menu

Veröffentlichung von Ehe- und Altersjubilaren

Seit dem vergangenen Jahr dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen die Ehe- und Altersjubilare nur mit einer schriftlichen Zustimmung im Amtsblatt veröffentlicht werden.

Dies betrifft das 50. Ehejubiläum und weitere Ehejubiläen wie Diamantene oder Eiserne Hochzeit, ab dem 70. Geburtstag jeden fünften darauffolgenden und ab dem 100. Geburtstag jeden jährlichen Geburtstag.
Nachdem einige Jubilare doch gerne eine Veröffentlichung Ihres Jubiläums bzw. Geburtstages wünschen, möchten wir diesen nun die Möglichkeit hierfür bieten.
Mitbürgerinnen und Mitbürger, die ein solches Jubiläum feiern und eine Veröffentlichung wünschen, erhalten auf dem Bürgerbüro eine entsprechende Zustimmungserklärung oder können diese auf der Homepage der Gemeinde unter Hausen/Dokumente/Formulare herunterladen.
Die Veröffentlichung der Jubiläumsdaten kann nur erfolgen, wenn die Jubilare (bei Ehejubiläen beide Ehepartner/innen) selbst der Gemeinde gegenüber per Einwilligung erklären, dass sie eine Veröffentlichung ihrer Ehrentage im Amtsblatt wünschen.
Bitte beachten Sie, dass wir die Daten zu Ehejubiläen nicht an Vereine weitergeben dürfen. Wenn Sie Besuch eines Vereinsvertreters zu Ihrem Ehejubiläum wünschen, können Sie sich direkt an den jeweiligen Verein wenden.