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Grundsteuerbescheid 2025

In diesen Tagen werden den Grundstückseigentümern die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 zugestellt.

Die Erhebung der Grundsteuer 2025 basiert erstmals auf dem neuen Landesgrundsteuergesetz. Das Land Baden-Württemberg hat für die Ermittlung des Grundsteuerwertes beim Grundvermögen ein modifiziertes Bodenwertmodell gewählt. Maßgebend hierfür sind die Grundstücksflächen und der vom Gutachterausschuss festgelegte Bodenrichtwert. Die Bebauung des Grundstücks ist für die Ermittlung der Grundsteuer nicht mehr relevant.
Der Grundsteuerbetrag ergibt sich aus dem vom Finanzamt ermittelten Grundsteuerwert bzw. Grundsteuermessbetrag, der dann mit dem von der Gemeinde festgelegten Hebesatz multipliziert wird. Die Bescheide über den Grundsteuerwert bzw. Grundsteuermessbetrag wurden Ihnen bereits vom Finanzamt zugesandt. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an das Finanzamt. Bei Fragen zum Hebesatz dürfen Sie sich gerne an die Gemeinde wenden.
 
Bitte beachten Sie die Zahlungstermine, die auf dem Bescheid angegeben sind. Bei Vorliegen einer Abbuchung wird der Betrag zum jeweiligen Fälligkeitstermin abgebucht.
 
Den Grundsteuerbescheiden ist ein Hinweisblatt beigelegt, auf welchem die grundlegenden Änderungen zu bisherigen Grundsteuer nochmals erläutert sind. Weitere Erläuterungen finden Sie auch im Internet unter www.grundsteuer-bw.de.

Bitte beachten:

Falsche Bankverbindungen auf den Jahresbescheiden 2025
Auf Grund eines technischen Fehlers im Rechenzentrum wurden auf den Jahresbescheiden 2025, die im Januar versendet wurden, die falschen Bankverbindungen der Gemeinde Hausen o.V. abgedruckt. Die richtigen Bankverbindungen lauten:
Kreissparkasse Tuttlingen DE68 6435 0070 0000 8005 09
Volksbank Donau Neckar DE61 6439 0130 0107 0150 05
Wir bitten dies bei der Überweisung zu beachten.