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Diözese Rottenburg-Stuttgart und der Bischof von Rottenburg- Stuttgart ordnet an:

Alle öffentlichen Eucharistiefeiern und andere Gottesdienste bis einschließlich 19. April sind abgesagt.

Bekanntgabe:
Die Diözese Rottenburg-Stuttgart und der Bischof von Rottenburg- Stuttgart ordnet an:

Alle öffentlichen Eucharistiefeiern und andere Gottesdienste bis einschließlich 19. April sind abgesagt. Die Sonntagspflicht ist für diesen Zeitraum ausgesetzt. Die Kirchen in der Diözese bleiben aber geöffnet, um Gläubigen die Möglichkeit zum Gebet zu geben.
Die Absage bis 19. April gilt auch für alle Veranstaltungen kirchlicher Träger.

Erstkommunionfeiern werden auf die Zeit nach den Sommerferien verschoben.

Trauungen werden bis Ende Mai in der Diözese Rottenburg-Stuttgart nicht stattfinden.

Tauffeiern sind zu verschieben. In dringenden Ausnahmesituationen können Priester und Diakone das Taufsakrament im engen Familienkreis spenden (Nottaufe).

Beerdigungen finden nach den behördlichen Vorgaben der teilnehmenden Personenzahl weiterhin im Freien statt. Trauerfeiern und Requien müssen nachgeholt werden.
 
Im Allgemeinen wird die Hauskommunion und Krankensalbung eingestellt.

Die Seelsorgerinnen und Seelsorger stehen aber auch in dieser Krisensituation an der Seite der Kranken. Bei einer dringlichen Notwendigkeit (zum Beispiel einer lebensbedrohlichen Situation) bringen sie – unter Beachtung der geltenden rechtlichen Lage und der besonderen Hygienemaßnahmen – auch weiterhin die Heilige Kommunion und spenden die Krankensalbung.

Für die Feier der Kar- und Ostertage werden Lösungen erarbeitet, die rechtzeitig bekannt gegeben werden.
 
Die Kirchengemeinderats- und Pastoralratswahl findet am 22. März 2020 statt, allerdings ausschließlich als Briefwahl. Die Wahllokale bleiben geschlossen. In Gemeinden mit allgemeiner Briefwahl haben die Wähler die Briefwahlunterlagen bereits erhalten. Abgabefrist für Wahlbriefe ist Sonntag, 22. März, 16 Uhr im Einwurfbriefkasten des jeweiligen Pfarramts.

Die Pfarrämter sind weiterhin besetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass jedoch nur telefonisch oder via E-Mail Kontakt aufgenommen werden soll.

Diözese sagt öffentliche Gottesdienste ab
Kirchengemeinderatswahl findet nur per Briefwahl statt
Rottenburg. Die Diözese Rottenburg-Stuttgart hat ihre Empfehlungen für den Umgang mit Gottesdiensten in der Corona-Krise überarbeitet und massiv verschärft.
So sind alle öffentlichen Eucharistiefeiern und anderen Gottesdienste bis einschließlich 19. April abgesagt. Die Sonntagspflicht ist für diesen Zeitraum ausgesetzt. Die Kirchen in der Diözese bleiben aber geöffnet, um Gläubigen die Möglichkeit zum Gebet zu geben. Dies hat Bischof Dr. Gebhard Fürst zusammen mit dem von ihm geleiteten Krisenstab der Diözese am Montagvormittag beschlossen. Die Absage bis 19. April gilt auch für alle Veranstaltungen kirchlicher Träger.
„Es ist eine sehr schmerzliche Entscheidung, die mir schwerfällt und die wir so noch nie zu treffen hatten. Als Kirche wollen wir den Menschen gerade in dieser schweren Zeit nahe sein und sie begleiten. Das Gebot der Nächstenliebe, Fürsorge und Barmherzigkeit gegenüber Menschen, die besondere Zuwendung benötigen, leitet unser Handeln weiterhin, gerade in dieser schweren und kritischen Zeit“, sagt Bischof Gebhard Fürst. Alle Pfarrbüros sind weiterhin als pastorale Anlaufstellen zu den gewohnten Zeiten per Telefon oder E-Mail erreichbar. Die pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind weiterhin in seelsorgerlichen Fragen ansprechbar.
Erstkommunionfeiern werden auf die Zeit nach den Sommerferien verschoben. Die Firmungen, die bis Ende Mai geplant waren, werden abgesagt und im Zeitraum von September 2020 bis März 2021 nachgeholt.
Auch Trauungen werden bis Ende Mai in der Diözese Rottenburg-Stuttgart nicht stattfinden. Tauffeiern sind zu verschieben. In dringenden Ausnahmesituationen können Priester und Diakone das Taufsakrament im engen Familienkreis spenden. Beerdigungen finden nach den behördlichen Vorgaben der teilnehmenden Personenzahl weiterhin statt. Trauerfeiern und Requien müssen nachgeholt werden.
Im Allgemeinen wird die Hauskommunion und Krankensalbung eingestellt. Die Seelsorgerinnen und Seelsorger stehen aber auch in dieser Krisensituation an der Seite der Kranken. Bei einer dringlichen Notwendigkeit (zum Beispiel einer lebensbedrohlichen Situation) bringen sie – unter Beachtung der geltenden rechtlichen Lage und der besonderen Hygienemaßnahmen – auch weiterhin die Heilige Kommunion und spenden die Krankensalbung.
Die Diözese verweist auf die medialen Gottesdienstübertragungen, die ausgeweitet werden. So wird die sonntägliche Eucharistiefeier um 9.30 Uhr in der Domkirche St. Marin in Rottenburg bis auf weiteres live auf der diözesanen Homepage drs.de übertragen. Für die Feier der Kar- und Ostertage werden Lösungen erarbeitet, die rechtzeitig bekannt gegeben werden.
Die Kirchengemeinderats- und Pastoralratswahl findet am 22. März 2020 statt, allerdings ausschließlich als Briefwahl. Die Wahllokale bleiben geschlossen. In Gemeinden mit allgemeiner Briefwahl haben die Wähler die Briefwahlunterlagen bereits erhalten. Abgabefrist für Wahlbriefe ist Sonntag, 22. März, 16 Uhr im Einwurfbriefkasten des jeweiligen Pfarramts. In Gemeinden mit Briefwahl auf Antrag werden die Fristen verlängert. Briefwahl kann in diesem Fall bis Freitag, 3. April 2020, 12 Uhr beim jeweiligen Pfarramt beantragt werden. Abgabefrist für Wahlbriefe ist dann Sonntag, der 5. April, 16 Uhr. Das Wahlergebnis für die Diözese Rottenburg-Stuttgart wird am 6. April 2020 bekanntgegeben.


Der Krisenstab der Diözese Rottenburg-Stuttgart beobachtet die Entwicklung permanent und wird die oben genannten Maßnahmen gegebenenfalls der aktuellen Situation anpassen. Auf der diözesanen Homepage drs.de ist immer der aktuelle Stand der Maßnahmen abrufbar.

 

Die Kirchengemeinderats- und Pastoralratswahlen finden am 22. März 2020 statt.

Wahllokale: Es werden keine Wahllokale geöffnet

Die Wahl findet nur per Briefwahl statt, die Wahllokale bleiben geschlossen.
Weisen Sie die Öffentlichkeit auf den Homepages und anderen Internetangeboten Ihrer
Gemeinde, per Aushänge und durch Hinweise in den kommunalen Amtsblättern und ähnlichen Publikationen darauf hin.

Auszählung am Wahlsonntag
Für Auszählungsgruppen gilt:
Vermeiden von Risikogruppen als Auszählende
Auszählungsgruppen auf die Mindestanzahl reduzieren
Zählgruppen zu 3 Personen
Nur eine Zählgruppen pro Raum, Zählgruppen also auf mehrere Räume verteilen
Eintragung der Ergebnisse unmittelbar nach Auszählung in WEDDING

Allgemeine Briefwahl
Alle Wahlberechtigten werden dringend gebeten, von der Möglichkeit der Briefwahl regen
Gebrauch zu machen. Bitte machen Sie als Wahlveranwortliche auf den Homepages und
anderen Internetangeboten Ihrer Gemeinde, per Aushänge und durch Hinweise in den
kommunalen Amtsblättern und ähnlichen Publikationen aufmerksam.

Eingangsfrist für Wahlbriefe bei allgemeiner Briefwahl
Auszuzählen sind bei allgemeiner Briefwahl alle Wahlbriefe, die bis
Sonntag, 22. März 2020, 16.00 Uhr
im Pfarramt/Einwurfbriefkasten eingegangen sind.
Die neue Eingangsfrist gilt ab sofort diözesanweit, unabhängig davon, was bisher vor Ort als
Ende der Briefwahlfrist mitgeteilt wurde.