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Wahlscheinbeantragung (Briefwahl) für die Landtagswahl am 14. März 2021

Ab sofort können Briefwahlunterlagen für die am 14.03.2021 stattfindende Landtagswahl beantragt werden.

Die Wahlbenachrichtigungen wurden bereits an alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger zugestellt. Wer noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, kann sich auf dem Wahlamt, Hauptstr. 34, Hausen ob Verena melden.

Zur Landtagswahl können Wahlscheine bzw. Briefwahlunterlagen neben den herkömmlichen Beantragungsarten (persönlich, schriftlich) - das heißt die ausgefüllte Wahlbenachrichtig auf dem Rathaus abgeben oder per Post schicken – auch per Telefax an die Nr. 07424/9400089 oder per E-mail an info@hausen-ob-verena.de beantragt werden. In diesen Fällen müssen Name, Anschrift, Geburtsdatum, Wahlbezirk und die Wählernummer angegeben werden. Werden die Unterlagen über eine andere Person (z.B. Angehörige) beantragt, wird zusätzlich auch die vollständig ausgefüllte Vollmacht, die ebenfalls bereits in der Wahlbenachrichtigung vorgedruckt ist, benötigt.
 
Sie können die Briefwahlunterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden lassen.

Bitte beantragen Sie die Unterlagen möglichst frühzeitig. Sowohl die Übersendung der Briefwahlunterlagen als aus auch die Rücksendung des Wahlbriefs können einige Zeit dauern. Der rote Wahlbrief muss am Wahlsonntag bis zum Ende der Wahlzeit (18.00 Uhr) bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle (Bürgermeisteramt Hausen ob Verena) sein. Bei verspätetem Eingang kann die Stimmabgabe nicht berücksichtigt werden! Das Wahlamt ist zu den üblichen Sprechzeiten des Rathauses geöffnet.

Briefwahl kann bis einschließlich  Freitag, 12. März 2021, 18.00 Uhr beantragt werden.