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Allgemeinverfügung zur Öffnung von Spielplätzen

Aufgrund der Änderung der siebten Änderung der Corona-Verordnung vom 2. Mai 2020 (§4 Abs. 3 Ziff. 11 Corona VO) bezüglich der Öffnung von Spielplätzen ab dem 06. Mai 2020, erlässt die Gemeinde Hausen ob Verena nachfolgende Allgemeinverfügung:

Gemeinde Hausen ob Verena
Ortspolizeibehörde
Landkreis Tuttlingen

Der Spielplatz in der Friedensstraße wird mit Wirkung zum 06.05.2020 wieder geöffnet. Für das Betreten und die Benutzung gelten nachfolgende Reglungen:

Zwischen Personen ist, wo immer dies möglich ist, ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Ansonsten gelten die allgemeinen Regelungen der Corona-Verordnung des Landes.

Der Spielplatz darf nur von Kindern in Begleitung von Erwachsenen benutzt werden.

Speisen und Getränke dürfen (mit Ausnahme für Kleinkinder) auf dem Spielplatzgelände nicht verzehrt werden. Ansonsten gelten die allgemeinen Regelungen für die Benutzung des Spielplatzes.

Zusätzliche Erläuterungen:
Die Übertragung des neuen Coronavirus erfolgt in erster Linie über den Luftweg. Deshalb ist das Abstandsgebot eine zentrale Maßnahme bei der Verringerung des Infektionsrisikos. Die Benutzung von Spielplätzen durch Kinder ist nur unter Aufsicht der Eltern oder Begleitpersonen zulässig, um auch unter infektionspräventiven Gesichtspunkten eine verantwortungsvolle Nutzung der Spielplätze durch die Kinder zu gewährleisten.

Hausen ob Verena, den 05.05.2020

Jochen Arno
Bürgermeister