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Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung

vom Dienstag, 17.12.2024

1. Bürgerfrageviertelstunde

Ein Zuhörer bat um Auskunft über die Bezahlung des Kranzes zum Volkstrauertag. Er würde gerne wissen, ob dieser Kranz aus den Geldern der Sammlung für die Deutsche Kriegsgräberfürsorge bezahlt wurde oder ob die Gemeinde die Kosten getragen hat. Bürgermeister Klaiber wird bei der Verwaltung nachfragen, wie die Bezahlung erfolgt ist.
Ebenso wurde nachgefragt, weshalb keine standesamtlichen Trauungen mehr auf dem Hofgut Hohenkarpfen stattfinden können. Der Vorsitzende informierte, dass, nach Intervention der Standesamt-Aufsicht laut gesetzlicher Regelung für standesamtliche Trauungen das entsprechende Trauzimmer im Eigentum der Gemeinde sein müsse, was auf dem Hofgut Hohenkarpfen nicht der Fall sei. Bürgermeister Klaiber und ein Gemeinderat werden zeitnah auf dem Amt in Tuttlingen, mögliche Kompromisslösungen erörtern.

2. Haushaltsplan 2025 – Beratung – Referentin Fr. Sieger, VG

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Klaiber  Frau Sieger von der Kämmerei der VG Spaichingen. Die Einzelheiten zum kommenden Haushalt 2025 wurden durch Frau Sieger eingehend anhand der Vorlage vorgestellt. Mit eingearbeitet worden sind die Wünsche der Gemeinde bezüglich der vorgesehenen Investitionen. So hat der Gemeinderat nun einen Überblick über die Gesamtsituation. Der Gemeinderat nahm nach eingehender weiterer Beratung  den Haushaltsplanentwurf zustimmend zur Kenntnis. Dieser soll in der Januarsitzung, die am 28.01.2025 stattfinden wird, dann endgültig verabschiedet werden.

3. Gebührenkalkulation Schlachthaus – Referentin Frau Sieger, VG

Die Erhebung von Schlachthausgebühren ist in Hausen o. V. privatrechtlich ausgestaltet. Obwohl das Kommunalabgabengesetz für Baden-Württemberg aus diesem Grund nicht angewendet werden muss, sieht es die Verwaltung als sinnvoll an, sich bei der Kalkulation an dieses anzulehnen.
Nach § 14 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz für Baden-Württemberg (KAG) dürfen die Gebühren höchstens so bemessen werden, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten der Einrichtung gedeckt werden (Kostendeckungsgrundsatz). Die Schlachthausgebühren wurden letztmals vom Gemeinderat zum 01.01.2023 festgesetzt.
Es liegt im Ermessen des Gemeinderates die vertretbare Gebühr festzusetzen. Um dieses Ermessen richtig ausüben zu können, sind in der Sitzungsvorlage Einzelgesichtspunkte dargestellt, die von grundlegender Bedeutung für die Kalkulation der Gebühren sind. Nach Kalkulation der im letzten Erhebungszeitraum angefallenen Kosten ist für eine vollständige Kostendeckung eine erhebliche Steigerung, teilweise Vervielfachung der bisherigen Schlachtgebühren notwendig.
Nach ausführlicher Beratung wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen,  die Gebühren so festzulegen, dass eine Kostendeckung von 50 Prozent gesichert ist, da die Erhöhungen  entsprechend der vorgelegten Kalkulation viel zu hoch erscheinen. Frau Sieger wird die Satzung mit den entsprechenden Gebühren zur Sitzung im Januar anpassen, sodass dies dann endgültig beschlossen werden kann.

4. Verschiedenes

4.1 Sitzungstermin Februar

Der Vorsitzende informierte den Gemeinderat, dass die Februar-Sitzung aufgrund eines Terminkonflikts mit dem Abwasser-Zweckverband und nach Abstimmung möglicher Alternativen mit dem Gremium  erst am 25.02.2025 stattfinden wird.

4.2 Flüchtlingsunterkunft Schillerstraße 5

Mittlerweile wurde das Obergeschoss in der Flüchtlingsunterkunft fertig gestellt, es konnte bereits eine 3köpfige Familie untergebracht werden.

4.3 Nutzungsvereinbarung Strickkaffee

Bürgermeister Klaiber informierte den Gemeinderat, dass die Nutzungs- und Gebührenvereinbarung von den Initiatorinnen des Strickkaffees mittlerweile unterzeichnet wurde. Der Gemeinderat nahm Kenntnis.

Soviel zum öffentlichen Teil der Sitzung.

 

Freundliche Grüße

Wolfgang Klaiber
Bürgermeister