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Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung

vom Dienstag, 24.09.2024


1. Bürgerfrageviertelstunde
Keine Anfragen

2. Abrechnung Baugebiet Steigäcker – VG Fr. Kapustinski-Schneider
Bürgermeister Klaiber begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Kapustinski-Schneider von der Kämmerei der VG Spaichingen und bat sie, den Gemeinderat über den Sachstand bezüglich der Abrechnung des Baugebietes Steigäcker zu informieren. Frau Kapustinski-Schneider konnte mitteilen, dass die Aufteilung der noch offenen Gebühren auf die Grundstücke abgeschlossen ist und somit die Beitragsabrechnungen vorgenommen werden können. Für den Entlastungskanal erhielt die Gemeinde einen Zuschuss in Höhe von 198.000,-- €. Somit ergeben sich noch offene Beiträge in Höhe von ca. 161.000,-- €. Die Bescheide können zeitnah erstellt werden. Der Vorsitzende bedankte sich für die Ausführungen. Der Gemeinderat nahm zustimmend Kenntnis.

3. Anpassung Wassergebühren 2025
Bürgermeister Klaiber begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Sieger von der Kämmerei der VG Spaichingen.  Frau Sieger ging auf die vorliegende Kalkulation ein, diese ergab eine Verbrauchsgebühr von 3,96 €/m³ und müsste so gegenüber der Gebühr 2024 um 0,08 €/m³ erhöht werden.  Jedoch wurde ein angemessener Ertrag in Form eines 10%igen Zuschlages auf die kostendeckende Gebühr nicht berücksichtigt, da sonst eine weitere Erhöhung von 0,39 €/m³ auf die Verbraucher zukommen würde. Mit Gewinnzuschlag läge die Verbrauchsgebühr bei 4,35 €/m³. Für das Jahr 2020 wurde aufgrund des Jahresabschlusses eine Nachkalkulation erstellt. Diese ergab eine Unterdeckung von 4.276,51 €. Dieser Verlust wird komplett in der Kalkulation für 2025 verrechnet. Die Grundgebühr muss  nicht angepasst werden, diese deckt aktuell rund 52% des Aufwandes aus Abschreibungen und kalkulatorischem Zins.

Ablösung der bisherigen Veranlagungssoftware KM-Veranlagung (KM-V) durch KM-Steuern-Abgaben (KM-StA)

Unser Dienstleister Komm.ONE hat bekannt gegeben, dass die Veranlagungssoftware KM-V durch KM-StA abgelöst werden muss, da KM-V am Ende seines Lebenszyklus angekommen sei. Das Projekt zur Einführung des KM-StA hat mit dem Projektstart im September 2023 mit dem Bereich Wasser/Abwasser begonnen. Hierzu war u. a. erforderlich, Komm.ONE die Wasserversorgungs- und Abwassersatzungen der VG-Gemeinden zu übersenden. Komm.ONE hat die Abwasser- und Wassersatzungen in Bezug auf migrationsrelevante Faktoren geprüft. Diese Satzungen sind Grundlage für die Erstellung der Turnusabrechnungen und der Vorauszahlungsbescheide. Nach Aussage Komm.ONE hat die Umstellung auf KM-StA Satzungsänderungen zur Folge. Hauptsächlich sind dabei die Bestimmungen zu:
Grund-/Zählergebühren, Verbrauchsgebühren/Arbeitspreisen,Fälligkeiten (Vorauszahlungstermine), Fälligkeitsfristen der VG-Gemeinden zu vereinheitlichen.

Diese Änderungen betreffen die §§
§ 47 (1) und (2) Vorauszahlungen zum 15.03., zum 15.06., zum 15.09. und zum 15.12. statt wie bisher mit Beginn des Kalenderhalbjahres und jeder Vorauszahlung ist ein Viertel des Jahreswasserverbrauchs zugrunde zu legen statt wie bisher die Hälfte und
§ 48 (1) und (2) Die Benutzungsgebühren sind innerhalb von 14 Tagen fällig und Vorauszahlungen erhalten geänderte Fälligkeitstermine.

Mehrheitlich wurde beschlossen, dass die Wassergebühr zum 01.01.2025 um 0,08 €/m³ auf 3,96 €/m³erhöht wird, die Grundgebühr unverändert bleibt und die Unterdeckung des Abrechnungszeitraums 2020 in Höhe von 4.276,51 € in der Kalkulation verrechnet wird. Ebenso wird den von Komm.ONE zum Umstieg auf KMStA geforderten notwendigen Anpassungen entsprochen. Die Änderungssatzung, die gesondert veröffentlicht wird, wurde vom Gemeinderat mehrheitlich beschlossen.
Gemeinderat Roman Klöcker bat um Vermerk im Protokoll, dass er sich dafür ausgesprochen hätte, auf eine Erhöhung der Wassergebühren zu verzichten.
Kalkulation der Abwassergebühr 2025
Anpassung der Abwassersatzung wegen KMStA-Umstieg
Die vorliegende Kalkulation ergab eine Schmutzwassergebühr von 4,22 €/m³ und würde gegenüber 2024 um 0,04 €/m³ steigen. Die Niederschlagswassergebühr sinkt gegenüber dem Vorjahr um 0,22 €/m² auf 0,29 €/m². Des Weiteren wirkte sich die Verrechnung einer Überdeckung aus dem Jahr 2020 mit 14.427,67 € positiv aus.
Ablösung der bisherigen Veranlagungssoftware KM-Veranlagung (KM-V) durch KM-Steuern-Abgaben (KM-StA)
Unser Dienstleister Komm.ONE hat bekannt gegeben, dass die Veranlagungssoftware KM-V durch KM-StA abgelöst werden muss, da KM-V am Ende seines Lebenszyklus angekommen ist.Das Projekt zur Einführung des KM-StA hat mit dem Projektstart im September 2023 mit dem Bereich Wasser/Abwasser begonnen. Hierzu war u. a. erforderlich, Komm.ONE die Wasserversorgungs- und Abwassersatzungen der VG-Gemeinden zu übersenden. Komm.ONE hat die Abwasser- und Wassersatzungen in Bezug auf migrationsrelevante Faktoren geprüft. Diese Satzungen sind Grundlage für die Erstellung der Turnusabrechnungen und der Vorauszahlungsbescheide.Nach Aussage Komm.ONE hat die Umstellung auf KM-StA Satzungsänderungen zur Folge. Hauptsächlich sind dabei die Bestimmungen zu:
Grund-/Zählergebühren, Verbrauchsgebühren/Arbeitspreisen
Fälligkeiten (Vorauszahlungstermine), Fälligkeitsfristen
der VG-Gemeinden zu vereinheitlichen.
Diese Änderungen betreffen die §§

§ 38 (5) und (6) Einführung einer Gebühr auf Zwischenzähler,
§ 44 (1) und (2) Vorauszahlungen zum 15.03., zum 15.06., zum 15.09. und zum 15.12. statt wie bisher mit Beginn des Kalenderhalbjahres und jeder Vorauszahlung ist ein Viertel des Jahreswasserverbrauchs zugrunde zu legen statt wie bisher die Hälfte und
§ 45 (1) und (2) Die Benutzungsgebühren sind innerhalb von 14 Tagen fällig und Vorauszahlungen erhalten geänderte Fälligkeitstermine.

Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich,
die Überdeckung bei der Schmutzwasserbeseitigung des Abrechnungszeitraums 2020 in Höhe von 9.693,40 € in der Kalkulation 2025 zu verrechnen.
die Überdeckung bei der Niederschlagswasserbeseitigung des Abrechnungszeitraums 2020 in Höhe von 4.734,27 € wird in der Kalkulation 2025 zu verrechnen.
die Anhebung der Schmutzwassergebühr um 0,04 €/m³ auf4,22 €/m³.
die Senkung der Niederschlagswassergebühr um 0,22 €/m² auf0,29 €/m².
Den von Komm.ONE zum Umstieg auf KMStA geforderten notwendigen Anpassungen wird entsprochen.
Die Änderungssatzung, die gesondert veröffentlicht wird, wurde vom Gemeinderat mehrheitlich beschlossen.

4. Grundsteuer – Anpassung Hebesätze
Inkrafttreten der Grundsteuerreform zum 01.01.2025
Das Bundesverfassungsgericht hat am 10.04.2018 entschieden, dass die Vorschriften zur Einheitsbewertung der Grundsteuerwerte nicht vereinbar mit dem verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz sind. Das Bundeskabinett hat hierzu am 21.06.2019 ein Gesetzespaket für eine bundesgesetzliche Form der Grundsteuer beschlossen. Unter anderem wurde eine Länder-Öffnungsklausel geschaffen, die es den Ländern ermöglicht, durch abweichende landesrechtliche Regelungen das Bundesrecht in Teilen zu modifizieren oder auch durch komplett eigenständige Grundsteuermodelle zu ersetzen. Dementsprechend hat der Landtag von Baden-Württemberg am 04.11.2020 das Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) verabschiedet. Der neue Grundsteuerwert löst die Einheitsbewertung mit Wirkung zum 01.01.2025 ab, wobei im LGrStG die Bodenrichtwerte stark an Bedeutung gewinnen, da diese neben der Grundstücksgröße als alleiniges Bewertungsmerkmal in die Berechnung des Grundsteuerwertes einfließen.
Für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) wird die bundesgesetzliche Regelung eines vereinfachten und typisierten Ertragswertverfahrens in Form einer standardisierten Flächenbewertung übernommen. Der Grundsteuermessbetrag ergibt sich durch Multiplikation des Grundsteuerwertes mit der Steuermesszahl (0,055%). Das Grundvermögen (Grundsteuer B) wird anhand von Bodenrichtwerten (Stichtag 01.01.2022) ohne Berücksichtigung der Bebauung bewertet. Der Grundsteuermessbetrag ergibt sich durch Multiplikation des Grundsteuerwertes mit der Steuermesszahl (0,130%). Sofern ein Grundstück überwiegend zu Wohnzwecken genutzt wird, wird die Steuermesszahl um 30% ermäßigt. Die Gemeinden erhalten von den Finanzämtern Grundlagenbescheide, in denen die Grundsteuermessbeträge festgesetzt sind und bindende Wirkung haben. Nach Multiplikation mit dem von der Gemeinde festgelegten Hebesatz ergibt sich die Grundsteuer je Grundstückseigentümer.

Da sich die Messbeträge auf die Höhe des Grundsteueraufkommens auswirken und sich dieses entsprechend einer Vorgabe des Landes nicht verändern darf, sind die Gemeinden angehalten, die Hebesätze der Grundsteuer anzupassen. Zur Bestimmung der Hebesätze war eine Hochrechnung notwendig, die die bisher festgesetzten neuen Messbeträge beinhaltete. Die wenigen Objekte/Grundstücke, für die (Stand 10.07.2024) noch kein Messbetrag festgesetzt wurde, sind mit den bisherigen Messbeträgen in die Hochrechnung mit eingeflossen. Um eine Aufkommensneutralität zu erzielen wurde für die Grundsteuer A ein Hebesatz von 590 v. H. (bisher: 330 v. H.) und für die Grundsteuer B ein Hebesatz von 260 v. H. (bisher: 330 v. H.) ermittelt.
Bei der Grundsteuer können die Hebesätze zwar für mehrere Kalenderjahre festgesetzt werden, höchstens jedoch für den Hauptveranlagungszeitraum der Steuermessbeträge (§ 50 Abs. 2 LGrStG). Eine solche Regelung ist auch wortgleich im Grundsteuergesetz des Bundes seit Jahrzehnten enthalten (§ 25 Abs. 2 GrStG). Da es vor der Grundsteuerreform keine neue Hauptfeststellung gab, hatte diese Vorschrift in der Praxis bisher keine Bedeutung. Dies ändert sich jetzt durch die nach § 15 Abs. 1 LGrStG alle sieben Jahre von den Finanzämtern durchzuführenden Hauptfeststellungen. Das formelle Gesetz gibt damit eine zeitliche Grenze für die Festsetzung der Hebesätze durch die Gemeinden vor. Für die Gemeinden bedeutet dies, dass zum Ende des jeweiligen Hauptveranlagungszeitraums die Hebesätze zwingend durch Satzung neu festgesetzt werden müssen.
Der Gemeindetag Baden-Württemberg hat in den Frühjahrstagungen der Steueramtsleiter empfohlen, Hebesatzsatzungen zu erlassen. Wenn die Jahresveranlagung im Vorjahr erfolgt, ist der neue Hebesatz mangels Haushaltssatzung noch nicht in Kraft getreten.
Die dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegte Hebesatzsatzung entspricht einem Muster des Gemeindetages Baden-Württemberg, zu dem Innenministerium, Finanzministerium und die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg gehört wurden. Sofern die Hebesätze wieder Bestandteil der Haushaltssatzungen 2026 ff. werden sollen, ist die Hebesatzsatzung zum 31.12.2025 durch Beschluss aufzuheben.
Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich die Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer, die gesondert veröffentlicht wird.

5. Sanierung Öltank Verenahalle
Bürgermeister Klaiber informierte den Gemeinderat, dass bei den durchgeführten Wartungsarbeiten an der Tankanlage festgestellt wurde, dass der Tank am Boden ca. 3- 3,5mm Korrosionsschäden hat. Mit dem Einbau einer Kunststoffinnenhülle könnte der Tank weitere Jahre in Funktion gehalten werden. Des Weiteren funktioniere die Inhaltsanzeige nicht, weil die Verbindungsleitung undicht oder verstopft sei. Die Leitung muss überprüft und instand gesetzt oder ggf. erneuert werden. Hausmeister Steffen Wienecke hat diesbezüglich bei der Firma Lichtblau bereits ein entsprechendes Angebot eingeholt.
Der Gemeinderat stimmte der Beauftragung der Firma Lichtblau Tankservice GmbH, 88696 Owingen, zur Tanksanierung in der Verenahalle zum Angebotspreis in Höhe von 8.425,91 €/incl. MwSt. zu
                    
6.Neue DRK-Räume Hölderlinweg – Vorberatung Nutzungsvereinbarung
Die Gemeinde hat 2023 als Vorbereitung für die verpflichtende Ganztags-Betreuung das Gebäude Hölderlinweg 3 erworben. Gleichzeitig wurden Gespräche mit dem DRK geführt, mit dem Ziel, die bisher vom DRK belegten Räume in/an  der Verenahalle aufgrund der räumlichen Nähe  zukünftig für die Betreuung von Grundschülern umzubauen. Dem DRK wurde angeboten, größere Räumlichkeiten im neuen Gebäude zum eigenen Umbau von der Gemeinde zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich zugesagt wurde ein Zuschuss zum Umbau in Höhe von 20.000 ,-- €. Aufgrund des Wechsels im Bürgermeister-Amt und dem nachfolgenden Wechsel im Gemeinderat ist es bis heute nicht zu einem rechtsgültigen Mietvertrag gekommen. Das DRK hat aufgrund des Zeitdrucks bereits im Mai 2024 im Vertrauen auf die Zusage der Gemeinde mit den Umbau-Arbeiten begonnen und bis zum heutigen Tag erhebliche Summen und Arbeitsleistung investiert. Maximilian Kaiser vom DRK machte den Vorschlag, dass die Räume wie heute auch miet- und nebenkostenfrei durch das DRK genutzt werden können und bittet um eine Beteiligung der Gemeinde an der Hälfte der nötigen Investitionskosten. Auf Anfrage aus dem Gemeinderat soll für andere Gemeindegebäude, die von Vereinen genutzt werden, eine Gesamtaufstellung zeigen, welche Kosten jeweils von den Nutzern übernommen, bzw. welche Förderungen gewährt  werden. Dementsprechend soll dann eine überarbeitete Nutzungsvereinbarung erstellt werden. Von Gemeinderat Tilmann Schöll kommt der Hinweis, dass generell ein Mietbeitrag verlangt werden sollte, der in die Rückstellung für anfallende Reparaturen verbucht werden soll. Bürgermeister Klaiber wurde beauftragt, die Vereinsvorstände zu einem Abstimmungs-gespräch über die Nutzung von Vereinsräumen einzuladen.


7. Beschaffung Anzeigentafel Geschwindigkeitsmessung
Aus dem Gemeinderat wurde angeregt, dass die Anschaffung einer Geschwindigkeitsanzeige-Tafel diskutiert werden soll. Die Verwaltung hat entsprechende Angebote angefragt, allerdings bisher nur ein Angebot erhalten. Die Anlage hat den Vorteil von Solarbetrieb, was das Öffnen zum Laden überflüssig macht. Die Öffnung hat bei der alten Anlage zu Undichtigkeiten und letztlich zum Ausfall geführt. Als weiterer wesentlicher Vorteil besteht die Möglichkeit der Verkehrszählung, Die Anlage wird mit drei Montageeinheiten angeboten, um eine einfach Umpositionierung möglich zu machen.

Der Gemeinderat stimmte der Anschaffung einer Geschwindigkeitsmessanlage der Firma ElanCity, Frankfurt am Main, zum Preis von 2.536,49 € incl. MwSt. zu.

8. Leerung Regeneinlaufschächte
In der letzten Sitzung wurde angeregt, die Jugendgruppe Hausen zur Leerung von Regeneinlaufschächten anzufragen. Die Verwaltung ist dieser Aufforderung nachgekommen, die Jugendgruppe hatte zuerst Interesse signalisiert. Allerdings ist es in der Zwischenzeit in der Jugendgruppe zu organisatorischen Unstimmigkeiten und Rücktritten gekommen. Insofern sieht die Verwaltung hier derzeit keine verlässliche Basis für eine kurzfristige Umsetzung. Eine neue Anfrage bei Firma Winkler Kommunaltechnik, 88605 Meßkirch, hat ergeben, dass in diesem Jahr der Preis pro Schacht 2,90€ betragen würde. Auf dem Gemeindegebiet befinden sich 282 Schächte.

Der Gemeinderat stimmt der Beauftragung der Firma Winkler mit der Leerung der Schächte zum Preis von 2,90 €/Schacht zzgl. MwSt.zu.
9. Verschiedenes
9.1 Schaden am Kommunalfahrzeug
Der Vorsitzende informierte den Gemeinderat, dass am Kommunalfahrzeug eine Reparatur der Bremsen erforderlich sei, die Kosten würden bei ca. 5000,-- €. liegen
9.2 Terminfindung Klausurtagung
Da beim angedachten Termin am 23.11.2024 leider nicht alle Gemeinderäte teilnehmen können, werden nochmals per Doodle-Umfrage Termine im Januar 2025 abgefragt.
9.3 Neues Bänkle im Allmend unterhalb des Holzplatzes
Gemeinderat Harald Klaiber erwähnt lobend, dass Tim Rappenecker im Allmend  die kaputte Bank durch eine neue ersetzt hat. Vielen Dank für dieses Engagement.
Soviel zum öffentlichen Teil der Sitzung.

Bekanntgabe aus nichtöffentlicher Sitzung vom 03.09.2024
Bezüglich der Personalsuche für den Kindergarten kann berichtet werden, dass der Gemeinderat  eine Ausschreibung der Erzieherinnen-Stelle im Online-Portal „JOBSamBodensee.de“, in Auftrag geben wird, da eine einmalige Ausschreibung in der Presse teurer ist und bisher leider praktisch keinen Rücklauf gebracht hat. Außerdem wird die Stelle über die Bundesagentur für Arbeit und das Jobcenter Tuttlingen ausgeschrieben.