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Corona aktuell: Bericht zur Pressekonferenz vom 28. April

In der vorerst letzten Pressekonferenz des Landratsamtes Tuttlingen zeigten sich Landrat Stefan Bär und der Vorsitzende des Bürgermeisterkreisverbandes des Gemeindetags, Rudolf Wuhrer, verhalten optimistisch.

Die Gefahr einer neuen Corona-Welle sei noch nicht gebannt, so der Landrat, aber der Kreis habe die letzten fünf Wochen genutzt, um sich auf eine Verschlechterung der Situation vorzubereiten. Man habe zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um sich beispielsweise auf einen Überlauf an Patienten im Klinikum Tuttlingen vorzubereiten. Auch die notwendige Schutzausrüstung stehe bereit.
Inzwischen haben die Mitarbeiter der Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Ärzteschaft Routine in ihrer täglichen Arbeit gewonnen, so dass man für eine möglicherweise zweite Corona-Welle gerüstet sei. Seit Montag, dem 27. April 2020 ist die erweiterte Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 in Kraft getreten. Darin geregelt sind unter anderem die sukzessive Inbetriebnahme der Schulen, die Kontaktpflege im öffentlichen Raum sowie das verpflichtende Tragen von Masken während des Aufenthaltes in Ladengeschäften oder im öffentlichen Personennahverkehr.

Für den Landkreis Tuttlingen und seine Verwaltungseinrichtungen ergeben sich hieraus ebenfalls Handlungsbedarfe, die sich je nach Größe der Verwaltung unterschiedlich ausgestalten. Werden am Montag, dem 4. Mai 2020 die Gemeindeverwaltungen im Landkreis Tuttlingen wieder für den Publikumsverkehr geöffnet, so sind die Gemeinden vorbereitet und haben zahlreiche  Sicherheitsvorkehrungen, im Sinne der Bürger und Mitarbeiter, getroffen. Dazu gehören unter anderem die Installation sogenannter Spuckschutze, Desinfektionsmöglichkeiten sowie die Einrichtung unterschiedlicher Zugangsregelungen, um Menschenansammlungen und Begegnungen auf den Fluren weitestgehend zu vermeiden. Des Weiteren gelten teilweise weiterhin telefonische Terminvereinbarungen, eine Anmeldung im Eingangsbereich und die von den jeweiligen Verwaltungen festgelegten Regelungen im Rahmen der Hygienevorschriften. Grundsätzlich wird das Tragen von Masken empfohlen. Für das Landratsamt Tuttlingen gilt, dass es seine bisher geltenden Regelungen erweitert. Nach wie vor ist das Landratsamt für Kunden geöffnet. Wer einen Termin hat, meldet sich im Foyer. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden und damit auch den Kontakt zu anderen zu reduzieren, sind für ein persönliches Erscheinen Termine zu vereinbaren.
Diese Regelung hat sich in den letzten Wochen bewährt. Außerdem stehen die Mitarbeiter telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung. In der Kfz-Zulassungsstelle wurde durch weitere bauliche Vorkehrungen die Möglichkeit geschaffen, weitere Schalter zu öffnen. Außerdem wird die Zulassungsstelle ab Samstag, dem 9. Mai 2020 wieder an Samstagen geöffnet sein. Markierungen am Boden regeln Laufwege und Abstände. Die Anzahl von Desinfektionsspendern wurde noch einmal deutlich erhöht. Das Tragen von Alltagsmasken innerhalb des Verwaltungsgebäudes ist Pflicht. Kunden, die keine Maske bei sich tragen erhalten am Eingang eine Maske kostenfrei. Diese ist im Kontakt mit den Mitarbeitern des Landratsamtes während eines Termins zu tragen. In Bereichen mit erhöhtem Kundenkontakt wurden überdies bauliche Vorrichtungen wie Absperrungen und Spuckschutze installiert, so dass der Mindestabstand von 1,5 Metern jederzeit gewahrt werden kann. In erster Linie dienen die Maßnahmen dem Schutze aller. „Trotz Maskenpflicht sollten wir uns nicht dazu verleiten lassen, den Abstand von 1,5 Metern zu unterschreiten“, so Landrat Bär. „Es wäre verfrüht Entwarnung zu geben. Eine weitere Corona-Welle kann nur verhindert werden, wenn wir uns alle weiterhin so diszipliniert verhalten wie bisher.“ Auch Bürgermeister Rudolf Wuhrer zeigt sich zuversichtlich und appelliert an das Durchhaltevermögen eines jeden einzelnen: „Wir geben weiter aufeinander acht – dazu muss jeder seinen Anteil beitragen.“