TOP 1 Bürgerfrageviertelstunde
Es gab keine Anfragen
TOP 2 Vorstellung einer Potenzialanalyse von PV-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden in Hausen ob Verena durch die Energieagentur Schwarzwald-Baar-Heuberg
Bürgermeister Jochen Arno konnte zu diesem Tagesordnungspunkt den Leiter der Energieagentur Schwarzwald-Baar-Heuberg, Herrn Tobias Bacher in der Sitzung willkommen heißen.
Herr Bacher war so freundlich, zusammen mit seinem Mitarbeiter Herrn Alexander Spreizer einmal die Dächer aller öffentlichen Gebäude in Hausen ob Verena dahingehend zu untersuchen, ob sie sich für den Aufbau einer Photovoltaikanlage eignen würden, wie groß die maximale PV-Leistung und damit die Investition wäre.
Auch wurde eine Empfehlung dahingehend abgegeben, ob aufgrund des Stromverbrauchs des jeweiligen Gebäudes eine Direkteinspeisung oder aber eher eine Voll- oder Überschusseinspeisung des produzierten Stromes Sinn machen würde.
Herr Bacher wies darauf hin, dass es generell inzwischen auch gesetzlich vorgegeben ist, dass bei einer grundlegenden Dachsanierung eine Photovoltaikanlage installiert werden muss und es nur noch wenige Ausnahmeregelungen gäbe.
Eingehend erläuterte er dabei auch die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten.
In Anschluss daran stellte er anhand einer PowerPoint Präsentation die betrachteten und überprüften öffentlichen Gebäude, mit den jeweiligen Empfehlungen, dar.
Hierbei handelte es sich um
Rathaus
Verenahalle
Grundschule
Kindergarten
Feuerwehr und Bauhof
Jugendraum und Schlachthaus
Anwesen Hölderlinweg 3
Am Beispiel des Rathauses soll dies nachfolgend dargestellt werden. Dies auch vor dem Hintergrund, dass das Dach des Rathauses aufgrund seines Alters von inzwischen exakt 60 Jahren und auch der Tatsache, dass es sich noch um ein nicht isoliertes Dach handelt, bald einmal grundlegend saniert werden sollte
.
Der Stromverbrauch beim Rathaus bei 3.750 KWh im Jahr und dieser wird vor allem werktags während der Öffnungszeiten gebraucht.
Da die maximale PV-Leistung aber bei 14 KWp liegen könnte, sollte die PV-Anlage nach Möglichkeit aufgeteilt werden, um sowohl den Eigenbedarf abdecken und den Rest einspeisen und damit veräußern zu können. Auch ein Investorenmodell wäre denkbar.
Entsprechend obigem Schaubild für das Rathaus, wurden auch die weiteren Gebäude erläutert. Gerne kann dies auf dem Rathaus auch eingesehen werden.
Der Gemeinderat wird sich nun im Rahmen der weiteren Beratungen, vor allem auch im Zusammenhang mit der anstehenden Wärmeplanung Gedanken machen, wie wir mit diesem Thema weiter umgehen wollen und wie sich solche PV-Anlagen finanzieren lassen.
TOP 3 Vorstellung des Entwurfs zur Fortschreibung des Teilplans „Regionalbedeutsame Windkraftanlagen“ des Regionalverbandes Schwarzwald-Baar-Heuberg
Bürgermeister Jochen Arno konnte unter diesem Tagesordnungspunkt berichten, dass sowohl aufgrund bundes- als auch landesgesetzlicher Regelungen ein komplett neuer rechtlicher Rahmen für eine Energiewende geschaffen wurde.
Bereits im Jahr 2022 wurde mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz eine Erhöhung der Ausbauziele festgelegt, wonach bis zum Jahre 2035 ein 100 % erneuerbarer Energieanteil am Stromverbrauch gegeben sein muss.
Des Weiteren wurden mit dem Wind-an-Land-Gesetz neue Vorgaben für die Planungs- und Genehmigungsverfahren beschlossen. Hiernach sollen über die Regionalverbände mindestens 2 % der Landesfläche exklusiv für Freiflächen-Photovoltaikanlagen und für Windenergieanlagen (1,8 % für Windenergieanlagen) für alle Regionen gleichermaßen gesichert werden.
Den Regionalverbänden wurde dabei vorgegeben, im Laufe des Jahres 2023 die Erarbeitung von Teilplanentwürfen vorzunehmen, die Offenlage bis zum 01.01.2024 durchzuführen und dabei Äußerungsfristen für öffentliche Stellen und Träger öffentlicher Belange von drei Monaten vorzusehen. Statt langwierigen Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen sollte dann eine Anzeige bei der obersten Raumordnungsbehörde genügen.
Entsprechend diesen Vorgaben wurden vom Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg die Städten und Gemeinden im Rahmen einer ersten zunächst noch informellen Beteiligung über die Regionalplanfortschreibung, Teilplan „Vorranggebiete für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen“ informiert.
Diese Information wurde nunmehr an den Gemeinderat weitergegeben, mit dem Ziel auch die breite Öffentlichkeit, sprich die Bürgerinnen und Bürger von Hausen ob Verena umfassend zu informieren.
Hausen ob Verena befindet sich dabei sowohl im Teilraum 1 mit den Gemeinden Talheim, Seitingen-Oberflacht, Wurmlingen, Rietheim-Weilheim, Tuttlingen, Spaichingen, Balgheim und Durchhausen sowie im Teilraum 2 mit Trossingen, Aldingen, Gunningen, Spaichingen und Durchhausen.
Nach der vorliegenden Planung sind auf der Gemarkung von Hausen ob Verena ingesamt fünf Teilflächen berücksichtigt, wobei sich diese fünf Teilflächen auf den Bereich Hornen und Zundelberg aufteilen.
Die Suchraumkulisse und die Windhöffigkeit soll anhand der beigefügten zwei Pläne im Einzelnen dargestellt werden.
Auch diese Planungen können jederzeit auf der Gemeindeverwaltung während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Da sich beim jetzigen Planungsstand noch um kein offizielles Anhörungsverfahren handelte, nahm der Gemeinderat von den vorliegenden Planungen zunächst einmal Kenntnis, um sich nun eingehender damit zu befassen.
TOP 4 Vergabe von Ingenieursleistungen für die kommunale Wärmeplanung; Vorgang: Einstieg in die kommunale Wärmeplanung vom 25.07.2022
Gemeinsam mit der Stadt Spaichingen und den hierzu gehörigen Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft soll eine kommunale Wärmeplanung angegangen werden.
Für die Durchführung dieser kommunalen Wärmeplanung waren nun sieben Planungsbüros aufgefordert worden, ein Angebot im Rahmen einer sogenannten Verhandlungsvergabe abzugeben. Vier der sieben angefragten Büros haben darauf reagiert und ein Angebot eingereicht.
Um das beste Angebot für die VG Spaichingen herauszuarbeiten wurden drei Wertungskriterien herangezogen. Dies waren Konzept zur Herangehensweise (50 %); Angebotspreis (30 %) und Personalkonzept mit Referenzen (20 %). Darüber hinaus wurden mit allen vier Büros Bietergespräche geführt.
Hiernach hat sich das Büro Greenventory aus Freiburg i.Br. als das für die VG Spaichingen passendste Büro herauskristallisiert. Die Vergabesumme liegt bei insgesamt 112.455 €, wovon auf die Gemeinde Hausen ob Verena ein Kostenanteil von 5.033,60 € entfällt.
Von den Gesamtkosten werden aber wiederum bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber 60.000 € (Sockelbetrag) + 0,75 € je Einwohner zzgl. 5.000 € je freiwillige Gemeinde gefördert, so dass sich dieser Anteil also noch erheblich durch die Bezuschussung reduzieren wird.
Schlussendlich stimmte der Gemeinderat von Hausen ob Verena mit einer Enthaltung der Vergabe zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung an das Büro Greenventory aus Freiburg i.Br. zur Angebotssumme von 112.455,00 € für Spaichingen und die beteiligten VG-Gemeinden zu.
TOP 5 Beratung und Beschluss über die Annahme und Verwendung der Spende der Motorradfreunde aus der Jubiläumsveranstaltung
Die Motorradfreunde von Hausen ob Verena konnten vor kurzem ihre große Jubiläumsveranstaltung anlässlich des 30-jährigen Bestehens feiern. Aus diesem Anlass war es den Motorradfreunden wiederum ein Bedürfnis, der Gemeinde eine Spende über 500 € zukommen zu lassen, um nach Möglichkeit für den Pausenhof der Grundschule eine neue Basketballanlage anzuschaffen.
Der Gemeinderat nahm diese Spende gerne entgegen und wird sich nun Gedanken über die Installation einer Basketballanlage machen. Hierzu sollen nun durch die Verwaltung konkrete Angebote eingeholt werden.
Namens der Gemeinde und des Gemeinderates darf ich mich an dieser Stelle bei den Motorradfreunden ganz herzlich für diese großzügige Spende bedanken.
TOP 6 Beratung und Beschluss über das Angebot der ZG zum Leasing oder Mietkauf eines Bauhof-Allzweckfahrzeuges Engholm 2260 als Ersatzbeschaffung für den alten Aufsitzrasenmäher Husquarna und den kleinen Traktor John Deere
Bürgermeister Jochen Arno verwies hierbei zunächst auf die umfangreiche Sitzungsvorlage und führte dazu weiter aus, dass der Aufsitzrasenmäher Husquarna nach 15-jährigem Einsatz in der Vergangenheit leider mehrfach reparaturanfällig war. Von Seiten des Bauhofleiters wurde daher angeregt, für den Bauhof ein neues Allzweckfahrzeug anzuschaffen. Ein solches wurde dann im Rahmen einer Gemeinderatssitzung vor den Sommerferien dem Gemeinderat eingehend vorgestellt. Dieses könnte sowohl den Aufsitzrasenmäher, als auch den Kleintraktor der hauptsächlich im Winterdienst zum Einsatz kommt, ersetzen.
Durch die Anschaffung eines Allzweckfahrzeuges könnte dann sowohl der Aufsitzrasenmäher, als auch der Kleintraktor in Zahlung gegeben werden. Das Allzweckfahrzeug hat ein sehr breites Einsatzspektrum, sowohl was das Mähen, wie auch den Bereich der Straßenreinigung und den Winterdienst anbelangt.
Bei dem aktuell vorliegenden Angebot der ZG Donaueschingen handelt es sich um ein Vorführfahrzeug vom Typ Egholm 2260, das bereits die gesamten Zusatzgeräte beinhaltet. Der Neupreis eines solchen Fahrzeuges liegt bei 112.450 € und dieses Vorführfahrzeug nun bei 99.490 €, so dass also brutto 12.960 € eingespart werden könnten.
Außerdem wäre die ZG in Donaueschingen bereit, sowohl den Kleintraktor John Deere, als auch den Aufsitzrasenmäher Husquarna einschl. Anbaugeräte zu einem Betrag von 22.500 € brutto in Zahlung zu nehmen.
Natürlich könnte aber auch versucht werden, über einen Privatverkauf etwas mehr zu erzielen. Der Finanzierungsbedarf würde aber damit zunächst bei 76.990 € liegen, jedoch ist im Haushalt dafür kein Betrag eingeplant. Entsprechend dem Wunsch des Gemeinderates wurden auch alternative Lösungen, wie ein Mietkauf und Leasing dargestellt.
In der anschließenden Beratung wies Bürgermeister Jochen Arno darauf hin, dass in jedem Fall versucht werden sollte, bei einem solchen Betrag einen Antrag auf Bezuschussung aus Mitteln des Ausgleichsstockes zu erhalten. Außerdem sollten weitere Vergleichsangebote eingeholt werden, um dann die Ersatzbeschaffung im kommenden Haushalt 2024 ordentlich einplanen zu können.
Diesem Vorschlag schloss sich der Gemeinderat einstimmig an.
TOP 7 Anfrage zum Bau eines Sandkastens im Bereich der Begegnungsstätte
Zu diesem Punkt konnte Bürgermeister Jochen Arno berichten, dass ihm eine Anfrage zum Bau eines Sandkastens im Bereich der Begegnungsstätte von Eltern vorliege, die auch gerne bereit wären, Eigenleistung mit einzubringen.
Von Seiten des Gemeinderates wurde hierzu aber die Meinung vertreten, dass dies bereits früher einmal Thema war. Man habe aber bislang von dem Bau eines Sandkastens abgesehen, da ein solcher im öffentlichen Bereich nicht gegen Verunreinigungen geschützt werden könne, so dass er bereits nach kurzer Zeit von den Kindern nicht mehr genutzt werden könnte. Bei einem Sandkasten müsste dann der Sand laufend ausgetauscht werden. Ebenso wäre es nicht zumutbar, dass eine Abdeckung angebracht wird, die dann täglich von Mitarbeitern der Gemeinde geöffnet und geschlossen werden müsste.
Der Gemeinderat erteilte daher der Anfrage eine klare Absage.
TOP 8 Bauangelegenheiten
Antrag auf Neubau eines Wohnhauses im Zundelbergweg 24, Flst. 2194 im Kenntnisgabeverfahren
Der vorliegende Antrag wurde zur Kenntnis genommen.
TOP 9 Bekanntgaben unter anderem aus nichtöffentlicher Sitzung und Verschiedenes
In der vergangenen nichtöffentlichen Sitzung wurden vor allem Grundstücksangelegenheiten beraten.
9.1 Dachsanierung Hagelschaden Kindergarten
Bürgermeister Jochen Arno konnte berichten, dass in den Sommerferien nunmehr die Sanierung des Hagelschadens am Dach des Bestandkindergartens abgeschlossen werden konnte.
9.2 Grabplatten für die neuen Urnengräber
Die neu angelegten Urnengräber sollen eine Grabplattenabdeckung erhalten. Hierzu lag auch ein Muster vor, mit dem sich der Gemeinderat einverstanden zeigte. Dementsprechend gilt es, die Grabnutzungsgebühren noch anzupassen.
Soviel zum öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung