TOP 1 Bürgerfrageviertelstunde
Entgegen so mancher früheren Gemeinderatssitzungen hatten sich dieses Mal zahlreiche Mitbürgerinnen und Mitbürger eingefunden, was wohl vor allem an der geplanten Erhöhung der Wasser- und Abwassergebühren gelegen haben dürfte.
So bezogen sich auch die Bürgeranfragen ausschließlich auf dieses Thema und es wurde vorgebracht, dass eine Erhöhung um über 30 % nicht nachvollziehbar wäre, beziehungsweise dafür keine konkreten Begründungen gegeben worden waren.
In der anschließenden Diskussion wurden sowohl durch den Vorsitzenden, als auch durch Gemeinderäte die Hintergründe für die Anpassung der Wasser- und Abwassergebühren erläutert. Es wurde dabei insbesondere darauf hingewiesen, dass sowohl die Wasser-, wie auch die Abwassergebühren regelmäßig anhand einer umfassenden Kalkulation ermittelt werden, die neben den laufenden Betriebs- und Unterhaltungskosten selbstverständlich auch die Abschreibungen und Verzinsungen beinhalten.
Dabei ist es wichtig zu verstehen, dass aufgrund dieser Vorgaben die Gebühren von Jahr zu Jahr variieren können. In einem Jahr können die Gebühren sinken, während sie im Folgejahr wieder steigen können. Dieser Zyklus ist eng mit den langfristigen Investitionen und den kalkulatorischen Kosten verbunden. Auch ist es wichtig zu betonen, dass die kommunalen Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen nach den Haushaltsvorschriften sogenannte kostendeckende Einrichtungen sind. Das bedeutet, dass die Gemeinden weder Gewinn mit Ihren Anlagen erzielen dürfen, noch dürfen sie diese mit allgemeinen Haushaltsmitteln subventionieren.
Aus diesen Gründen heraus ist die Gemeinde bemüht, die Wasser- und Abwassergebühren nach Möglichkeit in regelmäßigen Abständen anzupassen, um keine allzu großen Gebührensprünge durchführen zu müssen.
Tatsächlich wäre nunmehr auf Grund der vorliegenden Kalkulation eine noch höhere Wassergebühr erforderlich, als wie diese nun vorgeschlagen wurde. Nach der vorliegenden Kalkulation sollte die Wassergebühr von bisher 2,53 €/m³ auf 3,88 €/m³ erhöht werden, wogegen sich der Gemeinderat lediglich für eine Erhöhung auf 3,40 €/m³ ausgesprochen hatte.
TOP 2 Beratung und Beschluss zur Verabschiedung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2024
Der Vorsitzende konnte berichten, dass der Entwurf des diesjährigen Haushaltsplanes bereits in den Sitzungen am 21.11.2023 und am 12.12.2023 eingehend vorberaten wurde und nun auf dieser Grundlage der Vorberatungen die endgültige Fassung des Haushaltsplans ausgearbeitet und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt wurde.
Durch die aktuell hohen liquiden Mittel zum Jahresbeginn ist es der Gemeinde Hausen ob Verena möglich, die geplanten Ausgaben ohne Kreditaufnahme zu bewerkstelligen, unter Berücksichtigung der Änderungen im Jahre 2023 ergibt sich aktuell ein Liquiditätsstand von insgesamt 856.646,22 €. Der hochgerechnete Stand der liquiden Mittel zum 31.12.2024 beträgt dann 1.364.104 €.
Hintergrund dessen ist vor allem, dass die Gewerbesteuererträge 2023 gegenüber der Haushaltsplanung um voraussichtlich 1.066.500 € auf insgesamt 1.181.200 € gestiegen sind. Wenn man alle Erträge, welche sich verändert haben, gegenüberstellt, ergibt sich eine Verbesserung von ca. 1,2 Mio. € gegenüber der ursprünglichen Haushaltsplanung 2023.
Die Gemeinde Hausen ob Verena wird also im Jahr 2024 nach jetzigem Stand ein positives, ordentliches Ergebnis in Höhe von 8.558 € einfahren. Dies liegt unter anderem daran, dass die Gemeinde mit höheren Zuschüssen vom Land und der Investitionspauschale rechnen kann. Ebenso steigt der Einkommens- und Umsatzsteueranteil der Gemeinde im Vergleich zum Jahr 2023, wobei gleichzeitig Abschreibungen in Höhe von 321.700 € erwirtschaftet werden müssen.
Dies soll sicherlich nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich im Jahr 2025 die finanzielle Lage verschlechtert. So sinken die Schlüsselzuweisungen gegenüber 2024 um 478.000 €. Gleichzeitig steigen die Kreis- und FAG-Umlagen um ca. 678.000 €. Sollten die im mittelfristigen Finanzplan vorgesehenen Investitionen umgesetzt werden, müssten diese sicherlich wieder über weitere Kredite finanziert werden.
Nachdem der Haushalt 2024 bereits umfassend vorberaten worden war, erging ohne weitere Aussprache einstimmig folgender Beschluss.
Dem Haushaltsplan 2024 mit allen Anlagen wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Mitgliedsbeiträge, Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke, wie in der Anlage zum Haushaltsplan auf Seite 232 ff. dargelegt, bei Fälligkeit auszubezahlen und das Notwendige zu veranlassen.
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird mit Haushaltsplan sowie Investitionsplanung mit Investitionsprogramm bis 2027 wie folgt vorgelegt beschlossen.
TOP 3 Beratung und Beschluss über den Antrag aus dem Gemeinderat vom 12.12.2023 auf Erhöhung der Wasser- und Abwassergebühren. Daraus ergibt sich:
Die ursprünglich vorgesehene Beratung und Beschlussfassung über die Erhöhung der Wasser- und Abwassergebühren zum 01.01.2024 waren durch den Vorsitzenden zunächst zurückgestellt worden, um diese Beschlussfassung dem Amtsnachfolger zu überlassen, der sich im Vorfeld des Wahlkampfes deutlich gegen eine Erhöhung der Wasser- und Abwassergebühren aufgrund der vorliegenden Haushaltssituation ausgesprochen hatte.
In der vergangenen öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 12.12.2023, die aufgrund der Abwesenheit des Vorsitzenden durch Bürgermeisterstellvertreter Rolf Mauthe geleitet wurde, wurde dann im Rahmen der Haushaltsplanberatung durch Gemeinderat Bernd Maurer der Antrag gestellt, die Beratung und den Beschluss zur Änderung der Wasser- und Abwassergebühren in die Tagesordnung aufzunehmen und zu beschließen.
Diesem Antrag ist der Gemeinderat gefolgt, und ist in die Beratung und Beschlussfassung eingestiegen.
Da aber beide Themen nicht auf der Tagesordnung und damit auch nicht öffentlich bekannt gegeben worden waren, erfolgte diese Beschlussfassung gesetzeswidrig, so dass diese durch die Verwaltung nicht vollzogen werden konnten.
In der Sitzung des Gemeinderates können grundsätzlich nur die in der Tagesordnung aufgeführten und rechtzeitig übermittelten Verhandlungsgegenstände behandelt werden. Dies ergibt sich bei öffentlichen Sitzungen bereits aus dem Grundsatz der Öffentlichkeit und ansonsten aus dem Recht des einzelnen Gemeinderatsmitglieds auf rechtzeitige Information und ausreichende Vorbereitungszeit. Das bedeutet, auch bei Einverständnis aller Gemeinderäte kann grundsätzlich kein weiterer Tagesordnungspunkt in öffentlicher Sitzung nachgeschoben werden, wenn es nicht gleichzeitig gelingt, die Öffentlichkeit darüber ortsüblich zu informieren.
Durch den Vorsitzenden musste daher binnen einer Woche nach der Beschlussfassung schriftlich Widerspruch eingelegt werden, was erfolgt ist.
Der Bürgermeister hat Beschlüssen zwingend zu widersprechen, wenn er der Auffassung ist, dass der Beschluss rechtswidrig ist und dies war in diesem Falle gegeben. Somit konnte dieser Beschuss nicht vollzogen werden.
Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Tuttlingen wurde entsprechend informiert und hat den Widerspruch auch bestätigt.
Gleichzeitig wurde aber seitens der Kommunalaufsicht darauf hingewiesen, dass über diesen Antrag aus dem Gemeinderat innerhalb drei Wochen erneut zu beraten und zu beschließen ist.
Infolge der Weihnachtsfeiertage und des Jahreswechsels konnte nun zwar die Drei-Wochen-Frist nicht exakt eingehalten werden, doch wurde das Thema nun erneut auf die Tagesordnung genommen. Aus Sicht des Vorsitzenden sollte die Beschlussfassung bis zur Einsetzung des Nachfolgers vertagt werden.
Aufgrund der bereits vorangegangenen Diskussion in der Bürgerfrageviertelstunde wurde auch im Gemeinderat die Auffassung vertreten, die Kalkulation einer erneuten Prüfung zu unterziehen, vor allem dahingehend, ob die neu eingebauten Wasserschächte nicht ebenso über einen längeren Zeitraum abgeschrieben werden müssten.
Dem Vorschlag der Verwaltung auf Vertagung wurde daher mit einer Enthaltung so zugestimmt. Die beiden Satzungsänderungen zur Erhöhung der Wasser- und Abwassergebühren wurde daher vertagt.
TOP 4 Beratung und Beschluss zur Vergabe des Monitoring bei der Wiederherstellung einer FFH-Mähwiese
Bürgermeister Jochen Arno konnte hierzu berichten, dass von Seiten der Naturschutzbehörde im Zusammenhang mit dem Bau der Regenrückhaltebecken bei der Wiederherstellung der angrenzenden Mähwiesen ein zusätzliches Monitoring gefordert wurde. Hiernach muss das Monitoring in den Jahren 2024, 2026 und 2028 durch einen ökologischen Fachgutachter erfolgen und sollte der Zielzustand nach fünf Jahren noch nicht wieder hergestellt sein, wäre dieses Monitoring zu verlängern. Entsprechend wurden zwei Angebote eingeholt, wobei nur ein Gutachter ein Angebot mit einer Honorarsumme von brutto 1.686,83 € eingereicht hat.
Nach kurzer Aussprache erging einstimmig dazu der Beschluss.
TOP 5 Bauangelegenheigen
Es lagen keine Bauanfragen vor.
TOP 6 Bekanntgaben und Verschiedenes
6.1 Beteiligung der Umlandgemeinden an den Investitionskosten
Bürgermeister Jochen Arno konnte berichten, dass die Gemeinde Hausen ob Verena eine Einladung von der Stadt Trossingen im Hinblick auf die Beteiligung der Umlandgemeinden an den Investitionskosten zur Sanierung und dem Neubau des städt. Gymnasiums, der städt. Realschule und dem Ganztageszentrum mit Mensa erhalten habe, da wohl auch Schüler aus Hausen ob Verena diese Einrichtungen besuchen.
Da Bürgermeister Jochen Arno an diesem Termin ortsabwesend ist, wird Bürgermeister-Stellvertreter Rolf Mauthe teilnehmen.
Soviel zum öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung