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Das Kreisforstamt informiert: Bund unterstützt Waldeigentümer mit 100 Euro je Hektar

Extremwetterereignisse haben den Wäldern mit Dürre, Sturm und Schädlingen das dritte Jahr in Folge stark zugesetzt.

In dieser Krisensituation hat die Bundesregierung die flächenbezogene „Nachhaltigkeitsprämie Wald“ mit einem Gesamtvolumen von bundesweit 500 Mio. Euro auf den Weg gebracht.

Waldeigentümer mit einer Mindestwaldbesitzgröße von 1,0 ha können die Bundeswaldprämie beantragen. Die Bundesförderung soll private und kommunale Waldeigentümer dabei unterstützen, die derzeitigen Schäden zu mildern und die Bewirtschaftung ihrer Wälder langfristig und nachhaltig zu sichern. Voraussetzung ist neben der Mindestgröße von 1,0 ha eine Zertifizierung des Waldes nach PEFC oder FSC. Die Zertifizierung muss für den geförderten Wald 10 Jahre weiterbestehen.

Die Förderung kann nur vom Waldeigentümer selbst online unter www.bundeswaldpraemie.de beantragt werden. Es wird dringend empfohlen die Hinweise genau zu befolgen. Weitergehende Informationen finden sich in den FAQ.

Folgende Nachweise müssen nach Antragseingang innerhalb von 10 Tagen eingereicht werden:
1.    Aktueller Bescheid der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (SVLFG)
2.    Kopie des PEFC-Zertifikats
3.    Rechnung des PEFC-Zertifikats
4.    Bescheinigung der Mitgliedschaft in einer FBG
5.    De-minimis-Erklärung

Waldeigentümer, die Mitglied in einer Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) sind, können die Nachweise 2-4 bei der Geschäftsführung ihrer FBG anfragen und erhalten.
Waldeigentümer, die nicht Mitglied einer FBG und damit nicht über diese zertifiziert sind, müssen über ein eigenes Zertifikat verfügen.

Entsprechend den Satzungen der Forstbetriebsgemeinschaften im Kreis ergibt sich jeweils eine räumliche Begrenzung für die Aufgabenwahrnehmung und das Zertifikat. Das bedeutet, dass nur die Waldfläche über die Forstbetriebsgemeinschaft zertifiziert ist, die innerhalb der satzungsgemäßen räumlichen Begrenzung liegt.

Folgende Personen bearbeiten die Bestätigungen:

FBG Wurmlinen/Rietheim-Weilheim: Andreas Fink, a.fink@landkreis-tuttlingen.de, 07461/9654513
FBG Seitingen-Oberflacht/Durchhausen: Harald Rutha, h.rutha@landkreis-tuttlingen.de, 07464/1498
FBG Aldingen/Aixheim/Frittlingen/Gunningen: Thomas Storz, t.storz@landkreis-tuttlingen.de, 07461/9261203
FBG Böttingen/Mahlstetten: Rolf Mauthe, r.mauthe@landkreis-tuttlingen.de, 07424/504062
FBG Spaichingen/Denkingen/Hausen: Joachim Reger, j.reger@landkreis-tuttlingen.de, 07424/2603
FBG Trossingen/Talheim: Peter Pfriender, Peter.pfriender@web.de, 07425/4166

Möglichkeiten zur Erlangung eines eigenen Zertifikates werden auf den Internetseiten der gängigen Zertifizierungsanbieter beschrieben (z.B.: www.pefc.de oder www.fsc.org). Der Antrag muss spätestens am 31.Oktober 2021 eingereicht sein.

Bei dem Programm handelt es sich um eine reine Bundesförderung ohne Aufgabenübertragung an die Länder und Landkreise.