Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom Dienstag, 03.09.2024
1. Bürgerfrageviertelstunde
Aus der Zuhörerschaft wurde darum gebeten, mit dem Bauhof Kontakt aufzunehmen, da die Pflege des Friedhofs sehr zu wünschen übrig lasse. Der Vorsitzende sagte zu, sich darum zu kümmern. Ebenso wurde angefragt, ob im ganzen Ortsgebiet noch die Straßenschächte geleert werden, da viele Schächte wohl verstopft sind. Aus dem Gemeinderat wurde angeregt, bei der Jugendgruppe anzufragen, ob diese bereit wäre, die Schachtleerungen auf den Seitenstraßen durchzuführen. Bürgermeister Klaiber wird hierzu Rücksprache halten, auch in Bezug darauf, ob dies rechtlich zulässig wäre.
2. Verpflichtung Gemeinderat M. Kaiser
Da Maximilian Kaiser bei der Vereidigung des neu gewählten Gemeinderats in der letzten Sitzung verhindert war, folgte nun die Vereidigung nach der Verpflichtungsformel, die er abgab: „Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde Hausen ob Verena gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“
Zu dieser Vereidigung erhoben sich alle Anwesenden von den Plätzen. Maximilian Kaiser wurde nun vom Bürgermeister verpflichtet.
3. Einrichtung der Ausschüsse Umlage und Wirtschaftsförderung
In der konstituierenden Sitzung des Gemeindesrats vom 23.07.24 war die Frage aufgekommen, ob ein Wirtschaftsförderungs-Ausschuss eingerichtet werden soll.
GR H. Beinder hat zu diesem Thema bereits eine Präsentation erstellt, die er dem Gemeinderat kurz erläuterte.
Zusätzlich wäre zu klären, ob die Einrichtung eines Umlage-Ausschusses zum derzeitigen Zeitpunkt sinnvoll ist.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig folgendes:
1. Zur Förderung der angeschlagenen wirtschaftlichen Verhältnisse der Gemeinde wird ein Wirtschaftsförderungs-Ausschuss gebildet. Die Gemeinderäte Heiko Beinder, Joachim Plückebaum, Maximilian Kaiser und Harald Klaiber sind bereit, diesen Ausschuss zu besetzen. Den Vorsitz wird Heiko Beinder übernehmen.
2. Auf die Bildung eines Umlage Ausschusses wird vorläufig verzichtet. Der Umlage-Ausschuss ist im Jahr 2017 zu letzten Mal zusammen getreten. Aus Sicht der Verwaltung macht es derzeit keinen Sinn diesen Ausschuss vorbeugend zu besetzen, da er bei Bedarf problemlos gebildet werden kann.
4. Haushaltszwischenbericht - Fr.Sieger, VG Spaichingen
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Klaiber Frau Andrea Sieger von der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Spaichingen, die den Haushaltszwischenbericht 2024 dem Gemeinderat eingehend erläuterte. Nach dem derzeitigen Stand kann im Vergleich zur Planung des Jahres 2024 im Ergebnishaushalt erfreulicherweise eine deutliche Verbesserung festgestellt werden.
Das Gesamtergebnis verändert sich demnach von 8.558 € auf 271.397 €. Hauptgrund für diese Verbesserung sind Erträge aus der Gewerbesteuer. Diese fällt gegenüber der ursprünglichen Planung um 365.053 € höher aus und beträgt somit aktuell voraussichtlich 482.533 € gegenüber dem Ansatz in Höhe von 117.480 €.
Dem gegenüber zeichnet sich allerdings im Finanzhaushalt im Moment eine Verschlechterung von ca. 22.000 € ab, was vor allem an den Veränderungen im investiven Bereich liegt. Hier ist anzumerken, dass sich der ursprüngliche Zahlungsmittelbedarf aus dem Ergebnishaushalt durch die erhöhten Gewerbesteuereinnahmen und die gestiegenen Einnahmen auf 442.712,57 erhöht hat.
Plan: Ist:
Einzahlungen Verw.: 2.620.335,00 € 3.044.433,19 €
./. Auszahlungen Verw.: 2.439.977,00 € 2.601.720,62 €
= Ergebnis (Überschuss): 180.358,00 € 442.712,57 €
Einzahlungen Investiv: 611.100,00 € 439.100,00 €
./. Auszahlungen Invest: 194.000,00 € 306.310,00 €
= Finanzmittelbedarf: 417.100,00 € 132.790,00 €
Wird nun zum Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts der Überschuss an Finanzmittel für Investitionen hinzugerechnet, erhält man einen Finanzierungsmittelüberschuss von 575.502,57 €. Hiervon wird die jährliche Kredittilgung von 90.000 € abgezogen, so dass sich der Finanzierungsmittelbestand auf 485.502,57 € verringert.
Liquide Mittel zum 01.01.2024: 900.824,87 € (AB ohne Kassenkredit)
./. Finanzierungsmittelbestand 2024: 13.233,35 €
= Liquide Mittel zum 31.12.2024: 914.058,22 €
Wichtig zu erwähnen sei hierbei, dass die unerwarteten Gewerbesteuer-Einnahmen von 395.500,00 € im Finanzhaushalt enthalten sind, da zum heutigen Tag noch nicht feststeht, ob diese wieder zurückgezahlt werden müssen. Der Stand der liquiden Mittel 2024 würde dann 518.558,22 € betragen.
Bürgermeister Klaiber weist darauf hin, dass neben diesen liquiden Mitteln zum Ende 2024 ein Schuldenstand der Gemeinde von ca. 700.000 € besteht.
Der Gemeinderat nahm den Haushaltszwischenbericht zur Kenntnis.
5. Jahresabschluss für den BgA Wasserversorgung
Die Kobera hat für die Gemeinde Hausen ob Verena den Jahresabschluss Wasserversorgung für das Jahr 2022 fertiggestellt, der nun noch vom Gemeinderat beschlossen werden muss.
Das Wirtschaftsjahr 2022 schließt mit einem Jahresverlust in Höhe von 31.272,75 € (Vorjahr, Jahresverlust 33.507,68 €) ab. Die Umsatzerlöse steigen gegenüber dem Vorjahr deutlich (Anpassung der Gebühren ab 01.01.2021).
Mehrheitlich wurde beschlossen, dass der Gemeinderat den steuerlichen Jahresabschluss des BgA Wasserversorgung gemäß Vorlage der Steuerberatungsgesellschaft Kobera zum 31.12.2022 zur Kenntnis nimmt. Die Feststellung erfolgt mit einer Bilanzsumme von 734.553,27 € und einem Jahresverlust in Höhe von 31.272,75 €.
6. Beratung Kommunalfahrzeug – Zuschuss bewilligt
Bereits im Jahr 2023 wurde von der Gemeinde die Anschaffung eines Kommunalfahrzeugs mit einem Preis von ca. 120.000 € geplant. Für die Anschaffung des Fahrzeugs wurde ein Zuschuss aus dem Ausgleichstock in Höhe von 60.000€ beantragt. Mit Mail vom 23.07.24 von der Kommunalaufsicht wurde nun mitgeteilt, dass das RP Freiburg eine Investitionshilfe in Höhe von 50.000 € bewilligt hat. Der offizielle Bescheid ist am Tag der Sitzung eingegangen. Es verbleiben Investitionen von 70.000 € für die Anschaffung des Kommunalfahrzeugs. Im vorigen Gemeinderat wurde die Anschaffung eines wesentlich günstigeren Gerätes (Kosten ca. 45.000 €) diskutiert.
Da das vorliegende Angebot für das Kommunalfahrzeug bereits im November 2023 erstellt wurde, sollen nochmals Vergleichsangebote bei verschiedenen Händlern in der Region eingeholt werden, um eventuell das Fahrzeug zu einem günstigeren Preis erwerben zu können.
7. Wartungsvertrag Blitzschutz Kindergarten
Die Fa. F&P Blitzschutz Villingendorf bietet für die neu installierte Blitzschutzanlage im Kindergarten einen Wartungsvertrag an zum Preis von 273,70 €/incl. MwSt. für die Dauer von 2 Jahren an.
Der Gemeinderat stimmte dem Abschluss eines Wartungsvertrages für die Blitzschutzanlage gemäß vorliegendem Festpreis-Angebot in Höhe von 273,70 € netto/ alle 2 Jahre, zu.
Aus dem Gremium wurde angeregt, sämtliche Wartungsverträge für Gemeindegebäude zu prüfen und eine Gesamtübersicht, auch mit den jeweiligen Vertragslaufzeiten, zu erstellen. Der Vorsitzende wird dies an die Verwaltung weitergeben.
8. Wartungsvertrag Spülmaschine Verenahalle
Für die neu angeschaffte Spülmaschine in der Verenahalle wurde von der Firma Prohoga ein Wartungsvertrag für die Dauer von 4 Jahren angeboten. Da nicht ersichtlich war, welche Leistungen der Wartungsvertrag beinhaltet, wurde ein detailliertes Angebot angefragt, das nun vorliegt.
Der Gemeinderat stimmte dem Abschluss eines Wartungsvertrages mit der Firma Prohoga zur Wartung der Spülmaschine in der Verenahalle gemäß vorliegendem Angebot in Höhe von 1.535,10 € incl. MwSt für die Dauer von 4 Jahren, zu.
9. Satzung kommunale Kinderbetreuungseinrichtungen
Die Gemeinde Hausen o. V. regelt die Erhebung der Kindergartenbeiträge privatrechtlich auf der Grundlage einer Entgeltordnung. Umsatzsteuerliche Erklärungspflichten für juristische Personen des öffentlichen Rechts unter Anwendung des §2b UStG ab dem Jahr 2025 führten seitens der Verwaltung zur Überlegung, die Erhebung der Kindergartenbeiträge zukünftig öffentlich-rechtlich zu regeln. Ab dem Zeitpunkt der verpflichtenden Umsetzung des §2b UStG unterliegen Einnahmen aus privatrechtlich erhobenen Entgelten in vollem Umfang der Umsatzbesteuerung. Obwohl im Zusammenhang mit den Kindergartenbeiträgen ein Befreiungstatbestand nach §4 UStG vorliegt, besteht das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg gemäß einem Schreiben vom 07.08.2023 wegen der grundsätzlich vorliegenden Umsatzsteuerpflicht auf entsprechende Steuererklärungen. Selbst eine Initiative der Kommunalen Spitzenverbände bewirkte keine Änderung in der Auffassung des Finanzministeriums. Die Beibehaltung der privatrechtlichen Regelung würde eine Neuanlage sämtlicher Tarife mittels Hinterlegung eines Steuerkennzeichens mit sich bringen. Darüber hinaus stellt sich die Vollstreckung offener Forderung auf öffentlich-rechtlicher Grundlage als effizienter dar, weswegen eine Umstellung zum 01.01.2025 empfohlen wird. Dementsprechend muss eine Satzung über die Benutzung der kommunalen Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Hausen o. V. beschlossen werden.
Die öffentlich-rechtliche Regelung bringt mit sich, dass die künftigen Benutzungsgebühren auf Grundlage einer Kalkulation entsprechend dem Kommunalabgabengesetz (KAG) ermittelt werden müssen. Nach § 13 Abs. 1 KAG ist eine Gebührenerhebung von Städten und Gemeinden für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen zulässig. Die maximale Gebührenhöhe muss so bemessen werden, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten der Einrichtung gedeckt sind (§ 14 Abs. 1 KAG). Diese Kosten beinhalten Personal- und Sachkosten, welche für den laufenden Betrieb benötigt werden. Des Weiteren ist auch eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitals, sowie eine angemessene Berücksichtigung des Werteverzehrs (Abschreibungen) des Anlagevermögens zu berücksichtigen (§ 14 Abs. 3 KAG).
Einstimmig wurde vom Gemeinderat folgendes beschlossen:
Die Kalkulation der Kindergartengebühren wird zur Kenntnis genommen. Die Gebühren werden entsprechend der Anlage zur beiliegenden Satzung festgesetzt.
Die vom Gemeinderat beschlossene Satzung über die Benutzung der kommunalen Kindertageseinrichtungen wird an gesonderter Stelle veröffentlicht.
10. Beschaffung Freischneider
Nach Auskunft des Bauhof-Leiters sind die vorhandenen Geräte zum Freischneiden von Rasenkanten nicht mehr leistungsfähig und aufgrund des Betriebs mit Verbrennungsmotor nicht mehr zeitgemäß. Die Gemeinde sollte einen akku-betriebenen Freischneider und einen Laubbläser mit 2 entsprechenden Akkus anschaffen. Der Verwaltung liegen bereits entsprechende Angebote zum Erwerb vor.
Einstimmig wird der Beschaffung der Geräte Husqvarna Laubbläser 525 iB Mark II zum Preis von 439,-- €, Husqvarna Freischneider 525 iRXT zum Preis von 487,-- €, sowie 2 Akkus BLi 300 zum Einzelpreis von 376,-- € über die Firma Jens Merz, Forst und Landtechnik, zugestimmt. Die angegebenen Preise beinhalten bereits die Mehrwertsteuer.
11. Baumpflanzaktion
Bürgermeister Klaiber informiert den Gemeinderat, dass Roland Schwarz bei der Verwaltung angefragt habe, ob er auf Gemeindegebiet gemeinsam mit Wolfgang Schrenk eine Baumpflanzaktion durchführen dürfe. Gepflanzt werden soll am Ortsausgang in Richtung Gunningen, rechts neben der Hauptstraße.
Der Baumpflanzaktion wird zugestimmt. Der Gemeinderat befürwortet das ehrenamtliche Engagement und dankt den Initiatoren bereits im Voraus für ihren Einsatz.
12. Annahme von Spenden
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat, dass für die "Aktion Ruhebänkle" mittlerweile 3 Spenden in Höhe von jeweils 500,-- € zur Anschaffung der Bänke zugesagt wurden und bittet den Gemeinderat, der Annahme der Spenden zuzustimmen.
Der Gemeinderat ermächtigt Bürgermeister Klaiber, die zugesagten Spenden für die "Aktion Ruhebänkle" in Höhe von jeweils 500,-- € anzunehmen.
13. Termin Ortsbegehung
Bürgermeister Klaiber schlägt vor, die geplante Ortsbegehung am Montag, 23.09.2024, durchzuführen. Da die neu gewählten Gemeinderäte gerne auch das Personal des Elias-Schrenk-Kindergarten kennenlernen würden, wird bereits um 17.00 Uhr gestartet. Weitere Stationen sollen der Bauhof und das Gebäude Hölderlinweg sein, um sich hier ein Bild über den Fortschritt der Umbaumaßnahmen des DRK machen zu können.
Soviel zum öffentlichen Teil der Sitzung.