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Informationen für Privatwaldbesitzer

Käferjahr startet kräftig und trifft auf einen extrem angespannten Holzmarkt

Auch in den höheren Lagen des Kreises beginnt nun die Käfersaison. Der Buchdrucker fliegt, bohrt sich in Sturmholz und geschwächte Fichten ein, um die erste Brutgeneration anzulegen. Die Bedingungen für den Käfer sind ideal – umgekehrt sind die Bedingungen für die Bäume besonders schlecht. Die vergangenen zwei trockenen und warmen Jahre und die aktuell anhaltende Trockenheit schwächen die Bäume massiv.

Entscheidend sind nun nicht mehr alte Käferbäume mit abgefallener Rinde, sondern die neuen Befallsherde. Die Kontrolle von Fichtenwäldern, insbesondere Bäumen in der Nähe von alten Befallsherden und vorgeschädigten Beständen ist in diesem Jahr entscheidend. Die wichtigsten Kennzeichen sind braunes Bohrmehl am Stammfuß der Fichten, Bohrmehlhäufchen auf liegendem Holz, abfallende grüne Nadeln und Harzfluss. Diese befallenen Bäume sollten unbedingt aufgearbeitet und aus dem Wald genommen werden. Wenn aufgearbeitetes, befallenes Holz im Wald liegen bleibt, muss das Holz gespritzt werden, bevor die erste Brut im Juni ausfliegt.

Erschwerend kommt hinzu, dass der Holzmarkt extrem angespannt, stellenweise unkalkulierbar und der Preis starken Schwankungen unterlegen ist. Holzlose unter 10 Fm in logistischer Alleinlage sind fast unverkäuflich und können daher vom Forstamt nicht mehr angenommen werden, oder nur, wenn sie mit Hölzern anderer Waldbesitzer gelagert werden. Über eine verstärkte Zusammenarbeit der Privatwaldbesitzer durch gemeinsame Lagerung und gemeinsamen Verkauf kann dieses Problem verringert werden. Wann eingeschlagenes und verkauftes Käferholz dann abgefahren wird, ist derzeit noch unsicher. Daher sollten alle Möglichkeiten der Eigenverwertung ausgeschöpft werden (z.B. Brennholz).

Entscheidend ist, dass Käferbefall früh erkannt und effizient bekämpft wird und damit große Folgeschäden vermieden werden.

Forstliche Förderung zur Beseitigung der Folgen von Extremwetterereignissen im Wald

Durch Sturm, Trockenheit und Borkenkäfer geschädigte Waldbesitzende können auch in diesem Jahr finanzielle Unterstützung erhalten.

Nachdem zusätzliche Gelder freigegeben wurden können Privatwaldbesitzer mit Waldbesitz bis 200 ha für Schadholz das in 2019 angefallen ist, die Aufarbeitungshilfe 2019 bis August 2020 nachbeantragen (Mindestmenge 84 Festmeter). Nähere Informationen und Fördervoraussetzungen finden Sie auf der Homepage des Forstamtes.

Auch in 2020 soll die Käferbekämpfung und Schadholzaufarbeitung gefördert werden. Die für 2020 vorgesehene erweiterte Förderrichtlinie beinhaltet rückwirkend zum Januar folgende Förderschwerpunkte:
•    Wiederaufforstung von Schadflächen
•    Aufarbeitung von Schadholz
•    Hacken von unverkäuflichem Käferholz
•    Anlage von Nass- und Trockenlagern sowie der Transport zu diesen Lagern.

Sobald die Förderrichtlinie vorliegt, werden die Informationen auf der Homepage eingestellt. Anträge für 2020 können momentan noch nicht gestellt werden.

Nähere Hinweise finden Sie auf der Homepage des Forstamts. Hilfe und Beratung erhalten Sie von den örtlich zuständigen Revierleitern und vom Forstamt.

https://www.landkreis-tuttlingen.de/Forstamt

Ein Sortiermerkblatt für die Aufarbeitung von Sturm-, Käfer-, und Dürrholz erhalten Sie auf der Seite der Holzverkaufsstelle:

https://holzverkauf.landkreis-tuttlingen.de