöhungen der Elternbeiträge regelmäßig auch anhand der neuen Empfehlungssätze, die von den kommunalen Spitzenverbänden und den Kirchen vereinbart wurden, übernommen. In diesem Jahr wird nach diesen Empfehlungen eine Anpassung von rund 8,5 % vorgeschlagen, um weiterhin ca. 20% der Gesamtausgaben durch die Elternbeiträge abdecken zu können.

Unter Berücksichtigung, dass die Referenzbeiträge der Landesempfehlungen auf einer Betreuungszeit von 30 Stunden pro Woche beruhen, die Betreuungszeiten in Hausen ob Verena jedoch deutlich höher nämlich bei 34 Stunden pro Woche liegen, liegen wir mit unseren Elternbeiträgen trotz der Erhöhung nach wie vor unter den Landesempfehlungen. Vor allem im U3-Bereich liegen wir noch deutlich darunter..

Darüber hinaus wurde aber nunmehr vom Gemeinderat,  unter anderem auch auf Empfehlung aus dem Kindergarten- und Schulausschuss, beschlossen, dass der im Kindergarten unter dem Begriff „Tee- bzw. Koch- und Backgeld“ bislang  erhobene Barbetrag von 9,00 € pro Quartal für die Ü3-Gruppe und 4,50 € pro Quartal für die U3-Gruppe, ab dem neuen Kindergartenjahr, dem  Elternbeitrag zugeschlagen wird, so dass dieser künftig nicht mehr separat eingezogen werden muss.

Bürgermeister Jochen Arno verlas in diesem Zusammenhang der Erhöhung der Kindergartenbeiträge auch noch die Stellungnahme des Elternbeirates, der sich dafür ausgesprochen hatte, nicht über die Empfehlungen zu gehen.

Da die Gemeinde Hausen ob Verena durch die höhere Betreuungszeit aber unter dem Empfehlungssatz der Spitzenverbände der Kommunen und Kirchen lag, war man sich einig, dass die Erhöhung zum neuen Kindergartenjahr beschlossen  werden kann. Der Beschluss erfolgte mehrheitlich bei zwei Entahltungen. Die Sätze gestalten sich damit wie folgt:


 

 

TOP 4    Vorsorglicher Beschluss für den Regiebetrieb Wasserversorgung Hausen ob     Verena zur Vermeidung einer evtl. anfallenden Kapitalertragssteuer und der     Verwendung eines Jahresgewinns zur Rücklagendeckung

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben entsteht die Kapitalertragssteuer aus Gewinnausschüttungen der Betriebe gewerblicher Art (BGA) grundsätzlich spätestens acht Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres.

Bei BGAs, die als bilanzierende Regiebetriebe geführt werden stellt sich die Frage, ob angesichts der Neuerungen im Steuerrecht die Notwendigkeit besteht bis zum 31.08.2023 einen förmlichen Beschluss zu fassen, demzufolge der Steuerbilanzgewinn 2022 nicht an die Gemeinde ausgeschüttet werden soll.

Es könnte nämlich bei einem Jahresgewinn eines bilanzierenden Regiebetriebes ggf. von der Finanzverwaltung unterstellt werden, dass nur dann keine Kapitalertragssteuer entsteht, wenn der Gemeinderat für den Regiebetrieb explizit eine Thesaurierung beschließt.  

Diesem Thema wurde durch den einstimmigen Beschluss des Gemeinderats dazu nun Rechnung getragen.
    

TOP 5 Berichte über die Besichtigung des von der Gemeinde erworbenen Anwesens im Hölderlinweg 3 mit den Vereinen und den künftigen Nutzungsmöglichkeiten

Bürgermeister Jochen Arno berichtete kurz von der Besichtigung des Anwesens mit den örtlichen Vereinen. Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass es den Vereinen in der Regel hauptsächlich an Lagerkapazitäten fehlt. Wobei beispielsweise der TV Hausen ob Verena diese dringend im Bereich der Verenahalle benötigt. Ebenso würden sich auch die Motorradfreunde und die Feuerwehr weitere Lagerkapazitäten wünschen, doch erscheint dieses Objekt bzw. Anwesen im Hölderlinweg 3 dafür doch etwas zu schade, da möglicherweise durch eine Vermietung auch Einnahmen für die erforderliche Finanzierung des Erwerbes geschaffen werden könnten. Einziger wirklicher Interessent für die Nutzung eines Teil des Gebäudes ist damit die DRK Bereitschaft Hausen ob Verena, für die vor allem der Anbau des Gebäudes von großem Interesse ist. Die künftige Nutzung des Anbaus soll daher auch im nachfolgenden Tagesordnungspunkt beraten und beschlossen werden.


TOP 6 Beratung und Beschluss über die künftige Nutzung des Anbaus im Gebäude Hölderlinweg 3 durch die DRK Bereitschaft Hausen ob Verena – Vereinbarung über die Nutzung und Gewährung eines Materialkostenzuschusses für den Umbau in Eigenleistung

Die Gemeinde Hausen ob Verena hat das ehemals gewerbliche Anwesen im Hölderlinweg 3 erwerben können. Hintergrund des Erwerbs dieser Gewerbebrache war, weitere Kapazitäten vor allem für die künftige Nutzung durch die Hausener Vereine und Institutionen (vor allem Rettungseinrichtung) zu schaffen.

An erster Stelle stand dabei aber auch die Konzeption für die DRK Bereitschaft Hausen ob Verena neue Räumlichkeiten zu finden, um die dann freiwerdenden Räumlichkeiten im Anbau der Verenahalle für gemeindeeigene Zwecke nutzen zu können. Im Vordergrund steht dabei die Notwendigkeit zur Schaffung von Räumlichkeiten für die künftige Grundschulbetreuung, für die ab dem Jahre 2026 auch ein Rechtsanspruch besteht.

Hinzu kam ebenso, dass die DRK Bereitschaft Hausen ob Verena durch die Anschaffung weiterer Fahrzeuge zusätzliche überdachte Stellplätze benötigt. All dies kann nun im Anbau des neu erworbenen Anwesens Hölderlinweg 3 realisiert werden. Es gilt daher mit der DRK Bereitschaft eine konkrete Nutzungsvereinbarung abzuschließen und auch die Gewährung eines Materialkostenzuschusses zu beschließen, als Ersatz für die Ausgaben der ebenfalls in Eigenleistung ausgebauten bisherigen Räumlichkeiten im Anbau der Verenahalle.

Zur Historie:

In den Jahren 1996 bis 1998 ist die DRK Hausen ob Verena in den vorhandenen Anbau bei der Verenahalle eingezogen und hat damals nachweislich rund ca. 70.000 DM investiert. Auch damals gab es bereits von der Gemeinde eine Investitionsförderung an die DRK im Jahre 1997 in Höhe von 32.759,28 DM.

 Im Jahr 2009 erfolgte dann der Anbau einer weiteren Garage mit einem Kostenaufwand von rund 15.000,00 €, wobei sich auch hier die Gemeinde mit ca. 10.000 € beteiligte. Außerdem erhielt die DRK etliche Spenden, sowohl in Form von Geldleistungen, als auch durch Materialbereitstellungen, so dass der Wert der Anschaffungen wohl etwas über diesen Beträgen lag.
 Grundsätzlich wäre es für die DRK Bereitschaft denkbar, nun sämtliche Utensilien aus dem bisherigen Bestand herauszunehmen und im neuen Anwesen im Hölderlinweg 3 wieder einzubauen. Insbesondere die Küche, sowie Schränke, Regale und alle Utensilien würde die DRK Bereitschaft mit in das neue Gebäude nehmen. Dies dürfte auch im Sinne der Gemeinde sein, da es bislang noch kein Ausbaukonzept für die künftige Grundschulbetreuung in diesen Räumlichkeiten gibt, zumal hierzu auch noch keine Vorgaben und Richtlinien von Seiten des Gesetzgebers vorliegen.


Überlegungen zur Kostenbeteiligung am Ausbau der neuen Räumlichkeiten in Eigenleistung durch die DRK Bereitschaft Hausen ob Verena

Für den geplanten Umbau des Anbaus im Hölderlinweg 3 durch die DRK Bereitschaft liegt bereits eine Grobplanung vor.

Der Umbau soll von der DRK Bereitschaft zum Großteil in Eigenleistung ausgeführt werden, so dass in erster Linie kosten für Material anfallen dürften. Nach einer ersten groben Schätzung liegen die Materialkosten bei ca. 50.000 – 60.000 €.

Im Rahmen der Besprechungen mit der DRK Bereitschaft, sowie den beiden Bürgermeister-Stellvertretern war man sich darin einig, dass die DRK Bereitschaft künftig auf jeden Fall für die Kosten von Strom, Wasser und Heizung aufkommen müssen. Was den Müll anbelangt, so könnte zunächst der Müllcontainer beim Bauhof mitbenutzt werden, sollte dies nicht möglich sein, wären auch die Kosten für die Müllentsorgung zu tragen.

In diesem Zusammenhang muss allerdings noch geklärt werden, in welcher Form noch ein Heizungsumbau innerhalb des Gebäudes notwendig wird. Hier geht die DRK Bereitschaft davon aus, dass diese Kosten für die Investition in das Gebäude von der Gemeinde übernommen werden. Ebenso war man sich einig, dass in jedem Fall ein Mietvertrag mit entsprechenden Vereinbarungen abgeschlossen werden muss. Die DRK Bereitschaft braucht Klarheit, wie es weitergeht, damit sie dann zügig mit den Umbauarbeiten in Eigenleistung beginnen kann. Schlussendlich standen für einen Vereinbarungsentwurf folgende Überlegungen im Raum, die durch den Gemeinderat beschlossen werden sollten.

Die DRK Bereitschaft erhält von der Gemeinde Hausen ob Verena einen Investitionskostenzuschuss für die Materialbeschaffung in Höhe von max. 20.000 €. Die 20.000 € sollen beginnend ab dem Haushaltsjahr 2024 über 4 Jahresraten an die DRK Bereitschaft, mittels entsprechender Nachweise über die getätigten Ausgaben, ausbezahlt werden.

In den ersten vier Jahren, also beginnend ab 2024 erhält die DRK Bereitschaft die Räumlichkeiten zunächst mietfrei. Als dann soll eine Miete erhoben werden, die sich aber an einer Gleichbehandlung aller örtlichen Vereine und Institutionen orientiert.


 1. Der Gemeinderat stimmt der vorliegenden Empfehlung zur Gewährung eines   Investitionskostenzuschusses, sowie dem Abschuss einer Vereinbarung über die   Nutzung des Anbaus im Anwesen Hölderlinweg 3 gemäß vorliegendem     Entwurf zu.

 2. Die Gemeinde trägt außerdem die entstehenden Kosten für die Planung und   Beantragung zur Umnutzung des Anbaus.


TOP 7 Weitere Beschlüsse zur Wahlorganisation für die Bürgermeisterwahl am  03.12.2023

Aufgrund der Befangenheit von Bürgermeister Jochen Arno übernahm zu diesem Tagesordnungspunkt die Sitzungsleitung Bürgermeister-Stellvertreter Rolf Mauthe.

Einstimmig beschlossen wurden
- Bestimmungen eines Wahlbezirks
 - Bestimmung des Wahlraums „Bürgersaal“ im Rathaus
 - Ernennung des Wahlvorstandes, dessen Stellvertreter und Beisitzer
 - Ernennung des Briefwahlvorstandes, dessen Stellvertreter und Beisitzer
 - Stellenausschreibung Text


TOP 8 Beratung und Beschluss zur Vergabe der Arbeiten zur Reinigung der  Lüftungsanlage in der Verenahalle, sowie Vergabe der regelmäßigen  Wartungsarbeiten

Die Vergabe der Arbeiten zur Reinigung der Lüftungsanlagen der Verenahalle zum Angebotspreis von 12.005,79 €, sowie die Vergabe der anschließenden regelmäßigen Wartungsarbeiten im dreijährigen Turnus in Höhe von 1.642,20 €, ging gemäß vorliegendem Angebot an die Firma Airtech aus Tuttlingen-Möhringen. Der Beschluss erging einstimmig. Die Arbeiten sollen in der letzten Sommerferienwoche durchgeführt werden, so dass die Halle in diesem Jahr länger geschlossen bleiben wird.


TOP 9 Sachstand und Kostenvoranschlag für die ausstehende Instandsetzung des  Hagelschadens am Dach des Altbestandes des Kindergartens

Dem vorliegenden Kostenvoranschlag der Firma Schaab Bedachungen aus Durchhausen über eine Gesamtsumme von 96.424,59 € wurde mit einer Enthaltung zugestimmt. Von Seiten der Versicherung liegt eine Kostenübernahmebestätigung über den Betrag von 75.596,24 Euro, da verschiedene zusätzliche gewünschte Arbeiten nicht als Hagelschaden anerkannt werden konnten.

Die Arbeiten sollen entsprechend dem Wunsch der Gemeinde und auch im Einvernehmen mit der Fa. Schaab in den Sommerferien des Kindergartens stattfinden.


TOP 10 Bauangelegenheiten

Keine

TOP 11 Bekanntgaben unter anderem aus nichtöffentlicher Sitzung und  Verschiedenes

11.1 Das Hausener Amtsblatt, „Das Blättle“

Bürgermeister Jochen Arno informierte, dass aktuell das Hausener Amtsblatt von 203 Haushaltungen bezogen wird. Bei insgesamt 475 Haushaltungen wird dieses aktuell von weniger als 50 % bezogen, was natürlich sehr bedauerlich ist, da die Hausener Bevölkerung damit über das Amtsblatt nicht vollständig zu erreichen ist.

11.2 Baukostenaufstellung für die Erschließung des Baugebietes Steigäcker  einschl. der Retentionsmaßnahme

Bürgermeister Jochen Arno konnte dem Gemeinderat eine erste überarbeitete Baukostenaufstellung mit der Retentionsmaßnahme vorlegen. Er konnte hierzu berichten, dass die Auftragswerte sich auf rund 1.779.306,12 € brutto beliefen und die Abrechnungskosten aktuell ca. 1.604.268,23 € brutto betragen. Somit schließe man, obwohl noch 16.000,00 € Nebenkosten mit eingerechnet sind, mit ungefähr 10 % unter der Auftragssumme ab, so dass dies ein sehr gutes Ergebnis darstelle.

 
Soviel zum öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vor der Sommerpause