Den Landesfamilienpass bzw. die Gutscheinkarten können erhalten:
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind
- Familien, die Hartz IV- bzw. kinderzuschlagsberechtigt sind oder Wohngeldempfänger und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
- Eltern, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten
Entsprechende Nachweise müssen auf Verlangen erbracht werden.
Auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren (www.sozialministerium-bw.de) sind unter „Familien mit Kindern“ > „Leistungen für Familien“ > „Landesfamilienpass“ eine Liste aller Staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg sowie eine Liste aller nicht staatlichen Einrichtungen, die für Passinhaber einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt gewähren, eingestellt.