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Wahlprüfungsbescheid vom Landratsamt Tuttlingen

Die am 26. Mai 209 durchgeführte Wahl der Gemeinderäte der Gemeinde Hausen ob Verena wurde nach § 30 KomWG i. V. m. § 47 KomWO vom Landratsamt Tuttlingen für gültig erklärt.

An dieser Stelle nochmals herzlichen Dank an die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer und an das Bürgerbüro.