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Bitte Hecken und Sträucher entlang öffentlicher Straßen und Wege zurückschneiden

Ragen Hecken, Sträucher und Bäume in Geh- und Radwege oder in Fahrbahnen hinein, können diese oft nur noch mit Einschränkungen benutzt werden, an Kreuzungen und Einmündungen wird die Sicht häufig eingeschränkt.

Zugewachsene Verkehrszeichen oder Straßenbeleuchtungen können ebenfalls die Verkehrssicherheit beeinträchtigen.
Grundstückseigentümer sind deshalb verpflichtet, die Pflanzen regelmäßig zurückzuschneiden.
Schonende Form- und Pflegeschnitte sind dabei ganzjährig erlaubt. Sie sind von dem naturschutzrechtlichen Verbot, das in der Zeit vom 01. März bis 30. September den radikalen Rückschnitt von Bäumen, Hecken und Gehölzen untersagt, ausdrücklich ausgenommen.
Wir bitten deshalb alle Anlieger an öffentlichen Straßen und Wegen, die Anpflanzungen (Hecken, Büsche, Bäume und Sträucher) so zurückzuschneiden, dass die Sicherheit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird.
Dabei gilt folgendes zu beachten:
Über Gehwegen muss die Auslichtung 2,50 m, über der Fahrbahn sogar 4,50 m hoch sein. Die Bepflanzung auf Eckgrundstücken muss dem Fahrzeugverkehr ausreichend Sicht auf die Kreuzungen oder einmündenden Straßen und Wegen gewährleisten.
Bäume müssen dort bis auf eine Höhe von 2,50 m ausgeästet werden.
Auch Hecken sollten die Sicht nicht erheblich beeinträchtigen. Dies ist insbesondere wichtig, wenn kein Gehweg vorhanden ist und die Hecke auf der Grenze steht oder teilweise sogar in den Verkehrsraum hineinragt.
Selbstverständlich muss auch sichergestellt sein, dass Straßenlaternen und Verkehrszeichen von einer Sichtbeeinträchtigung freigehalten werden.
Bitte prüfen Sie die Hecken und Sträucher auf Ihrem Grundstück und schneiden Sie sie so zurück, dass sie nicht zum Ärgernis für andere werden. Bitte beachten Sie auch die für Sie möglicherweise entstehende Haftung bei Unfällen.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!